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Verpflegungsmehraufwand


chrischieeee

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Hallo zusammen,

mir geht gerade die Frage durch den Kopf: steht mir Verpflegungsmehraufwand zu?

Folgende Situation:

Ich wohne im Ort A

Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz im Ort B (ca. 15km vom Wohnort entfernt)

Der Kunde hat seinen Sitz im Ort C (ca. 25 km vom Wohnort entfernt)

Mein Chef hat mich beim Kunden "verkauft" und ich arbeite dort derzeit 35h/Woche. Ich verlasse jeden Tag um 7 Uhr die Wohnung, fahre dann mit der Bahn zum Kunden (Ort C). Ich habe ein Monatsticket, welches ich vom Arbeitgeber bezahlt bekomme. Beim Kunde arbeite ich von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Mo – Do 8h + 30min Pause und Fr 3h). Zu Hause bin ich dann 17:15 Uhr, ich bin 10h und 15min unterwegs, außer Freitags.

Kann ich nun 6€/Tag geltend machen?

Ps. Vertraglich (Arbeitgeber) arbeite ich als Außendienstler, unabhängig von der jetzigen Situation. Bevor ich fest beim Kunden (35h/Woche) eingesetzt bin, war ich täglich bei verschiedenen Kunden unterwegs (als Außendienstler).

Gruß Christian

Bearbeitet von chrischieeee
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Hallo Kaeyu,

ich arbeite im Außendienst. Sobald ich die Wohnung verlasse und in Richtung Kunden fahre, ist es Arbeitszeit und ich kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen, oder?!.

Und bevor ich fest beim Kunden bin, fuhr ich auch mit dem Firmenwagen zum Kunden (andere Kunden) und war mitunter mehr als 8h unterwegs und auch dort konnte ich zu McDonalds fahren und die Quittung abrechnen.

Also wo ist der Unterschied?

Ist doch ein stinknormaler Arbeitsweg.

Das wäre dann aber vom Wohnort zum Arbeitgeber und nicht zum Kunden

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Wozu denn Verpflegungsmehraufwand? Ist doch ein stinknormaler Arbeitsweg.

Nicht wirklich: regelmäßige Arebitsstätte ist Ort B, zur Zeit arbeitet er aber an Ort C.

Nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes kann er dafür Verpflegungsmehraufwände in der Steuererklärung gelten machen oder der AG ersetzt ihm den Verpflegungsmehraufwand (kann er, muss er aber nicht).

Interessant dabei ist aber: "Bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt sich der pauschale Abzug nach Satz 2 auf die ersten drei Monate."

Gruß Pönk

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Interessant dabei ist aber: "Bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt sich der pauschale Abzug nach Satz 2 auf die ersten drei Monate."

Gruß Pönk

Hallo Pönk,

Paragraphen sind doch was tolles.

Damit ich das richtig verstehe, wenn ich mehr als 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte eingesetzt werde, unabhängig ob Frankfurt, Berlin oder München (sprich Entfernung zum Wohnort), dann beschränkt sich die Pauschale nur auf drei Monate?

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Damit ich das richtig verstehe, wenn ich mehr als 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte eingesetzt werde, unabhängig ob Frankfurt, Berlin oder München (sprich Entfernung zum Wohnort), dann beschränkt sich die Pauschale nur auf drei Monate?

Japp, wenn du aber eine Unterbrechung hast, dann gelten die drei Monate wieder neu. Ich kenne leider keine G.Text der die länge dieser Unterbrechung definiert. Hier haben aber bereits vier Wochen gereicht.

Gruß Pönk

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Wegen den drei Monaten:

bei mir war es damals so, dass ich die ersten 3 Monate vom Arbeitgeber steuerfrei erhalten habe und danach wurde dies als Gehalt zusätzlich zum normalen Gehalt versteuert und es kam eben unterm strich ein klein bisschen mehr raus....wäre gut wenn dein ag soetwas übernimmt und dud as irgendwie nachverhandelnkannst, bei dem nächsten kunden haste das nämlich wieder die ersten 3 monate:)

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  • 1 Monat später...
13€ `? Sei froh, dass du nun Pauschal 6€ bekommst und werd nicht frech...

Hallo bullseye,

was heißt "froh sein". Aus Unerfahrenheit habe ich die letzten 1 1/2 Jahr auf Verpflegungsmehraufwand verzichtet, macht nach meiner Berechnung 1500€.

Außerdem steht mir Verpflegungsmehraufwand gesetzlich zu, ob nun übern AG oder Finanzamt ist egal!

Mit geht´s auch nicht darum, dass ich jeden Tag "schön" Mittagessen gehen kann. Sondern, dass nun mal mehr zusammen kommt, wenn ich hin und wieder mal, als Externer, mit dem Vorstand essen gehe.

Grüße

Christian

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Hallo zusammen,

hat übrigens geklappt mit dem Verpflegungsmehraufwand.

Eine Frage hätte ich aber noch.

Kann ich statt 6€ Pauschale auch den Kassenbeleg in Höhe von 13€ beim Arbeitgeber einreichen?

13€ `? Sei froh, dass du nun Pauschal 6€ bekommst und werd nicht frech...

...nicht zwingend eine qualifizierte Antwort, Meister...oder?

Einreichen beim Arbeitgeber kannst Du so ziemlich alles...er kann das akzeptieren oder Dir die Pauschale zahlen. Falls pauschal, dann kannst Du versuchen den Beleg (abzüglich der gezahlten Pauschale) bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.

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