timmiboy Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 (bearbeitet) Hallo, mich stört die Kündigung überhaupt nicht, weil ich sowieso da gehen wollte und schon eine andere Stelle gefunden habe. Die Geschichte: Montag kriege ich ich vom Chef ein Anruf, das ich Dienstag ein ein neuen Wagen kriege, ich dachte toll, aber denn kam es ganz anders. Statt ein neuen Wagen, kriege ich die Kündigung, darf der Chef so lügen? Der Grund für die Kündigung stimmt auch nicht, ein Kunde soll sich beschwert haben etc. Habe den Kunden aber angerufen und er sagt, er hätte sowas nie behauptet. Weiterhin ist die Firma von mir Zuhause 250KM entfernt, ich stand vor der Firma und wusste nicht, wie ich nach Hause kommen sollte, man muss dazu sagen, ich hatte noch meine ganzen Sachen dabei, die ich im Auto hatte, den Wagen musste ich ja da lassen. Da ich noch paar Sachen zu Hause habe von der Firma, soll ich die mit der Post schicken, die Portokosten soll ich bezahlen, ist das überhaupt rechtens? Wenn das noch nicht der Gipfel ist, ich habe manchmal 18 Stunden am Tag gearbeitet, also haufend Überstunden geleistet und der Chef meint, es sind keine Überstunden. Der Chef hat auch lautstark gesagt, wenn Sie klagen wollen, denn sehen wir uns vor Gericht wieder und ich müsste die ganzen Kosten tragen. Das Problem ist, ich kann vieles nicht nachweisen und der Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel und Geld für ein Anwalt habe ich auch nicht. Bearbeitet 12. Mai 2011 von timmiboy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nathalia Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Also wenn das ganze wirklich so stimmt, dann aber ab zum Arbeitsgericht! Lass dich ja nicht einschüchtern von deinem Ex-Chef! Was von dem Ganzen kannst du denn nachweisen? http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/ Schau mal hier rein, hier findest du ganz viele Dinge zum Arbeitsgericht, unter anderem Kostenübernahme. Hoffe das hilft dir etwas weiter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 (bearbeitet) Dir passieren schon immer komische Dinge, die man nur schwer glauben kann ... Aber zum Thema. Fristlose Kündigung ist nicht so einfach: Fristlose Kndigung - was tun? Und wenn sie ungerechtfertig ist - was in den allermeisten Fällen so ist - dann musst du dagegen vorgehen. => http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzklage Die Folgen einer fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung sind nämlich gravierend und für Sie äußerst nachteilig: (betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht Sie sind mit sofortiger Wirkung beschäftigungslos. Sie erhalten ab sofort keine Vergütung mehr von Ihrem Arbeitgeber. Die Agentur für Arbeit wird im Fall einer fristlosen Kündigung regelmäßig eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen verhängen. Sie können Schwierigkeiten bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bekommen. Ihr Ansehen kann ramponiert sein. Quelle: Fristlose Kndigung durch den Arbeitgeber Ueberstunden: Kannst ja dann gleich den Richter fragen. Wegen Portokosten: Das schickt man per Nachnahme und fertig. Bearbeitet 12. Mai 2011 von bigvic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboy Geschrieben 12. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Ich kann nur nachweisen, das der Kündigungsgrund nicht stimmt. Überstunden kann ich nicht nachweisen, weil es keine geregelte Arbeitszeit gibt und auch keine Stundenzettel geschrieben wurde. Ich weiss nicht ob das gilt, wann ich den ersten Kunden abgemeldet habe bzw. den letzten, das wäre ein Nachweis, aber da kann die Firma auch tricksen. Muss ich den Porto für den Versand selber tragen, die Firma meinte, wenn ich das Paket unfallfrei schicke, also das der Empfänger zahlt, dann gibt es richtig ärger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboy Geschrieben 12. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Wegen Portokosten: Das schickt man per Nachnahme und fertig. Kann die Firma verweigern, das ist ja das Problem. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nathalia Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Ich würds wie bigvic geschrieben hat ebenfalls per Nachnahme schicken. Also wenn ich mich recht erinner, dann kann dich dein Arbeitsgeber wegen einer einzigen Beschwerde auf keinen Fall kündigen. Dann muss schon mehr passiert sein. Wenn du genau weisst welcher Kunde sich da beschwert haben soll, dann ist das schonmal ein Anfang. Könnte als Nachweis ausreichen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nathalia Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Kann die Firma verweigern, das ist ja das Problem. Dann ist das deren Problem würde ich mal behaupten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Das ist doch nicht dein Problem, wenn die Firma das verweigert?! Aber ich begreife auch nicht ganz, wieso du bei dem Porto so rummachst. Das ist dein aller kleinstes Problem. Und denke dran: Der Arbeitgeber muss stichhaltig beweisen, warum er dir ausserordentlich kündigt. Da bist du ja nicht in der Beweispflicht. Also reiche die Kündigungsschutzklage auf JEDEN FALL ein - auch wenn du da weg willst. Alles andere wäre sehr sehr dumm von dir. