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Arbeitszeitregelung


Trunks2117

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Hallo,

ich versuche gerade krampfhaft herauszufinden ob der Arbeitgeber meines Schwiegervaters das Gesetz zur Arbeitszeit einhält.

Mein Schwiegervater hat eine 6 Tage Woche im Gartenbaugewerbe. Tägliche Arbeitszeit schwankt zwischen 7 und 9 Stunden. Im April waren es insgesamt 188 Stunden.

Das Gesetz erlaubt ja eine 6 Tage Woche a 8 Stunden, so passt also noch alles.

Allerdings muss mein Schwiegervater morgens zu Hause mit dem Firmenwagen losfahren, Kollegen und Werkzeuge einladen und dann ab zur Baustelle. Offiziell fängt seine Arbeitszeit erst an der Baustelle an.

Abends auf dem Rückweg das selbe, nach Ende der Arbeitszeit Werkzeuge und Maschinen ausladen und Kollegen nach Hause bringen.

Ich bin der Meinung das die Arbeitszeit anfängt sobald er die Maschinen einlädt und endet beim Ausladen. Das die Fahrzeit von zu Hause bis zur Maschinenhalle keine Arbeitszeit ist scheint gesetzlich festgelegt.

Wer hat nun Recht? Ich oder der Arbeitgeber.

Wie sieht es eigentlich aus, darf bei 8 Stunden am Tag 52 Wochen (abzüglich Urlaubswochen) im Jahr 6 Tage die Woche gearbeitet werden ?

Weiterhin ist es normal das über die Sommermonate ein Überstundenkonto im Bereich 50-150 Stunden angebaut wird, damit im Winter wo keine Gartenarbeit anfällt wieder ins Minus gegangen werden kann. Diese Regelung verletzt ja die 8 Stunden / Tag Regelung im 6 Monatsdurchschnitt. Ist dies erlaubt oder ist es das Problem des AG wenn er im Winter keine Aufgaben hat?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

MFG Trunks

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das ist a) nicht so einfach, B) können wir hier keine Rechtsberatung über das hinaus was du dir schon selbst angelesen hast geben. Mein Tipp ist einen Arbeitsrechtler (oder wenn Mitglied) die Experten bei einer Gewerkschaft zu Rate zu ziehen.

Die praktische Frage ist: Die praktische Frage ist leider: Wie zufrieden ist er damit, wird es anständig bezahlt und was ist seine Perspektive wenn er dagegen vorgeht. Daran scheitert es leider heute meistens.

Zu der Sommer/Winterregelung: Ich habe im Hinterkopf, das es zumindest im Baugewerbe hierzu eine Regelung gibt. Aber Details, oder ob das überhaupt passend ist weiß ich nicht.

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Also Gewerkschaft / Betriebsrat sind de facto nicht vorhanden, da sich der BR hinter der Geschäftsführung versteckt und er nicht in der Gewerkschaft ist. Tarifvertrag gibts keinen.

Ich hatte gehofft das hier jemand weitere gesetzliche Regelungen betreffs der Fahrzeit hat, er fängt ja vor der Baustelle bereits an zu arbeiten (aufladen der Maschinen)

Bezahlung ist nicht so dolle (im Vergleich stark unter Regionsdurchschnitt) und die Zufriedenheit liegt bei 0.

Trotzdem erstmal Danke

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