Bjoern1984 Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 (bearbeitet) Hallo Leidensgenossen und andere Prüflinge, ich arbeite gerade die WiSo-Prüfungen der Jahre 2008 und 2009. Mir ist da folgendes bei den Lösungen aufgefallen Sommer 2008 - Frage 17 - gefragt ist nach der richtigen Reihenfolge der 5 Sicherheitsregeln -> Hier war die (vorläufige) Lösung korrekt: 4, 3, 1, 2, 5 Winter 2009 - Frage 17 - (ebenfalls) gefragt ist nach der richtigen Reihenfolge der 5 Sicherheitsregeln -> Hier war die (vorläufige) Lösung falsch: 3, 4, 2, 1, 5 Interessant zu sehen, dass die später erstellte Lösung falsch ausgegeben worden ist. Was soll das hier? Stimmt es eigentlich das die Bögen elektronisch ausgewertet werden? Was sind Euch noch so für definitive Fehler in den Lösungen aufgefallen? Ich find auch ein paar Fragen zu dem Mitbestimmgsrecht des Betriebsrates etwas verwirrend. Laut Tabellenbuch hat dieser auch ein Mitbestimmgsrecht bei Kündigungen, wird aber in einer Frage nicht als richtige Lösung berücksichtigt, sondern zwei andere. Danke für Eure Antworten und viel Erfolg! Gruß, Björn IHK zu Dortmund Bearbeitet 30. April 2011 von Bjoern1984 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daawuud Geschrieben 1. Mai 2011 Teilen Geschrieben 1. Mai 2011 (bearbeitet) Ich find auch ein paar Fragen zu dem Mitbestimmgsrecht des Betriebsrates etwas verwirrend. Laut Tabellenbuch hat dieser auch ein Mitbestimmgsrecht bei Kündigungen, wird aber in einer Frage nicht als richtige Lösung berücksichtigt, sondern zwei andere. Der Betriebsrat hat bei Kündigungen lt. § 102 BetrVG ein Recht auf Anhörung. Ohne Anhörung (Mitwirkung) ist die Kündigung unwirksam. Könntest du dir die Fragen/Antworten erneut anschauen, nicht dass da vielleicht noch ein Wort davor oder danach steht Ein Ausschnitt aus meiner Zusammenfassung zum BR Mitbestimmungsrecht # Arbeitsbeginn-/ende # Urlaubsplanaufstellung # Mitarbeitereinstellung # Einführung ## von Arbeitszeiterfassungsmaschinen ## von Personalbeurteilungen Mitwirkung # bei einer Kündigung, sonst Kündigung unwirksam Kriterien für Betriebsrat # Anzahl: min. fünf AN, dann je nach Anzahl bei bspw. 23 sind es drei # Wählbar: min. 18 Jahre alt Bearbeitet 1. Mai 2011 von daawuud Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.