sonnenscheinbaerchi Geschrieben 5. Mai 2011 Geschrieben 5. Mai 2011 Hallo Ihr lieben, ichhab mal ne Frage. Wir (IHK Hildesheim/Hannover) mussten unser Berichtsheft zur schriftlichen Prüdung gestern mitbringen. Müssen wir das Berichtsheft jetzt bis zur mündlichen weiterführen und noch mal mitbringen? weiß das zufällig jemand? Auf der iHK Siete hab ich leider keine Infos gefunden. Ich fände das sehr schlecht, da ich ja bereits zu gestern alles gebunden habe.. dann müsste ich ja schon wieder bezahlen... -.- Liebe Grüße, Das Sonnenscheinbärchi
itazubi Geschrieben 5. Mai 2011 Geschrieben 5. Mai 2011 ich werde das Berichtsheft nicht geheftet abgeben. Reicht der IHK eigentlich "Montag - Programmierung 4 Stunden, UML 2 Stunden, ..." oder muss da wirklich stehen "Montag - Programmierung eines WPFs 2 Stunden, Programmierung Fachklassen 1 Stunde, Erstellung Datenbank 2 Stunden, ..."? In diesem Fall ist sicherlich sinnvoll eine Mail an die IHK schreiben. Die werden sicherlich schnell antworten.
sonnenscheinbaerchi Geschrieben 5. Mai 2011 Autor Geschrieben 5. Mai 2011 hm ich hab immer geschrieben Programmierung <Sprache>: <Projektname> <ggf Teilaufgabe im Projekt..(also das und das implementiert oder so> und dann die Stdzahl. Ichhoffe das reicht so^^ wenn da nur programmierung steht ist es ja später schwer nachzuvollziehen, was genau du eigentlich getan hast bzw in welcher sprache oder ähnliches.-..
afo Geschrieben 5. Mai 2011 Geschrieben 5. Mai 2011 Die Antwort ist ganz klar: Es kommt darauf an. Also bei der IHK auf der Webseite schauen. Wenn die keine Informationen liefert: anrufen oder vorbeischauen. Auf die Idee das Berichtsheft zu binden und das auch noch selbst zu bezahlen käme ich im Leben nicht.
pruefer_gg Geschrieben 7. Mai 2011 Geschrieben 7. Mai 2011 da ich ja bereits zu gestern alles gebunden habe.. dann müsste ich ja schon wieder bezahlen... Ein Berichtsheft bindet man ja auch nicht - sondern gibt es als Ordner bzw. Schnellhefter ab. Manche binden noch nicht einmal ihr Abschlussprojekt! Ansonsten wird das Berichtsheft über den kompletten Ausbildungszeitraum geführt - zumindest offiziell. Ob es die IHK nochmals (bzw. überhaupt) sehen will, hängt von der jeweiligen IHK ab. GG
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