FISIsHiP Geschrieben 20. Mai 2011 Teilen Geschrieben 20. Mai 2011 Hey, habe heute meine Arbeits bzw Ausbildungszeugnis erhalten. Würde mich freuen wenn ihrs mal durchlest und eure Meinung dazu kund tut. Herr XY absolvierte seine Ausbildung zum Fachinformatiker, Fachrichtung: Systemintegration vom 01.08.2009 - 30.06.2011 in unserem Unternehmen. Er hatte in dieser Zeit Gelgenheit, sich Fachwissen in den Bereichen PC Konfigurationen, Elektronik Entwicklung, Internetseiten Entwicklung, Internet Sicherheitskonzeptionierung, Kunden Betreuung und Service anzueignen. Die Aufgaben, die wir ihm übertrugen, hat er zu unserer Zufriedenheit pflichtbewusst und ordnungsgemäß erledigt. Herr XY war stets freundlich und ehrlich. Neue Aufgaben betrachtete er als Herausforderung, der er sich mutig stellte und erledigte sie sorgfältig und gewissenhaft. Er zeigte im Allgemeinen eine zufriedenstellende Arbeitsqualität. Vorgesetzen und Mitarbeitern gegenüber war er stets aufrichtig und anständig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chooter696 Geschrieben 20. Mai 2011 Teilen Geschrieben 20. Mai 2011 (bearbeitet) als Amateur in der Spracherkennung würde ich auf eine 4 schließen. Er hatte in dieser Zeit Gelgenheit, sich Fachwissen in den Bereichen klingt irgentwie komisch so wie sie gaben dir die möglichkeit aber du warst zu faul sie zu nutzen. Allgemeinen eine zufriedenstellende Arbeitsqualität zufriedenstellende = 4 udn das im allgemeine klingt irgentwie so wie ja also überweigend hat er es geschafft manchmal aber gar nicht. Neue Aufgaben betrachtete er als Herausforderung, der er sich mutig stellte mutig stellt? klingt irgentwie wie sie haben die aufgabe dir gegeben aber nicht erwartet das du es schaffst. Herr XY war stets freundlich und ehrlich. nimmt man den satz rein 0.o kommt mir irgentwie so vor wie deinem chef ist nix mehr eingefallen. Bearbeitet 20. Mai 2011 von chooter696 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISIsHiP Geschrieben 20. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 20. Mai 2011 Ok hört sich ja net so rosig an......soll ich meinen Chef mal drauf ansprechen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 20. Mai 2011 Teilen Geschrieben 20. Mai 2011 Ja denke auch das sich das nicht gut anhört. Er hatte in dieser Zeit Gelgenheit, sich Fachwissen in den Bereichen PC Konfigurationen, Elektronik Entwicklung, Internetseiten Entwicklung, Internet Sicherheitskonzeptionierung, Kunden Betreuung und Service anzueignen. "Hatte die Gelegenheit, aber hat sie nicht genutzt." Ich würde erwarten das da steht das du dir das angeeignet hast und nicht das du die Gelegenheit dazu hattest. Die Aufgaben, die wir ihm übertrugen, hat er zu unserer Zufriedenheit pflichtbewusst und ordnungsgemäß erledigt. "Naja war ok aber auch nicht sonderlich gut" Steigerungen dazu sind zu unserer vollen oder noch besser zu unserer vollsten Zufriedenheit. Mutig, ehrlich, anständig und aufrichtig hört sich meiner Meinung nach auch etwas komisch darin an. Ok hört sich ja net so rosig an......soll ich meinen Chef mal drauf ansprechen? Wenn du meinst das du ein besseres verdient hast solltest du das tun... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISIsHiP Geschrieben 20. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 20. Mai 2011 Eigentlich bin ich davon ausgegangen das ich nicht so schlecht war/bin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nathalia Geschrieben 20. Mai 2011 Teilen Geschrieben 20. Mai 2011 War da noch eine Schlussfloskel drunter? Oder wars das schon? Ansonsten würd ich das ganze schon mehr als 4-5 ansehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 21. Mai 2011 Teilen Geschrieben 21. Mai 2011 Irgendwo um die 4. Unter'm Strich. War pflichtbewusst - hat aber nicht sonderlich viel Initiative gezeigt. Hat die ihm angebotenen Möglichkeiten nur teilweise genutzt. Gebe einfach 'mal die Begriffe in Google ein (z.B. "zu unserer Zufriedenheit pflichtbewusst und ordnungsgemäß") und dann bekommst Du die entsprechenden Beschreibungen dazu. Auch das "stets aufrichtig und anständig" ist problematisch. Selbstverständlichkeiten werden nämlich normalerweise nicht in ein Zeugnis geschrieben! Ich würde dieses Zeugnis nach Möglichkeit noch umschreiben lassen - denn damit bewerben würde ich mich nicht! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 21. Mai 2011 Teilen Geschrieben 21. Mai 2011 Bitte füge noch die Schlussformel hinzu Dann kann man entscheiden, ob dasd mehr eine 4 oder eine 5 ist... Auf jeden Fall wurde ich mich mit so einem Zeugnis nicht bewerben und wurde auch niemanden mit solch einem Zeugnis zum Bewerbungsgespräch einladen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISIsHiP Geschrieben 22. