Visionar Geschrieben 8. Mai 2011 Geschrieben 8. Mai 2011 Hi Comm., möchte meinen Arbeitsvertrag zum 31.06 kündigen, damit ich dann ab dem 1.8 frei bin. Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit mir daraufhin zum 31.5 zu kündigen? Zitieren
bigvic Geschrieben 8. Mai 2011 Geschrieben 8. Mai 2011 Wenn du am 30.06 die Kündigung abgibst, dann nicht. P.S.: In welchem Land gibt es denn den 31.06.? Zitieren
Visionar Geschrieben 8. Mai 2011 Autor Geschrieben 8. Mai 2011 ok wollte eig. nicht so lange warten, damit die die Mögl. haben einen neuen zu suchen Aber sicherheitshalber warte ich wohl besser bis zum 30.06 Zitieren
afo Geschrieben 8. Mai 2011 Geschrieben 8. Mai 2011 Fändest du es nicht sinnvoller erst zu kündigen, wenn du eine neue Arbeitsstelle hast? Sonst stehst du nachher auf der Straße. Zitieren
SoL_Psycho Geschrieben 8. Mai 2011 Geschrieben 8. Mai 2011 Fändest du es nicht sinnvoller erst zu kündigen, wenn du eine neue Arbeitsstelle hast? Sonst stehst du nachher auf der Straße. Wo steht, dass er noch keine Stelle hat? Zitieren
afo Geschrieben 9. Mai 2011 Geschrieben 9. Mai 2011 Wo steht, dass er noch keine Stelle hat? Habe folgendes oben falsch verstanden: ok wollte eig. nicht so lange warten, damit die die Mögl. haben einen neuen zu suchen Zitieren
Nathalia Geschrieben 9. Mai 2011 Geschrieben 9. Mai 2011 Hi Comm., möchte meinen Arbeitsvertrag zum 31.06 kündigen, damit ich dann ab dem 1.8 frei bin. Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit mir daraufhin zum 31.5 zu kündigen? Seit wann kann einem der Arbeitgeber denn im nachhinein noch früher kündigen?! Wäre mir neu... das einzigste was er tun kann ist dich von der Arbeit freizustellen. Zitieren
sxs Geschrieben 10. Mai 2011 Geschrieben 10. Mai 2011 Wieso? Wenn die die ordentliche Kündigungsfrist z.B. 4 Wochen zum Monatsende sind, und ich 2 Monate vor meinem Termin die Kündigung einreiche, kann der AG selbstverständlich seinerseits zum Ende des quasi ersten der Restmonate kündigen. Zitieren
bigvic Geschrieben 10. Mai 2011 Geschrieben 10. Mai 2011 Natürlich mit den üblichen Hürden einer ordentlichen Kündigung. Zitieren
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