mattbernie Geschrieben 2. Mai 2011 Geschrieben 2. Mai 2011 21. Aufgabe (4 Punkte) Die Tera & Bite GmbH hat mit Hans Müller einen Ausbildungsvertrag zum Informatikkaufmann geschlossen.Welche der folgenden Aussagen zur Ausbildung entsprechen den Bestimmungen des Berufsbildunqsqesetzes? 1. Die Tera & Bite GmbH darf den Ausbildungsvertrag in der Probezeit nur mit einer Frist von vier Wochen kündigen. 2. Hans Müller darf den Ausbildungsvertrag auch nach der Probezeit ohne Grund kündigen. 3. Hans Müller, 21 Jahre, hat aufgrund seines Alters einen Anspruch auf eine verkürzte Ausbildung. 4. Die Ausbildung endet immer an dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum. 5. Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller am Ende der Ausbildung ein Zeugnis ausstellen. 6. Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller im Falle einer vorzeitig bestandenen Abschlussprüfung die Ausbildungsvergütung bis zu dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum zahlen. Ich habe leider nur die vorläufige Lösung, die besagt dass 1 und 5 richtig sind. Jedoch steht im BBiG: §15, Kündigung: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will Somit wäre für mich nur 5 richtig und nicht 1. Es sind aber 2 Antworten gefordert. Kann mir das wer erklären? Danke schonmal
Anyanca Geschrieben 2. Mai 2011 Geschrieben 2. Mai 2011 also in meinen augen ist da auch nur die 5 richtig.
habbeda Geschrieben 2. Mai 2011 Geschrieben 2. Mai 2011 (bearbeitet) Zufall, oh Zufall Gerade bin ich den Teil durchgegangen... Zitat aus der Musterlösung dazu: Die vorläufige Musterlösung 1 ist falsch. Die volle Punktzahl von 4 Punkten ist zu vergeben, wenn die 5 in eines der beiden Kästchen eingetragen ist! Bearbeitet 2. Mai 2011 von habbeda Typo
daawuud Geschrieben 2. Mai 2011 Geschrieben 2. Mai 2011 1. Die Tera & Bite GmbH darf den Ausbildungsvertrag in der Probezeit nur mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Fristlos seitens beider Parteien möglich. [§ 22 BBiG (1)] 2. Hans Müller darf den Ausbildungsvertrag auch nach der Probezeit ohne Grund kündigen. siehe [§ 22 BBiG (2) 1.&2.] 3. Hans Müller, 21 Jahre, hat aufgrund seines Alters einen Anspruch auf eine verkürzte Ausbildung. Ausbildungsverkürzung hat was mit Leistung und nicht Alter zu tun g endet immer an dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum. Durch Verkürzung kann sich das Datum an dem die Ausbildung endet ändern 5. Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller am Ende der Ausbildung ein Zeugnis ausstellen. Ja 6. Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller im Falle einer vorzeitig bestandenen Abschlussprüfung die Ausbildungsvergütung bis zu dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum zahlen. Resultat des Ganzen: IHK-Lösung (wieder mal) falsch
chimperator Geschrieben 3. Mai 2011 Geschrieben 3. Mai 2011 Ich denke mal es liegt an der IHK-Sprache. Da steht, dass die Tera & Bite GmbH die Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen kann!
habbeda Geschrieben 3. Mai 2011 Geschrieben 3. Mai 2011 Nein, da steht "... darf ... nur ..." - ein gewaltiger Unterschied zu "kann"
daawuud Geschrieben 3. Mai 2011 Geschrieben 3. Mai 2011 Richtig, achte auf das Wortlaut! 1. Die Tera & Bite GmbH darf den Ausbildungsvertrag in der Probezeit nur mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Momo 88 Geschrieben 18. Oktober 2011 Geschrieben 18. Oktober 2011 Hallo ihr Lieben, ich brauch unbedingt DEN LÖSER für die Abschlussprüfung (WISO Winter 2009/10)...kann mir bitte bitte jemand weiterhelfen !???? Wenn vorhanden, auch Winter WiSo 2008 Winter WiSo 2010 Sommer WiSo 2010 Sommer 2011 (komplett) Danke im Vorfeld...
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