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Frage WISO Winter 2009/10


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21. Aufgabe (4 Punkte)

Die Tera & Bite GmbH hat mit Hans Müller einen Ausbildungsvertrag zum Informatikkaufmann geschlossen.Welche der folgenden Aussagen zur Ausbildung entsprechen den Bestimmungen des Berufsbildunqsqesetzes?

1. Die Tera & Bite GmbH darf den Ausbildungsvertrag in der Probezeit nur mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

2. Hans Müller darf den Ausbildungsvertrag auch nach der Probezeit ohne Grund kündigen.

3. Hans Müller, 21 Jahre, hat aufgrund seines Alters einen Anspruch auf eine verkürzte Ausbildung.

4. Die Ausbildung endet immer an dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum.

5. Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller am Ende der Ausbildung ein Zeugnis ausstellen.

6. Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller im Falle einer vorzeitig bestandenen Abschlussprüfung die Ausbildungsvergütung bis zu dem im Ausbildungsvertrag

genannten Datum zahlen.

Ich habe leider nur die vorläufige Lösung, die besagt dass 1 und 5 richtig sind.

Jedoch steht im BBiG:

§15, Kündigung:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne

Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die

Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit

ausbilden lassen will

Somit wäre für mich nur 5 richtig und nicht 1. Es sind aber 2 Antworten gefordert. Kann mir das wer erklären?

Danke schonmal

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Zufall, oh Zufall :D Gerade bin ich den Teil durchgegangen...

Zitat aus der Musterlösung dazu:

Die vorläufige Musterlösung 1 ist falsch. Die volle Punktzahl von 4 Punkten ist zu vergeben, wenn die 5 in eines der beiden Kästchen eingetragen ist!
Bearbeitet von habbeda
Typo
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1. Die Tera & Bite GmbH darf den Ausbildungsvertrag in der Probezeit nur mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Fristlos seitens beider Parteien möglich. [§ 22 BBiG (1)]

2. Hans Müller darf den Ausbildungsvertrag auch nach der Probezeit ohne Grund kündigen.

siehe [§ 22 BBiG (2) 1.&2.]

3. Hans Müller, 21 Jahre, hat aufgrund seines Alters einen Anspruch auf eine verkürzte Ausbildung.

Ausbildungsverkürzung hat was mit Leistung und nicht Alter zu tun

g endet immer an dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum.

Durch Verkürzung kann sich das Datum an dem die Ausbildung endet ändern

5. Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller am Ende der Ausbildung ein Zeugnis ausstellen.

Ja

6. Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller im Falle einer vorzeitig bestandenen Abschlussprüfung die Ausbildungsvergütung bis zu dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum zahlen.

Resultat des Ganzen:

IHK-Lösung (wieder mal) falsch

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  • 5 Monate später...

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