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 22. Mai 2011 Werd das ganze auch am Montag von meinem Chef noch mal umschreiben lassen. Danke schon mal, werd dann das neue hier mal posten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISIsHiP Geschrieben 23. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 War da noch eine Schlussfloskel drunter? Oder wars das schon? Ansonsten würd ich das ganze schon mehr als 4-5 ansehen. Ja war noch drunter: Wir wünschen ihm auf seinem künftigen Lebensweg alles Gute und viel Erfolg Irgendwo um die 4. Unter'm Strich. War pflichtbewusst - hat aber nicht sonderlich viel Initiative gezeigt. Hat die ihm angebotenen Möglichkeiten nur teilweise genutzt. Gebe einfach 'mal die Begriffe in Google ein (z.B. "zu unserer Zufriedenheit pflichtbewusst und ordnungsgemäß") und dann bekommst Du die entsprechenden Beschreibungen dazu. Auch das "stets aufrichtig und anständig" ist problematisch. Selbstverständlichkeiten werden nämlich normalerweise nicht in ein Zeugnis geschrieben! Ich würde dieses Zeugnis nach Möglichkeit noch umschreiben lassen - denn damit bewerben würde ich mich nicht! GG Habe meinen Chef heute drauf angesprochen und er menite er sieht das so wies da drinne steht und er wird nichts ändern, naja dann war meine selbst Einschätzung wohl etwas daneben und ich muss mich mit dem Teil bewerben, vllt lass ichs auch einfach aus den Bewerbungen weg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chooter696 Geschrieben 23. Mai 2011 Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 lass es aus der bewerbung raus das ding hilft keinem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISIsHiP Geschrieben 23. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 einzigste Problem hab ich wenn ich danach gefragt werde, kann ich dann sagen das ich keins erhalten habe? Oder ist es eine vom AG Pflicht mir eins auszustellen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chooter696 Geschrieben 23. Mai 2011 Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 Oder ist es eine vom AG Pflicht mir eins auszustellen? wenn du es forderst ist es seine pflicht. sonst optional Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISIsHiP Geschrieben 23. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 OK dann werd ichs einfach raus lassen aus den Bewerbungen, weil ich glaub wenn ichs beileg schieß ich mir ein riesen eigentor Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 23. Mai 2011 Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 wenn du es forderst ist es seine pflicht. sonst optional Das ist so auch nicht richtig. Ein Ausbildungszeugnis ist selbst dann zu erstellen, wenn der Auszubildende es nicht gefordert oder sogar schriftlich darauf verzichtet hat. § 16 Zeugnis BBiG Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. § 25 Unabdingbarkeit BBiG Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig. Spielt aber auch keine Rolle. Wenn du sagst, dass du kein Zeugnis erhalten hast, wird die nächste Frage sein, warum du keins gefordert hast. Es sollte zumindest ein einfaches Ausbildungszeugnis vorliegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISIsHiP Geschrieben 23. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 Was wäre denn ein einfaches Ausbildungszeugnis? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nathalia Geschrieben 23. Mai 2011 Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 (bearbeitet) Im Prinzip steht da einfach nur drin, von wann bis wann du die Ausbildung gemacht hast. Der ganze Kram über dein Verhalten fehlt halt Bearbeitet 23. Mai 2011 von Nathalia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISIsHiP Geschrieben 23. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 (bearbeitet) Naja is ansich auch net so der Renner aber immer noch besser wie das Zeugnis xD Bearbeitet 23. Mai 2011 von FISIsHiP Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe841 Geschrieben 6. Juni 2011 Teilen Geschrieben 6. Juni 2011 (bearbeitet) Hi nach aktueller Rechtssprechung steht jedem Mitarbeiter ein Wohlwollendes Zeugnis zu. Hört sich erstmal schwammig an, ist jedoch bei der aktuellen Rechtsprechung eine Voll Befriedigend. Da einer meiner besten Freunde Anwalt für Arbeitsrecht ist, bin ich relativ Fit bei solchen Themen da er gerne mal erzählt bei nem Bierchen... Da du noch auszubildender bist bzw. arbeitssuchend, steht dir kostenlose Rechtsberatung zu. Im schlimmsten fall auch Prozesskostenhilfe. Google mal nach deinem zugehörigen Amtsgericht und ruf da an. Dort