mazze1 Geschrieben 1. Mai 2011 Geschrieben 1. Mai 2011 Hi Leute, ich habe ein großes Problem: Ich habe das mit dem Durchführungszeitraum missverstanden. Mein Durchführungszeitraum endete Anfang April. Nun hab ich die Dokumentation aber erst vor einigen Tagen hochgeladen und an die IHK geschickt, wobei es beim Hochladen dann geiheißen hat, dass der Termin nicht eingehalten wurde. Hab mich dann etwas schlau gelesen und herausbekommen, dass oben genannter Sachverhalt für mich ein nichtbestehen der Prüfung bedeutet. Nun die Frage, ob es noch irgendwie möglich ist das Problem zu lösen? Denn es wäre doch sehr ärgerlich wenn ich wegen einem solchen Missverständnis nen halbes Jahr dran hängen müsste. Grüße, Mazze Zitieren
Shinobi Geschrieben 1. Mai 2011 Geschrieben 1. Mai 2011 Ruf bei der IHK an, frag nach. Ich glaub zu spät hochgeladen heißt nicht gleich "Nicht Bestanden". Es ist wirklich so das du dir Auskunft bei der IHK holst.Ruf an so oft du kannst, bist du durchkommst. vg Zitieren
Axbu Geschrieben 1. Mai 2011 Geschrieben 1. Mai 2011 Hi, also ich bin ja bei der IHK Berlin gelistet und bei mir stand auf der Anmeldebestätigung und den Bläffen mit den Zugangsdaten das die Doku bis spätestens 20.05.2011 hochzulegen ist. Ich bin mir jetzt auch unsicher da mein Durchführungszeitraum auch schon vorbei ist ??? Zitieren
Axbu Geschrieben 1. Mai 2011 Geschrieben 1. Mai 2011 Sorry das iPad hat die Wortneuschöpfungen erstellt :-( Zitieren
gimbo Geschrieben 1. Mai 2011 Geschrieben 1. Mai 2011 Wie sagt man? "Da könnte ja jeder kommen!". Eine Doku 2-3 Wochen zu spät einzureichen ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Haben die anderen in der Berufsschule nichts gesagt oder der Ausbilder? Letztlich kann eh nur die zuständige IHK die Frage beantworten. Die einzige Ausrede, die ich gelten lassen würde, wäre ein entsprechend langer Aufenthalt im Krankenhaus ohne Bewusstsein oder so etwas. Aber selbst dann würde sich doch der Ausbilder bei der IHK melden. Zitieren
Ulfmann Geschrieben 1. Mai 2011 Geschrieben 1. Mai 2011 Hast du jetzt deine Deadline überschritten? Das wäre nicht so günstig. Ich hatte es zuerst so aufgefasst, dass du früher fertig warst (als geplant) und deshalb irgendwie Zwang da war, die Dokumentation früher (als nötig) abgeben zu müssen. Zitieren
habbeda Geschrieben 1. Mai 2011 Geschrieben 1. Mai 2011 Mein Durchführungszeitraum endete Anfang April. Nun hab ich die Dokumentation aber erst vor einigen Tagen hochgeladen und an die IHK geschickt, wobei es beim Hochladen dann geiheißen hat, dass der Termin nicht eingehalten wurde. Vor einigen Tagen? Darf man daraus schließen, dass Du Dich bislang nicht darum bemüht hast, diesen Sachverhalt mit der zuständigen IHK zu klären? Das wäre fahrlässig... Eine IHK setzt normalerweise genaue Zeiten fest, die den generell möglichen Durchführungszeitraum (in dem Dein geplanter Zeitraum zu liegen hat), sowie den spätesten Abgabetermin für die Dokumentation festlegen. Werden diese nicht eingehalten droht ein Punktabzug oder - im worst case - eine nicht erbrachte Prüfungsleistung. "Missverständnis" zählt nicht als Entschuldigung. [...] bei mir stand auf der Anmeldebestätigung und den Bläffen mit den Zugangsdaten das die Doku bis spätestens 20.05.2011 hochzulegen ist. Ich bin mir jetzt auch unsicher da mein Durchführungszeitraum auch schon vorbei ist ??? "Durchführungszeitraum" != "spätester Termin für die Abgabe". Manch IHK gönnt einem schon einmal einen etwas größeren Puffer. Zitieren
