Jay Cutler Geschrieben 13. Juli 2011 Teilen Geschrieben 13. Juli 2011 Hallo, ich hole mal diesen Thread hoch. Ist folgendes richtig? Ich arbeite seit Jahren in einem Unternehmen. Am 01.09. werde ich das Unternehmen verlassen. Ich habe insgesamt Anspruch auf 26 Tage Urlaub im Jahr. -> Da die erste Jahreshälfte vorüber ist, darf ich beim "alten" Arbeitgeber die vollen 26 Tage nehmen. Stimmt das? Der neue Arbeitgeber darf meine Urlaubsbescheinigungen von meinem alten Arbeitgeber verlangen, um zu überprüfen, ob ich für dieses Jahr noch Urlaub nehmen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 14. Juli 2011 Teilen Geschrieben 14. Juli 2011 Da die erste Jahreshälfte vorüber ist, darf ich beim "alten" Arbeitgeber die vollen 26 Tage nehmen. Stimmt das? Der neue Arbeitgeber darf meine Urlaubsbescheinigungen von meinem alten Arbeitgeber verlangen, um zu überprüfen, ob ich für dieses Jahr noch Urlaub nehmen kann. Ja, das stimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Fraggle Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 Aus gegeben Anlass, wäre es nett, wenn Vic vielleicht nochmal kurz was dazu sagen könnte: Ich bin ebenfalls in der selben Situation (seit 3 Jahren im Betrieb) und habe heute zum 30.09. gekündigt. 30 Urlaubstage habe ich im Jahr, mein Unternhemen will mir nun meinen Sommerurlaub kürzen, weil sie der Meinung sind, sie hätten das recht, das anteilig runter zu rechnen, und mich dazu zu zwingen den anteiligen Resturlaub im neuen Unternehmen zu nehmen. Können sie das? Der Urlaub ist seit Januar geplant gewesen... Ich kriege in der neuen Firma eh keinen Urlaub mehr dies jahr (Probezeit) dementsprechend wollte ich jetzt den Rest-Urlaub nehmen. Gruß IT-Fraggle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 (bearbeitet) 30 Urlaubstage habe ich im Jahr, mein Unternhemen will mir nun meinen Sommerurlaub kürzen, weil sie der Meinung sind, sie hätten das recht, das anteilig runter zu rechnen, und mich dazu zu zwingen den anteiligen Resturlaub im neuen Unternehmen zu nehmen. Können sie das? Rechtlich gesehen hast du Anspruch auf den vollen Urlaub. Hier auch mal ein Link (siehe 8b)[Mist, **** steht für k o t z]. Der einzige Grund wären "dringend betriebliche Gründe" um dir ihn abzugelten, anstatt zu gewähren. Bearbeitet 20. Juli 2011 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Fraggle Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 Hi Vic, danke für deine schnellen und hilfreichen Rückmeldungen. Ich werde dann im Zweifel meine Rechtschutz darauf ansetzen. Schon aus Prinzip. Gruß IT-Fraggle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 Wenn du den Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen hast, dann würde ich einfach in den Urlaub gehen. Kein grosses Tamtam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Fraggle Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 (bearbeitet) Das ist so eine Sache offziell genehmigt ist er nicht, aber innerhalb meiner Abteilung geplant, der Abteilungsleiter macht dann 2 Tage vor Urlaub immer noch seinen Kaiser Wilhelm darunter und fertig. Sollte man mir den Urlaub verweigern, habe ich Anspruch darauf, dass mir der Urlaub finanziell ausgezahlt wird? Oder was ist mit abgelten gemeint? Edit: Meine Abteilungsleitung sagte mir, dass sich der Urlaubsanspruch nur auf das gesetzliche Minimu von 24 Tagen beziehen würde. Ich habe laut Vertrag 30 Tage, 24 bereits genommen. Mir wurde daher der Urlaub verweigert. Gruß Fraggle Bearbeitet 20. Juli 2011 von IT-Fraggle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 Sollte man mir den Urlaub verweigern, habe ich Anspruch darauf, dass mir der Urlaub finanziell ausgezahlt wird? Ja. Meine Abteilungsleitung sagte mir, dass sich der Urlaubsanspruch nur auf das gesetzliche Minimu von 24 Tagen beziehen würde. Ich habe laut Vertrag 30 Tage, 24 bereits genommen. Mir wurde daher der Urlaub verweigert. Das ist Käse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Fraggle Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 Hallo Vic, das sehe ich ähnlich. Ich werde nun den Anwalt sprechen lassen, der Arbeitgeber versteht es offensichtlich nur so. Es ist immer schade, wenn zum Ende hin, nachdem man selbst als Arbeitnehmer immer vorbidliche Arbeit abgeliefert hat, solche Zickereien anfangen. Danke. Gruß Arne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 Typisch. Hatten bei meiner alten Company auch einen ähnlichen Fall. Mein Kollege wollte nach Kündigung seine 3 Tage Resturlaub, die ihm verweigert