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Du mußt die Kündigungsschutzklage allein schon wegen dem Arbeitslosengeld einreichen, falls es aus der neuen Stelle doch nichts wird. Ich kann nur immer wieder sagen: Besorgt euch zumindest Arbeitsrechtsschutz. Ich bin deshalb in einer Gewerkschaft, aber sowas gibt es auch als Produkt einzeln. Ansonsten: Die Grundlagen des Arbeitsrechts und der Arbeitsgerichtsbarkeit müßtest du in Wiso gehört haben. Was anderes: Warst du noch in der Probezeit? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 (bearbeitet) Du brauchst erstmal eine Mahnung, bevor du gekündigt werden darfst. Außer du handelst bewusst gegen die Interessen der Firma. Versuche jeden Kontakt mit deinem Chef per Mail festzuhalten. Den mündl. Abmachungen/ Verträge haben zwar auch Bestand, sind aber viel schwerer nachweisbar. Bekommst du eine Abfindung wegen der Kündigung oder kündigen sie sich dich aufgrund von Fehlverhalten? Dann sollten sie das durchaus begründen können. @afo als Informatiker in einer Gewerkschaft. Was für einen Nutzen hat das oder gibt es wohl eine Informatiker-Gewerkschaft? Wäre wirklich mal eine gute Sache. Wenn er in der Probezeit gewesen wäre, dann würde das Arbeitsamt hoffentlich nicht eine Sperre verhängen. Bearbeitet 12. Mai 2011 von itazubi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 (bearbeitet) als Informatiker in einer Gewerkschaft. Was für einen Nutzen hat das oder gibt es wohl eine Informatiker-Gewerkschaft? Wäre wirklich mal eine gute Sache. Die passende Gewerkschaft ergibt sich durch die Branche des Betriebes. Wenn man bei VW in der IT ist, dann ist es natürlich die IG Metall. Für die meisten typischen IT-Firmen dürfte aber eher ver.di passen. Die haben auch einen Fachbereich für Telekomunikation und IT, der natürlich aus historischen Gründen ziemlich telekom-lastig ist. Und der nutzen: In großen Unternehmen ist es natürlich der direkte Einfluss über Betriebsrat, etc. Ganz ehrlich hat man in einem großen Unternehmen am Meisten davon und in einem kleinen eher weniger. Ansonsten so Dinge wie Arbeitsrechtsschutz, Erholungsprogramm, Fortbildungsprogramm, Freizeit-Unfall-Versicherung, Informationsveranstaltungen, etc. http://www.verdi-mitgliederservice.de Bearbeitet 12. Mai 2011 von afo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Wenn er in der Probezeit gewesen wäre, dann würde das Arbeitsamt hoffentlich nicht eine Sperre verhängen. Die Probezeit spielt da - zurecht - keine Rolle. Wer zurecht fristlos gekündigt wird, der muss natürlich eine Sperrzeit bekommen. Alles andere wäre ja ein Hohn. Daher ist die Kündigungsschutzklage ja so wichtig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboy Geschrieben 12. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Ich war noch in der Probezeit. Mahnung habe ich nicht erhalten. ich wurde mit unrecht gekündigt, kann das auch beweisen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboy Geschrieben 12. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Ich habe gerade nochmal im Arbeitsvertrag geguckt, da steht kein Wort mikt "Überstunden" drinne, also stehen meine Chancen ja gleich "Null". Was ich, wenn ich klage, ich will ja definitiv nicht zurück, ich will ja nur, das meine Leistung bezahlt wird und das zu beweisen, wird sehr schwierig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Stehen in Werkstudentenverträge bzw. Angestellenverhältnisse eigentlich Überstundenregelung drinen? In der Regel dürfte ich doch dann davon ausgehen, dass es keine geben wird ;-) Das Paket würde ich auf jeden Fall per Einschreiben an die Firma schicken. Damit hast du den Beweis, sollte sich die Firma weigern das Paket zu zahlen bzw. anzunehmen. Einiges was dein Chef dir da vorgeworfen hat, solltest du schriftlich festhalten. Sei es nur durch ein Gedächtnisprotokoll. Was es bringt, dass wird sich zeigen. Doch schaden kann es ja nicht. Schließlich ist so eine Verhandlung möglicherweise sehr viel später und der Sachverhalt nur noch schwer zuzuordnen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Hast du die anderen Folgen nicht gelesen/kapiert oder sind sie dir schlicht egal? Sie sind mit sofortiger Wirkung beschäftigungslos.Sie erhalten ab sofort keine Vergütung mehr von Ihrem Arbeitgeber.Die Agentur für Arbeit wird im Fall einer fristlosen Kündigung regelmäßig eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen verhängen.Sie können Schwierigkeiten bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bekommen.Ihr Ansehen kann ramponiert sein Wenn du dagegen nicht vorgehst, dann hast du noch ganz andere Probleme als dein Porto und die unbezahlten Ueberstunden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboy Geschrieben 12. