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Geschrieben

Hallo miteinander,

Ich habe gerade meine Ergebnisse der Prüfung per Post bekommen und nun stellt sich mir eine Frage ?

Muss ich nun in die Mündliche oder nicht.

Ich bitte euch alle wer etwas weis kann mir bitte Bescheid geben.

Nun zu meine Punkten:

Ganzh. 1 47 Punkte

Ganzh. 2 50 Punkte

Wiso 56 Punkte

Also wenn ich alles zusammenrechne und GH1+2 mit je 40% und wiso mit 20% rechne komme ich genau auf 50 Punkt. Aber reicht das den einen Antrag auf die Mündliche war nicht dabei.

Wer etwas weis kann sich bitte an mich wenden es ist Samstag und ich sitzt doof da.

Geschrieben

Danke und im Privaten Umfeld wurde mir nun auch ein Feedback gegeben. Also so wie es Aussieht bin ich durch. Ich bin eben kein Kaufmann und diese Prüfung war echt total Kaufmännisch ausgelegt.

Geschrieben
Na, dann wünsche ich Dir 'mal viel Erfolg für Dein Projekt. Denn wenn Du Dich mit 50 Punkten irgendwo bewirbst, dann dürftest Du keine große Freude haben!

GG

Du kannst einem ja super den Wind aus den Segeln nehmen :)

Geschrieben

Wie läuft sowas eigentlich? Eine aus meinem Betrieb muss zur mündlichen Nachprüfung. Ich hab zur zeit Urlaub und bin etwas verunsichert, wie das mit dem "Meldeweg" läuft. Bekomme ich den Bescheid nach Hause oder in den Betrieb? Wird das an mich oder an die Ausbildungsleitung geschickt, die mich dann benachrichtigt? Ich hab sorge, dass ich den Brief zu spät erhalte und mich entweder nciht richtig vorbereiten kann bzw. der Termin schon vorbei ist.. Kann mich da ma einer aufklären? Das versaut mir noch meinen ganzen Urlaub :( IHK Ergebnisse können erst ab dem 6.6. eingesehen werden... Von daher kann ich mir das auch nicht selbst errechnen...

Geschrieben

In Berlin läuft es so, dass du nach deiner Einladung zur Mündlichen Prüfung noch eine extra Einladung zur Nachprüfung kriegst. Ich vermute mal bei dir wird es genauso laufen. Aber die sicherste Variante ist nach wie vor: Ruf deine(n) Ansprechpartner(in) bei deiner zuständigen IHK an. :)

Geschrieben

Hey Leute!

Ich habe die A****karte gezogen und kann zwischen einer mündlichen Ergänzungsprüfung in GH1 oder GH2 wählen. Macht das überhaupt Sinn oder meint ihr ich soll lieber im November nochmal nachschreiben?

Schade, dass es keine Gutachten für Prüfungsangst gibt, denn dann hätte ich mit Sicherheit schon eins...

Vielen Dank im voraus für eure Antworten!

Geschrieben

Sinn macht sowas durchaus, sonst würde es ja nicht angeboten werden. ;) Außerdem konnten sich schon einige dadurch den Hintern retten.

Ich würde in dem Teil, in dem du die wenigsten Punkte hast die Ergänzungsprüfung machen.

Geschrieben

Ok, das wäre dann in meinem Falle GH1 :(

Hat jemand eine Ahnung wie breit das Fragenspektrum in diesem Teil gefächert ist. Ich müsste laut Notenrechner 64 Punkte in der mündlichen Prüfung machen um zu bestehen.

Steht dann in GH2 (mit 46 Punkten) die Note 5 mit im Abschlusszeugnis drin oder stehen da die Punkte drin?

Ich will doch einfach nur fertig werden und raus aus meinem jetzigen Betrieb!

Geschrieben

Hat jemand eine Ahnung wie breit das Fragenspektrum in diesem Teil gefächert ist.