Shinji Geschrieben 1. Mai 2011 Geschrieben 1. Mai 2011 Soweit ich weiß musste man doch im Antrag angeben, wann der Zeitraum sein sollte. Und wenn man den da früher gemacht hat, muss man das auch entsprechend abgeben. Aber ich würde auf jeden Fall mal anrufen. Letzendlich können nur die dir sagen, was nun Sache ist. Schreib uns mal das Ergebnis. Würde mich einfach mal so interessieren. Viel Glück, dass du trotzdem teilnehmen darfst Zitieren
Ulfmann Geschrieben 2. Mai 2011 Geschrieben 2. Mai 2011 Und wenn man den da früher gemacht hat, muss man das auch entsprechend abgeben. Wo steht denn das? Zitieren
Muh-q Geschrieben 2. Mai 2011 Geschrieben 2. Mai 2011 Was Shinji geschrieben hat sollte für alle IHK gleich sein. Es wird ein (langer) Zeitrahmen vorgegeben aus dem man seinen eigenen Termin auswählt. Bei der IHK Nordwestfalen war das z.B. von Mitte März bis 30.April. Wenn man dann im Antrag angegeben hat Durchführungszeitraum Mitte März bis 15. April, ist der 15.April der letzmögliche Abgabetermin auch wenn die Abgabe allgemein bis zum 30.April geht. Der Upload muss spätestens am letzten Tag des von Ihnen genannten Durchführungszeitraumes erfolgen. Eine verspätete Abgabe wird als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet. Seite 8, 3ter Absatz Handreichungen IT-Berufe Zitieren
habbeda Geschrieben 2. Mai 2011 Geschrieben 2. Mai 2011 Was Shinji geschrieben hat sollte für alle IHK gleich sein. Nein, jede IHK hat so ihre eigenen Regeln. Bei meiner gab es beispielsweise nur einen globalen Durchführungszeitraum und den Termin der spätesten Abgabe der Dokumentation (übrigens in gedruckter Form). Wäre auch sonst sehr lustig geworden, da ich aus betrieblichen Gründen den im Antrag genannten Durchführungszeitraum nicht einhalten konnte. Zitieren
Ulfmann Geschrieben 2. Mai 2011 Geschrieben 2. Mai 2011 Was Shinji geschrieben hat sollte für alle IHK gleich sein. Bitte belege solche Aussagen, da du damit andere Azubis sehr verunsichern kannst. Ich kann es für die IHK Berlin so nicht bestätigen: http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/813412/data/Hinweise_Projektarbeit_Dokumentation_Praesentation_Fachgespra-data.pdf 3.1. Hinweise zur Anfertigung der Dokumentation Der Upload kann sofort nach Ende der Durchführung des Projektes vorgenommen werden. Der späteste Termin für die Abgabe der Dokumentation in Datei- und Papierform wird dem Prüfungsteilnehmer mit der Versendung der Anmeldeunterlagen und der Zugangsdaten mitgeteilt. Zitieren
Muh-q Geschrieben 2. Mai 2011 Geschrieben 2. Mai 2011 Ok, ich ging davon aus das zumindest die Fristen und der Ablauf gleich sind, da ja alle (außer BW) am gleichen Tag die Schriftliche haben und davor das Projekt eigentlich durch sein sollte. Leider kann ich oben nichtmehr editieren um das ganze anzupassen. Hier greift also wieder die Standardantwort: "Eure IHK anrufen und persönlich informieren." Was den konkreten Fall hier angeht wird die Arbeit mit Glück und guter Begründung noch zugelassen und es gibt nur Abzüge. Bei, wie es sich anhört, 3 Wochen drüber wird das wahrscheinlich sehr schwer. Am besten persönlich bei der IHK vorsprechen und hoffen das es noch klappt. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.