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Die Agentur für Arbeit wird im Fall einer fristlosen Kündigung regelmäßig eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen verhängen. Nur, wenn ich selber gekündigt hätte, habe ich aber nicht Sie können Schwierigkeiten bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bekommen. Warum sollte ich? Ihr Ansehen kann ramponiert sein Inwiefern? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 (bearbeitet) Nur, wenn ich selber gekündigt hätte, habe ich aber nicht Eben nicht. Wer fristlos gekündigt wird erhält ebenfalls eine Sperre. Lies es nach. Warum sollte ich? Weil du bei jedem Bewerbungsgespräch danach gefragt wirst. Ich würde keinen einstellen der zurecht fristlos gekündigt wurde. Inwiefern? Eine fristlose Kündigung hat naehzu immer Gründe (z.B. Straftat, Alkohlsucht, Arbeitsverweigerung, ...) die dein Ansehen ramponieren, da sonst ja ordentlich gekündigt wird - vor allem in der Probezeit. Ich glaub du hast dich bislang 0 informiert. Mach das mal, genug Quellen hast ja jetzt. Bearbeitet 12. Mai 2011 von bigvic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboy Geschrieben 12. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Eben nicht. Wer fristlos gekündigt wird erhält ebenfalls eine Sperre. Kommt auf das "Warum" an. Und bei mir stiummt die Tatsache nicht. Weil du bei jedem Bewerbungsgespräch danach gefragt wirst. Ich würde keinen einstellen der zurecht fristlos gekündigt wurde. Wieso soll sowas gefragt werden, sowas schreibe ich doch garnicht rein. Und wenn, kann man immer noch argumentieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Nun, wenn man in der Probezeit gekündigt wird, hat man ja eh nicht allzu viele Mittel. Bist du sicher, dass er dich fristlos gekündigt hat und dich nicht einfach freigestellt hat für die restlichen Tage? Denn eigentlich würde sich der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung in der Probezeit recht unnötig unter Druck setzen. Mir scheint, als wären da noch andere Dinge vorgefallen, wenn der Arbeitgeber so erbost reagiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboy Geschrieben 12. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Bei der Kündigung steht ganz zuletzt das hier drinne: Sollte die fristlose wider Erwarten unwirksam sein, sprechen wie hiermit vorsorglich die ordentliche Kündigung aus. Diese beendet das Arbeitsverhältnis zum 24.05.11. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 (bearbeitet) Außerdem: Wenn du gegen die fristlsoe Kündigung klagst und du recht bekommst, dann mußt du dort trotzdem normalerweise nicht wieder arbeiten. Meist wird sowas dann in eine ordentliche Kündigung umgewandelt und du wirst entsprechend abgefunden. Wenn du echt kein Geld für nen Anwalt hast, dann google mal nach "Beratungsschein". Wir leben nämlich in einem sozialen Rechtsstaat. EDIT: Bei der Kündigung steht ganz zuletzt das hier drinne: Es ist immer wieder nett, wie man dir Stück für Stück an Informationen aus der Nase ziehen muß. Andere Frage: Du warst hier auch schon als timmiboyer aktiv, oder? Bearbeitet 12. Mai 2011 von afo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Du wurdest innerhalb der Probezeit gekündigt ==> Was steht bzgl. Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit im Vertrag? Wieso sowas gefragt wird? Weil eine Lücke zwischen vorherigem und zukünftigem Beschäftigungsverhältnis sein wird! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboy Geschrieben 12. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Und oben steht Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnis wir kündigen das o.g. Arbeitsverhältnis frislos und mit sofortiger Wirkung. Ja, irgendwie zwirren hier 2 Accounts von mir herum, eins davon kann eigentlich gelöscht werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 (bearbeitet) Ein Anwalt ist nicht zwingend für eine Kündigungsschutzklage, daher sind die Kosten sehr überschaubar. Und wenn man Recht bekommt, was wie gesagt bei einer fristlosen Kündigung meist der Fall ist, dann trägt die Gerichtskosten sowieso der Arbeitgeber. KLICK. Wieso soll sowas gefragt werden, sowas schreibe ich doch garnicht rein Das sieht man immer am Datum der Kündigung. Ausserdem wird immer gefragt, warum man beim letzten AG rausgeflogen ist. Und eine Lüge ist immer ein schlechter Start. Kommt auf das "Warum" an. Und bei mir stiummt die Tatsache nicht. Und du meinst, dass du du die Sachbearbeiterin überzeugen kannst, dass bei dir alles ganz anders ist?! Wie auch immer, it is up to you. Ich vermute stark, dass dich das unterlassen der Klage im Endeffekt deutlich mehr Kosten wird, als das erheben. Bearbeitet 12. Mai 2011 von bigvic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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