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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

bei unter 25-Jährigen wird die Betriebszugehörigkeit nicht angerechnet (steht zumindest noch so im Gesetzestext). Allerdings hat der eur. Gerichtshof schon 2007/2008 dies für ungültig erklärt(Alterdiskriminierung). Sollte es bei einer Kündigung vor Gericht gehen, erkennen die Arbeitsgerichte diese Jahre dann aber an.

Wird die Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr in der Prüfung angerechnet oder nicht?

Bjarki

Bearbeitet von Bjarki
Geschrieben

Der Passus ist meines Wissens noch nicht aus dem entsprechenden Gesetzt gestrichen worden. Daher wird dieser dann auch so in der Prüfung abgedruckt werden und ist entsprechend anzuwenden.

Geschrieben

Ich habe gehört, dass eben auf der Grundlage vom EU-Recht gegen Diskriminierung die Jahre angerechnet werden müssen. Ich meine in einer der letzten Prüfungen stand das auch so drunter. Also geh davon aus, dass in jetziger Prüfung das auch drunter steht. Von daher Berechnung ohne iwelche Rechnungen ala Jünger / Älter 25.

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