Apfelchips Geschrieben 11. Mai 2011 Teilen Geschrieben 11. Mai 2011 In der WiSo-Prüfung wurde ja u. a. gefragt, wo die EPP AG als Hersteller elektronischer Bauteile aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Mitglied sein muss. "IHK" soll hier die richtige Lösung sein. Ist es aber nicht tatsächlich so, dass die IHK nur zuständig ist, wenn die EPP AG diese elektronischen Bauteile in Form eines Zwischenhändlers kauft oder verkauft? Da die EPP AG nach den uns zur Verfügung gestellten Informationen die Bauteile aber nur herstellt, müsste doch eigentlich die Handwerkskammer zuständig sein, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
malte0902 Geschrieben 11. Mai 2011 Teilen Geschrieben 11. Mai 2011 falls jemand die aufgaben aus wiso hat - ich würde sie auch gern haben -> malte@pub-connection.de danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DeeFacE Geschrieben 11. Mai 2011 Teilen Geschrieben 11. Mai 2011 In der WiSo-Prüfung wurde ja u. a. gefragt, wo die EPP AG als Hersteller elektronischer Bauteile aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Mitglied sein muss. "IHK" soll hier die richtige Lösung sein. Ist es aber nicht tatsächlich so, dass die IHK nur zuständig ist, wenn die EPP AG diese elektronischen Bauteile in Form eines Zwischenhändlers kauft oder verkauft? Da die EPP AG nach den uns zur Verfügung gestellten Informationen die Bauteile aber nur herstellt, müsste doch eigentlich die Handwerkskammer zuständig sein, oder? Also ich hab in der Prüfung auch Handwerkskammer angekreuzt.. und ich hab vor der Prüfung alle WiSo-Prüfungen von Sommer 2002 bis Winter 2010 / 2011 3x gemacht und ich bin mir 100%ig sicher, das die Frage genau so schonmal vor kam und dort auch "Handwerkskammer" die richtige Lösung war. (Ich kann das nur gerade nicht prüfen da ich die Prüfungen nicht hier habe, werde das später aber nachholen). Hat denn jmd den Aufgabenzettel? - Und ganz sicher das die Musterlösung diesmal "IHK" vorgibt? lG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daawuud Geschrieben 11. Mai 2011 Teilen Geschrieben 11. Mai 2011 AP2007w die Aufgabe 7 und laut IHK-Lösung ist IHK korrekt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DeeFacE Geschrieben 11. Mai 2011 Teilen Geschrieben 11. Mai 2011 Das ist ****e.. Könnte mir mal pls jmd. den Aufgabenzettel zukommen lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KleinerGiftZwerg Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Ich würde sie auch gerne haben ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Apfelchips Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Ganz genau: Ein Großteil der Fragen aus der WiSo-Prüfung Sommer 2011 stammt aus der WiSo-Prüfung Winter 2007/2008. Und dort wurde, das wurde hier auch schon gesagt, die IHK als richtige Antwort für die besagte Frage angegeben — genau wie in "unserer" WiSo-Prüfung auch. Aber das heißt ja nicht, dass die Antwort auch wirklich richtig ist. Ich hatte mich hier ein paar Seiten vorher ja schon einmal gewundert, dass die Mindestvergütung für Auszubildende in dem Lohn- und Gehalttarifvertrag festgelegt sein soll. In meinen Augen legt (auch?) das Berufsbildungsgesetz solche Mindestsätze fest. Und siehe da: Genau diese Aussage wurde damals (2007) auch schon diskutiert. Übrigens mit einem (so scheint es mir) offenen Ergebnis. Ich wundere mich, dass die IHK solch strittige Fragen nicht einfach aus ihren Prüfungen weglässt. Die WiSO-Prüfung war zweifelsohne fair (wenngleich ich einige — dumme — Fehler gemacht habe), aber diese Frage(n) sind nun wirklich strittig. Dass die IHK praktisch die ganze WiSo-Prüfung von Winter 2007/2008 übernommen, ein paar Fragen entfernt und ein paar Fragen ergänzt hat, könnte man aber auch als Zeichen sehen, dass da entweder Zeitnot herrschte — oder aber Ideenlosigkeit. Ich befürchte, dass die IHK bei diesen beiden angesprochenen Fragen nur die bekannten (Muster)lösungen zulassen wird und dass es sich kaum lohnen wird, deswegen noch einmal in Kontakt mit der IHK zu treten. Im Übrigen muss ich meine Aussage bzgl. der Note, die ich für meine WiSo-Prüfung errechne habe, revidieren: Für ein "sehr gut" wird das keinesfalls mehr reichen — eher für ein "gut" und im schlimmsten Fall "befriedigend". Schade, aber was soll's ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daawuud Geschrieben 14. Mai 2011 Teilen Geschrieben 14. Mai 2011 (bearbeitet) IHK möchte die "beste" Antwort, das solltet ihr endlich begreifen^^ das Berufsbildungsgesetz solche Mindestsätze fest. Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben Sie Anspruch auf die Zahlung einer angemessenen Vergütung (§10, Abs. 1, § 11 BBiG). Im BBiG steht "Anspruch" und nichts von Mindestsatz und auch wenn was im BBiG diesbezüglich stehen sollte, ist es nicht aktuell, der Lohn- & GehaltsTV ist jedoch immer aktuell. Ist doch klar, welches die beste bzw. bessere Antwort ist. edit: du solltest dir Kopf und Gedanken über GH1 und GH2 machen und nicht so sehr über WiSo^^ Bearbeitet 14. Mai 2011 von daawuud Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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