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Abschlusspräsentation trotz PTBS - Angstzuständen, etc. .. ?


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Guten Tag werte Community,

vorweg:

Das ist ein Zweit-Profil um unerkannt zu bleiben, da es jetzt doch recht persönlich wird.

Besten Dank für das Verständnis!

Ich bin Azubine zur FiSi.

Nun, es geht darum, dass ich letztes Jahr durch eine Überforderungssituation (sollte eine Präsentation halten, die ich nicht halten konnte) behandlungsbedürftig depressiv und dann schwer depressiv wurde.

Der Auslöser war eindeutig diese Präsentation, die ich nicht machen konnte, da ich vor der Abteilung (war ein 6-Wochen-Praktikum in einer anderen (Software!)Abteilung ) und den Chefs hätte sagen müssen, dass das verschwendete Zeit war, ich nichts verstanden und die Aufgabe nicht gelöst habe. Ich sollte eine recht komplexe FTP-Transferaufgabe lösen bzw. eine Batch-Lösung hierfür entwickeln und kam überhaupt nicht klar...

Nun war ich über ein Jahr krank geschrieben, 12 Wochen in einer Klinik und beginne aktuell wieder damit, meine Ausbildung fortzusetzen.

In der Schule bin ich von allen Präsentationen, Vorträgen, Referaten, etc. befreit - da schon der Anblick eines Beamers (als Trigger) reicht, um panisch zu werden und den Puls auf 120 zu bringen...

Doch wie sieht es, das ist meine Frage, mit der Abschlusspräsentation aus?

Sollte ich dort total versagen oder zusammenbrechen oder whatever, habe ich dann die Ausbildung nicht bestanden? Immerhin ist dieser Umstand durch Krankheit entstanden und nicht aus Faul- oder Feigheit oder genereller Unfähigkeit (Mittelschule, 5 mündl. Prüfungen, alle samt mit 1... )

Oder wird dann auf die Erkrankung Rücksicht genommen und nur ein Gespräch durchgeführt oder sich gar nur auf die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen berufen?

Ich fürchte wirklich um meine Ausbildung... Kennt sich jmd aus?

Ich danke euch...

Bearbeitet von Sweety goes IT-expert
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Wenn ein tatsächlicher Befund vorliegt, dass du diese Krankheit hast (und da gehe ich mal von aus), dann wird auch die zuständige IHK das anerkennen (müssen) und dementsprechend eine Alternative anbieten. Wie bigvic schon sagt, musst du das definitiv mit der Kammer besprechen und dich dafür auch nicht schämen, denn für eine Krankheit kann schließlich keiner was.

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Der behandelnde Arzt, der Psychologe und die IHK werden dazu ja wohl etwas mehr sagen können.

Es gibt natürlich immer Ausnahmen und Härtefallregelungen. Ich würde aber die mündliche Abschlussprüfung besser zurückstellen und dann ordentlich abschließen. Auch wenn die IHK eine Ausnahme macht, so bleibt das Problem auch danach noch bestehen.

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Sprich mit deiner ihk. Da laesst sich eine loesung finden.

Sollte ich direkt das Gespräch mit der IHK suchen oder sollte ich das über meine Ausbilderin klären lassen oder vorher zumindest mit ihr absprechen?

.. und negative Konsequenzen sind da nicht zu erwarten (bspw. sofortige Aufhebung des Ausbildungsvertrages durch die IHK, ..) ?

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Der behandelnde Arzt, der Psychologe und die IHK werden dazu ja wohl etwas mehr sagen können.

Es gibt natürlich immer Ausnahmen und Härtefallregelungen. Ich würde aber die mündliche Abschlussprüfung besser zurückstellen und dann ordentlich abschließen. Auch wenn die IHK eine Ausnahme macht, so bleibt das Problem auch danach noch bestehen.

Selbstverständlich. Und ich werde es wohl oder übel auch so schnell nicht mehr los.

Es ist schon ein riesen Erfolg, dass ich überhaupt mit der Wiedereingliederung beginnen konnte... Vor 9 Monaten wurde mir noch gesagt, dass es mit Arbeit/Ausbildung innerhalb der nächste Jahre nichts mehr wird und ich EU-Rentner werde. .. !

Erstmal danke für die schnellen Antworten von euch!

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Sollte ich direkt das Gespräch mit der IHK suchen oder sollte ich das über meine Ausbilderin klären lassen oder vorher zumindest mit ihr absprechen?

.. und negative Konsequenzen sind da nicht zu erwarten (bspw. sofortige Aufhebung des Ausbildungsvertrages durch die IHK, ..) ?

Vorher absprechen und am besten einen Termin mit ihr bei der IHK machen. Negative Konsequenzen kann ich mir nicht vorstellen.

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Die IHK hat für solche Fälle, ausgebildetes Personal. Ich würde ein vertrauliches Gespräch mit der IHK suchen. Wenn du dich mit deiner Ausbilderin gut verstehst kannst du Sie ja als Psychisches Backup mitnehmen.

Das Ziel der IHK ist dir deinen Berufsschulabschluß zu ermöglichen und dir keine Steine in den Weg zu legen.

Um eine sofortige Auflösung deines Ausbildungsvertrages musst du dir daher überhaupt garkeine Sorgen machen! Nichteinmal einen Gedanken verschwenden.

Mach einen Termin und danach gehts dir besser, versprochen!

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Kontaktiere persönlich deine IHK. Sei dir jedoch bewusst, dass die Präsentation ein wesentlicher Prüfungsteil ist. Wird dieser Prüfungsteil nicht durchgeführt, so gilt dieser Prüfungsteil A als nicht bestanden.

Bearbeitet von Akku
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Kontaktiere persönlich deine IHK. Sei dir jedoch bewusst, dass die Präsentation ein wesentlicher Prüfungsteil ist. Wird dieser Prüfungsteil nicht durchgeführt, so gilt dieser Prüfungsteil A als nicht bestanden.

Es gibt Härtefallregelungen, vondaher ist deine Aussage für den Papierkorb.

Sie wird den Prüfungsteil belegen müssen, jedoch kann dieser in einem Härtefall anders Organisiert und ausgeführt werden; grobes Beispiel, an einem Ort Ihres vertrauen,

oder ohne Beamer, oder im Sitzen, oder als einfache Gesprächsrunde usw.

Bearbeitet von Joe841
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Es gibt Härtefallregelungen, vondaher ist deine Aussage für den Papierkorb.

Bitte in Zukunft besser lesen. Ich zitiere mich nochmal persönlich:

Wird dieser Prüfungsteil nicht durchgeführt, so gilt dieser Prüfungsteil A als nicht bestanden.

Alles andere liegt im Ermessensspielraum des PA.

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