Trunks2117 Geschrieben 3. Mai 2011 Teilen Geschrieben 3. Mai 2011 Moinsen, hoffe mir kann hier einer helfen. Ich habe heute von der Familienkasse ein Schreiben bekommen (bzw. meine Eltern) das ich das Kindergeld 2010 komplett zurückzahlen muss, da meine Frau und ich gemeinsam zuviel verdienen würden. Die Kindergeldgrenze für Singles liegt ja bei 8004€, wird die für verheiratete auf 16008 erhöht? Wenn nein, meine Frau war 2010 komplett Hartz 4 Empfängerin, hatte also kein Einkommen. Darf ihr Hartz 4 trotzdem auf mein Einkommen angerechnet werden? Ich lag unter der Einkommensgrenze und soweit ich weis wird das Einkommen meiner Frau nur angerechnet wenn es höher ist wie meins. In diesem Fall wird die Hälfte der Differenz auf mein Einkommen angerechnet. Liege ich dann unter 8004 Euro bekomme ich Kindergeld. Hat die Kindergeldkasse das Recht das Geld zurückzufordern oder habe ich Recht? Thx im Vorraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GreentechSz Geschrieben 5. Mai 2011 Teilen Geschrieben 5. Mai 2011 Eine gut bezahlte Ausbildung oder ein besonders lukrativer Nebenjob kann beim Kindergeld von Nachteil sein. Sobald ein Kind Einkünfte von mehr als 7.680 Euro pro Kalenderjahr hat, entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Selbst wenn sich am Ende des Jahres herausstellt, dass der Nachwuchs nur mit einem einzigen Euro über diese Grenze liegt, muss man das ausgezahlte Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen. Wichtig: Zu den Einkünften des Kindes zählen neben der Ausbildungsvergütung auch Zinserträge aus Ersparnissen. Heißt also, wenn du im Jahr 2010 über 7680€ verdienst hast, dann sehen die Karten für dich schlecht aus, normalerweise hätte dich die Kindergeldstelle bei Antrag darauf Hinweisen müssen!? Ich würde Widerspruch einlegen! Viel Glück Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trunks2117 Geschrieben 5. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 5. Mai 2011 Wird auch gemacht. Bei telefonischer Nachfrage habe ich erfahren das die Jungs einen Fehler gemacht haben. Ich habe Anspruch auf Kindergeld, allerdings muss ich das denen nochmals beweisen. Schöne **** Nur weil die Fehler gemacht haben (die sie sogar zugegeben haben) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lagi Geschrieben 11. Mai 2011 Teilen Geschrieben 11. Mai 2011 Na dann isses ja nochmal gutgegangen Soweit ich weiß wird Hartz IV nicht angerechnet, davon abgesehen kannst du von deinem Jahresgehalt als Azubi noch den Standartsatz für Werbungskosten (waren um die 700-900€ irgendwie) abziehen und danach würde geschaut ob du die Grenze überschreitest. Hab ich auch grad, naja, Bestätigung vom Betrieb, ab zur Familienkasse =) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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