user1234 Geschrieben 3. Mai 2011 Teilen Geschrieben 3. Mai 2011 Der Threadtitel sagt eig. alles aus: Dürfen Definitionen 1:1 aus dem IT-Handbuch abgeschrieben werden? Inhaltlich stimmen diese ja oder können die Prüfer dann mangelnde Fachkentnisse oder so anmeckern? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shinobi Geschrieben 3. Mai 2011 Teilen Geschrieben 3. Mai 2011 Wenn ich mich mal daran erinnere 2010 haben einige sogar eine ganze Prüfungs Aufgabe (Vernetzung von Gebäude "VLAN") 1:1 abgeschrieben. Ich Idiot hatte diese Aufgabe nicht in meinem Buch, sprich Antwort "altes IT-Handbuch". Du sollst schon mit Worten das ganze Begründen. Es gibt einige Antworten die Du vielleicht 1:1 übernehmen kannst. Man kann wirklich nicht Alles Wissen, jeder Wissenstand ist unterschiedlich, und wenn man sowohl in der BFS oder im Ausbildungs-Betrieb kaum was mit der Materie zu tun gehabt hat, wird es schwer sich das Wissen anzueignen. So bei mir: Ausbildungsbtrieb konnte nix Vermitteln/Ausbilder ist abgehauen und in der BFS lernte man nix wirkliches was sich spezifisch auf die Prüfung orientiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
s962xxx Geschrieben 3. Mai 2011 Teilen Geschrieben 3. Mai 2011 Einer meiner Lehrer sagte, wenn etwas über ein Thema drin steht, dann abschreiben.... ^^ schneller und "richtiger" geht nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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