Der gesamte Fragenkatalog für die Fachquali kann dran kommen. Also alles das, wa Du auch für die schriftliche Prüfung gelernt hast.

GG

Geschrieben

Moin,

wie ist das eigentlich mit der Nachprüfung, wäre die vor oder nach der eigentlichen mündlichen Prüfung mit Fachgespräch? und wann wird man voraussichtlich darüber informiert? am tag der mündlichen Prüfung, vorher, danach?

Geschrieben
Normalerweise kriegt man im Vorfeld eine Mitteilung (Post oder vllt. durch den BS-Lehrer).

Post durch die IHK, da man ja ggf. auswählen muss, ob bzw. in welchem Prüfungsteil man in die MEP will.

Sie findet dann direkt nach dem Fachgespräch am Tag der mündlichen Prüfung statt.

Nicht unbedingt.

Sie kann auch einige Tage davor oder danach stattfinden - oder es wird ein separater Termin angesetzt. Das hängt davon ab, wie es dem PA zeitlich und organisatorisch passt.

GG

Geschrieben

Gestern ein FISI hat Präsi/Fachgespräch und gleich anschliessend Nachprüfung.

War auch sein Entscheidung es so zu machen.

Am ende der Fachgespräch 3 Fragen gestellt und war er durch.

Der brauchte nur 53 zu bestehen.(Nachprüfung)

Geschrieben

Du hast mir falsch verstanden.

Am ende der Fachgespräch

ALSO

Nach der Fachgespräch (15 min)

gleich 3 weitere Fragen gestellt was gilt als

Mündliche Nachprüfung weil Er nur 53 gebraucht hat

und in der Fachgespräch 65 hat

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

ich war IHK Rhein Neckar und hatte

schriftliche:

ga1: 39

ga2: 56

wiso: 51

insgesamt: 48 ...

--> dadurch mündl. ergänzungsprüfung

heute dann mündliche gehabt:

präsi: 100 punkte

fachgespräch: 88 punkte

danach folgte direkt die ergänzungsprüfung die ich in GA1 machen musste....

die haben mir 5 fragen per hand auf ein blatt papier gekritzelt. das durfte ich mir 10 minuten anschauen und notizen dazu schreiben.. dann hatte ich 15 minuten zeit das ganze zu beantworten (aber mündlich dann)

1. frage: was ist strukturierte verkabelung ?

2. frage: erklären sie spanning tree protokoll bzw. rapid spanning tree protokoll

3. irgendein subnetting pipifax

4. erklären sie vorteile von vlans und die funktionsweise

5. was ist hybride verschlüsselung bzw. welche verschlüsselungsarten gibt es noch und was haben public und private key damit zu tun....

hätte (da mir nur 2 % gefehlt haben) 48 punkte in der ergänzungsprüfung, bzw. 50 % der fragen richtig beantworten müssen.....

haben mir 70 punkte gegeben.... - bestanden

naja aus meiner chaotischen schriftlichen ist jetzt doch durch die gute mündliche noch eine 3 (71 punkte) geworden

;-)

Bearbeitet von Schorsch80
Geschrieben

Hier ist alles sehr unklar...müsste ich bei einer Punktzahl von 30,69,68 (ga1,ga2,wiso) noch in die mündliche nachprüfung ? Gesamtpunktzahl ist 54. Nun habe ich verschiedene Aussagen zum verfahren. Einemal heisst es eine mündliche ist nicht nötig , dann heist es ich muss sie beantragen oder es wird mir eine Einladung der IHK zugesendet..alles sehr verwirrend...

Geschrieben

die mündliche ergänzungsprüfung wird nur benötigt wenn du die folgenden kriterien erfüllst:

- du hast in jedem der drei prüfungsteile 30 - bzw. mehr punkte

- deine gesamtpunktzahl der prüfung ist unter 50

du hast mit 54 punkten bestanden und benötigst keine nachprüfung

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