wurden. Anwalt hat noch eine zusätzliche Abfindung und sehr gutes Zeugnis rausgeholt. Manchmal verstehe ich nicht, wie einige CFOs/Personaler kalkulieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JokerGermany Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 (bearbeitet) Wenn du mehr als 6 Monate beim alten Arbeitgeber, dann hast du theoretisch Anspruch auf Vollurlaub. Siehe Bundesurlaubsgesetz Problem ist nur http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html Und 30.06. ist mMn in der ersten Jahreshälfte, dann hast nur anteilsmässig Anspruch. Dein neuer AG kann aber so oder so eine Urlaubsbescheinigung vom alten AG verlangen um "doppelten Urlaub" zu verhindern. Irgendwie total doof. Wie man es macht, macht man es verkehrt... Nimmt man allen Urlaubt und der neue Arbeitgeber erkundigt sich hat man verlorgen. Nimmt man keinen Urlaub und der neue Arbeitgeber erkundigt sich nicht hat man ebenfalls verloren.... €dit: PS bei mir steht übrigens nen Passus drin (arbeite allerdings auch nur knapp 2 Monate^^) Bei Eintritt oder Ausscheiden während eines Kalenderjahres wird der Urlaub anteilig gewährt. Bearbeitet 20. Juli 2011 von JokerGermany Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 21. Juli 2011 Teilen Geschrieben 21. Juli 2011 PS bei mir steht übrigens nen Passus drin (arbeite allerdings auch nur knapp 2 Monate^^) Stellt sich die Frage ob der Pasus so gültig ist. Gesetzliche Vorgaben dürfen in der Regel nicht zum Nachteil des AN geändert werden. (Dazu finde ich gerade aber keine "Urlaubs"-Quelle) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jay Cutler Geschrieben 5. August 2011 Teilen Geschrieben 5. August 2011 Hallo, ich hätte noch eine Frage. Kann der AG (nachdem der AN gekündigt hat) den Urlaubszeitraum festlegen, ohne Gründe zu nennen? Oder darf der AN weiterhin bestimmen, wann er seinen Urlaub nehmen will? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 5. August 2011 Teilen Geschrieben 5. August 2011 Der AG muss die Urlaubswünsche des AN immer berücksichtigen, aber das heisst nicht, dass er ihnen auch entsprechen muss. Ob gekündigt oder nicht spielt keine Rolle. Siehe § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jay Cutler Geschrieben 5. August 2011 Teilen Geschrieben 5. August 2011 Ich bedanke mich ganz herzlich. Das bedeutet, dass der Urlaub genehmigt werden muss, wenn es keinen Grund gibt, diesen zu verwehren. Aaahh ab zum Anwalt :upps >.< Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erax Geschrieben 19. August 2011 Teilen Geschrieben 19. August 2011 Ist es richtig, dass ich meinen Resturlaub bei Kündigung nicht freiwillig an die Firma abtreten kann, damit man mich eher gehen lässt? Mir wurde erzählt, dass ich den entweder aufbrauchen muss und mich mein neuer AG dann erst anstellen darf, oder mein neuer AG zustimmen muss, dass mir der restliche Urlaub noch gewährt wird. Stimmt das so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uwe_B Geschrieben 19. August 2011 Teilen Geschrieben 19. August 2011 ...ähm, was heisst: "eher gehen lässt"? Wenn die Anzahl der Urlaubstage die Anzahl der verbliebenen Arbeitstage übersteigt, dann nimmst du bis Arbeitsende Deinen Urlaub und lässt Dir den Rest auszahlen. Ist die Anzahl der Urlaubstage geringer als Deine Restarbeitstage, dann arbeitest Du weiter und nimmst dann den Urlaub. Solange Du einen Arbeitsvertrag hast, kannst Du ohne Zustimmung Deines Arbeitsgebers nicht bei einem anderen Arbeitgeber anfangen (ich gehe davon aus, dass wir von Vollzeitarbeit reden)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erax Geschrieben 19. August 2011 Teilen Geschrieben 19. August 2011 Ich hatte vor, meinen restlichen Urlaub der Firma zu überlassen, damit sie mich dementsprechend eher ziehen lässt. D.h. ich wollte keinen Urlaub nehmen und damit noch im Vertrag des alten AG stecken, sondern ich wollte meinen Urlaubstage nicht nehmen und dafür aus der Firma eher entlassen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uwe_B Geschrieben 19. August 2011 Teilen Geschrieben 19. August 2011 ...entweder werden Kündigungsfristen eingehalten (und auf die kann der Arbeitgeber genauso bestehen wie der Arbeitnehmer) oder es wird gemeinssam ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen (der dann ein entsprechend vorzeitiges Arbeitsende definiert). Ein Tausch Urlaubstage gegen 'früheres gehen' lässt sich m.E. nicht abbilden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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