solltest du einen Gutschein erhalten mit dem du zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehst. Wenn du da hin gehst, nimm dein Zeugnis mit und eine Bestätigung das du Arbeitslos oder Auszubildender bist. Der Anwalt schreibt deinem ehemaligem Chef einen Brief und ich lege meine Hand dafür ins feuer, du hast innerhalb einer Woche ein wesentlich besseres Zeugnis. Fast jeder Arbeitgeber weiß das er einen solchen Prozess zu 90% verliert. Ich weiß das hört sich jetzt erstmal alles nach viel Arbeit an, aber mach es! Das Arbeitszeugnis und der Lebenslauf ist das wichtigste in der Bewerbung. Da hilft auch kein Berufsschulzeugnis mit einer 1-2. Und wenn du das Arbeitszeugnis in der Bewerbung weglässt, glaube ich kaum das du gute Aussichten auf einen Job hast! Bearbeitet 6. Juni 2011 von Joe841 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 6. Juni 2011 Teilen Geschrieben 6. Juni 2011 Das Ausbildungszeugnis ist doch bereits wohlwollend formuliert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe841 Geschrieben 6. Juni 2011 Teilen Geschrieben 6. Juni 2011 Das Ausbildungszeugnis ist doch bereits wohlwollend formuliert? Wie ich bereits geschrieben habe, die aktuelle Rechtssprechung macht aus dem Wort "wohlwollend" mindestens ein Voll Befriedigend - Befriedigend. Bei solch einem Zeugnis würde ich meinen ehemaligen Arbeitgeber 700 Jahre lang verklagen..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Silence1810 Geschrieben 6. Juni 2011 Teilen Geschrieben 6. Juni 2011 Ist das in der Rechtsprechung tatsächlich so?! Das kann ich auf Arbeitnehmerseite total nachvollziehen, aber auf Unternehmerseite würde ich mir wünschen, wenn ich nichts gutes zu sagen habe und das nicht auf dem Zeugnis erwähnen darf, dass ich dann auf ein Zeugnis verzichten dürfte. Das hieße ja dann, JEDER bekommt ein Arbeitszeugnis mit einer 3 obwohl er nie auch nur irgendetwas zu meiner Zufriedenheit erledigt hat?! Auf Arbeitnehmerseite hieße das dann aber auch, dass alle, die ein Arbeitszeugnis mit 3 haben, das schlechteste Zeugnis auf dem Markt haben. Und vor allem was machen die Arbeitnehmer, die tatsächlich einer 3 entsprechend gearbeitet haben?? Die sind dann denen gleichgestellt, die kaum etwas richtig machen konnten?!?! Irgendwie ist da die Rechtsprechung dann schwammig .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe841 Geschrieben 6. Juni 2011 Teilen Geschrieben 6. Juni 2011 Hier muss man nun Differenzieren. Es gibt AG die wollen dem AN einen reindrücken, Gründe sind unterschiedlicher Natur, um diese AN zu schützen ist dies so. Sollte der AG nachweisen können das der AN mist gebaut hat, am besten mit Abmahnung usw. sieht das natürlich anders aus, aber mal ehrlich, ich denke das trifft in den wenigsten fällen zu. Deswegen meine 90%! Um mal aus dem Nähkästche zu plaudern: Folgender Fall: AN schickt per Anwalt ein Schreiben um Besserung des Zeugnisses an AG. AG nimmt dazu Stellung und sagt Nein; dann klagen Sie doch... AN klagt. AN lädt als Zeugen 3/4 aller Kunden des AG ein. AG bekommt dies mit, macht einen Deal mit dem AN und der AN bekommt ein Zeugniss mit Beurteilung "gut" da der Imageschaden und ggf. Finanzielleschaden eines Prozesses mit Vorladung der Kundschaft zu groß wäre. Und das passiert in Deutschland würde ich mal sagen mindestens Wöchentlich.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 6. Juni 2011 Teilen Geschrieben 6. Juni 2011 Wie ich bereits geschrieben habe, die aktuelle Rechtssprechung macht aus dem Wort "wohlwollend" mindestens ein Voll Befriedigend - Befriedigend. Wohlwollend und voll befriedigend sind zwei Paar Stiefel. Und kein Arbeitgeber muss einer Niete als Mitarbeiter ein voll befriedigendes Zeugnis ausstellen. Da gibt es vermutlich eine unterschiedliche Sichtweise zwischen Anwälten, die Geld verdienen wollen und Arbeitsrechtlern, die ihr Unternehmen "sauber halten" wollen. Das mit der wohlwollenden Formulierung stimmt - das mit voll zufriedenstellend stimmt nicht! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe841 Geschrieben 6. Juni 2011 Teilen Geschrieben 6. Juni 2011 Ein AG muss dem AN ein Wohlwollendes Zeugnis ausstellen. Dies muss nicht voll befriedigend sein. Soweit klar. Sollte der AN klagen, wird sein Arbeitszeugnis mindestens zu einem voll befriedigend aufgewertet; wenn er gewinnt. Und dies ist in 90% der Fälle so. Habe niemals gesagt das ein AG dem AN ein voll befriedigendes Zeugnis ausstellen muss. Eine "Niete" wie du es ausdrückst, wird wohl auch nicht klagen wenn Sie weiß das Sie nur mist gebaut hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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