Bommesdieder Geschrieben 1. Mai 2011 Teilen Geschrieben 1. Mai 2011 Hi hat jemand für die o.g Aufgabe nen lösungsschritt bzw. ne ne schöne erklärung von was ich was abziehen muss? Gruß BommesDieder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daawuud Geschrieben 1. Mai 2011 Teilen Geschrieben 1. Mai 2011 Merk dir bitte eins. 1. Summe aus Bruttolohn und VL AG = a 1. 2156,- € + 26,- € = 2182,- € 2. Differenz aus a und LSt.-Freibetrag 2. 2182,- € - 150,- € = 2032,- € 3. Blick auf die Lohn/Gehaltstabelle (siehe bis 2033,99 €) davon ausgehend und durch stkl. 1 (weil ledig und ein Beruf), kinderlos und KSt.-Satz 9% die Ermittlung von 3.1 LSt. (269,16 €) 3.2 KSt. (24,22 €) 3.3 SolZ (14,80 €) 4. Sozialversicherungen anhand stpfl. Bruttogehalt (2032,- €), den o.g. Soz.-Vers.-Sätzen ausrechnen und nicht vergessen bei allen durch zwei zu dividieren, außer den AN-Beitragssatz zur KV (dieser bleibt und addiert man zur KV) 4.1 KV (140,21,- € + 18,29,- € = 158,50 €) 4.2 PV (24,- €) 4.3 RV (212,75 €) 4.4 AV (70,92 €) 5. Ermittlung des Nettogehalts nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungen aus Soz.-Vers.-pfl.-Bruttogehalt 5. 2182,- € (stpf.-Bruttogehalt) - 308,18 € (Steuern) - 477,87 € (Sozialversicherungen) = 1395,95 € 6. Ermittlung des Auszahlungsbetrages nach Abzug der gesamten Vermögenswirksamen Leistung [VL (AG+AN)] 6. 1395,95 € - 40,- € = 1355,95 € Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bommesdieder Geschrieben 1. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 1. Mai 2011 (bearbeitet) Warum muss ich bei 4.1 das durch 2 teilen und wie komme ich genau bei 4.2 auf die 24 Euro, das hat bei mir nicht hin!!! Bearbeitet 1. Mai 2011 von Bommesdieder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daawuud Geschrieben 1. Mai 2011 Teilen Geschrieben 1. Mai 2011 Ganz einfach, weil der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte teilen, außer die Unfallversicherung, denn diese übernimmt der Arbeitgeber. Weil der Zuschlag von 0,25 Prozent für Kinderlose zum AN-Beitragssatz der Pflegeversicherung dazugerechnet wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bommesdieder Geschrieben 2. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2011 (bearbeitet) Super danke für deine Hilfe jetzt muss ich nur noch lernen, wann ich was machen :-) Bearbeitet 2. Mai 2011 von Bommesdieder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bommesdieder Geschrieben 2. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2011 Ein kleine Anmerkung noch, bei 4.1 muss man laut Lösung auch noch den Betrag 2182 nutzen um auf das richtige Ergebnis zu kommen!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daawuud Geschrieben 2. Mai 2011 Teilen Geschrieben 2. Mai 2011 Ja, mein Fehler. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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