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Geschrieben

Hallo Leute,

also, die Ausbildung ist zu Ende.

Mein Betrieb wollte mich zwar übernehmen, aber ich habe eine Stelle in London gefunden und dahin gehe ich. Nun ist die Frage, die Londoner wollen von meiner Ausbilderin ein Referenzschreiben (kein Zeugnis, sondern nur ein Schreiben mit positiven Referenzen über mich) und mir kommt es vor als das meiner Ausbilderin egal wäre. Ist das normal, dass man hier in Deutschland so lange für ein Schreiben (stecken da Bürokratien auch?) braucht? Ich habe Angst, dass die meinen Einstieg ins Berufsleben hindern (Ich glaube nicht, dass sie das mit Absicht machen, aber trotzdem...). Hat jemand schon was ähnliches erlebt? :rolleyes:

Geschrieben

hm, mein Kumpel hat das auch durch, allerdings nach Edingbourgh ;)

Sie hat die Pflicht, dir das ding auszustellen, und wenn die Londoner dir eine Pflicht gesetzt haben, bis wann das da sein muss, so ist deine Ausbilderin verpflichtet, das so zu machen, das du es Pünktlich abgeben kannst!

hoffe das beantwortet deine frage

lg zeitzi

Geschrieben

Du hast ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis - auf nicht mehr und nicht weniger.

Wenn du ein Referenzschreiben willst, dann bist auf das Wohlwollen deiner Ausbilderin angewiesen.

"So lange" ist relativ. 1-2 Monate ist relativ normal, daher sollte man rechtzeitig nachfragen.

Geschrieben
Wenn du ein Referenzschreiben willst, dann bist auf das Wohlwollen deiner Ausbilderin angewiesen.

Soll heißen? London wartet auf Schreiben und übernimmt erst dann. Deutsche Firma blockiert und stellt nicht aus. Der AN kann somit nicht sein neues Angestelltenverhältnis beginnen? Dann wäre das ein weiterer Grund für (sicherlich) viele, nicht mehr die Wahrheit über die eigene Zukunft dem AG mitzuteilen.

Geschrieben

Ich finde das wohl eine Frechheit, aber so sind hier die "Regel"...die können wohl bestimmen ob du zukunft hast oder nicht! (ob du ins gymnasium oder zur hauptschule gehst...) Abgefahren!

Geschrieben

Ich sehe das Problem nicht. In Deutschland hat man gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das ist nicht selbstverständlich und wird man in anderen Ländern vergeblich suchen.

Und ihr wollt jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf eine (wohlwollende) schriftliche Referenz, weil das irgendein AG in irgendeinem Land auf der Erde verlangt? Und wenn sich einer in einem Land bewirbt bei dem der alte AG vorab einen Regentanz vollführen und eine Ziege schlachten soll, dann soll das auch noch ins Gesetz rein? Denkt doch mal etwas nach, bevor man sich unbegründet echauffiert. Wenn man sich entsprechend verhält und höflich nachfragt, dann sollte das alles ohne weiteres möglich sein. Wenn es dir nicht schnell genug geht, dann schreibe doch die Referenz selbst und bitte nur um Unterschrift. Nicht immer alles auf andere abschieben, auch wenn es bequemer ist ...

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