NitroXx Geschrieben 3. Mai 2011 Geschrieben 3. Mai 2011 Hallo allerseits. Ich bin gerade dabei eine Kosten/Nutzenanalys für mein Projekt aufzustellen. Mein Projekt umfasst ein Softwareverteilungssystem. Für eine Qualitätssicherung habe ich dafür ein altes (5 jahre) Notebook mit einem Windows XP Professional verwendet (um updates vorher zu testen). Nun stell ich mir die frage ob ich die Lizenzkosten für Windows noch irgendwie mit einrechnen muss, oder ob diese nicht schon längst als abgeschrieben gelten? Genauso mit dem Notebook. Kann ich das auch als Abgeschrieben bezeichnen? Was sowas angeht habe ich leider wenig ahnung von. Bitte um hilfe ^.^
Carnie Geschrieben 3. Mai 2011 Geschrieben 3. Mai 2011 Ich denke beide Kosten können als abgeschrieben gelten. Allerdings solltest du es in einem Satz erwähne um zu zeigen das du daran gedacht hast. Wie schaut es denn mit eventueller Wartung für den Laptop aus ?
pfinE Geschrieben 6. Mai 2011 Geschrieben 6. Mai 2011 Das Notebook wird sicher schon abgeschrieben sein, allerdings kann es sein, dass deine Firma das Notebook noch weiter unter Geschäftsausstattung (BGA) mit 1€ weiterführt. Diese Fragen sollte dir eigentlich die Finanzabteilung in deinem Unternehmen, wenn nicht sogar dein Chef beantworten können. Was die Lizenz angeht kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ansonsten mach es auf jeden Fall so wie Carnie schon meinte: Erwähne dieses Thema in einem Satz, damit die Prüfer sehen, dass du auch daran gedacht hast.
MartinSt Geschrieben 7. Mai 2011 Geschrieben 7. Mai 2011 Warum kalkulierst du dann nicht auch die Afa für Büromöbel u.ä. mit?
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden