Ein Byte namens Bernd Geschrieben 16. Juni 2011 Teilen Geschrieben 16. Juni 2011 (bearbeitet) Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe morgen meine Präsentation und mir fehlen einige Unterschriften im Berichtsheft. Soweit ich das verstanden habe, kann der PA mir nun die Präsentation verweigern und alles ist damit hinfällig. Meine Frage ist nun, ob es nun wirklich realistisch ist, dass mir deswegen der Abschluss verwährt wird. Hintergrund zum Fehlen von Unterschriften ist fehlende Zuständigkeit bei meinen ersten Ausbilder und plötzlich eintretende Insolvenz. Mir fehlte also die Möglichkeit, alle Unterschriften einzuholen. Meinen neuen Ausbilder kann ich ja kaum dafür unterschreiben lassen. Ich präsentiere mit Laptop und Beamer, also hat der PA eine gewisse Zeit, die Hefte durchzugehen. Es ist nicht so äuffällig, dass Unterschriften fehlen, aber die Möglichkeit des Findens bestehen. Sollte ich meine Rüstzeit nun so kurz wie möglich halten, um früher anzufangen oder mir die notwendige Zeit nehmen und mich rechtfertigen, sollte das Thema angesprochen werden? Es wäre echt zum K***** wenn ich aufgrund von Förmlichkeiten keinen Abschluss bekomme. Ich hoffe auf einen kulanten PA. IHK Potsdam übrigens. Sollte ich diesen Umstand vielleicht auch selber ansprechen oder lieber verschweigen und hoffen? Ich tendiere zu letzteres. Noch als Zusatzinformation: Das Heft ist vollständig, es fehlen nur ein paar Unterschriften. Bearbeitet 16. Juni 2011 von Ein Byte namens Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 16. Juni 2011 Teilen Geschrieben 16. Juni 2011 Spar dir unnötigen Ärger und lass deinen neuen Ausbilder unterschreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ein Byte namens Bernd Geschrieben 16. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 16. Juni 2011 Daran habe ich auch schon gedacht, aber ist er denn überhaupt dafür befugt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
k07 Geschrieben 16. Juni 2011 Teilen Geschrieben 16. Juni 2011 Steht in deinem Einladungsschreiben drin, dass du das Berichtsheft mitbringen musst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ein Byte namens Bernd Geschrieben 16. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 16. Juni 2011 Ja, das steht drin. Ist ja auch Standard, möchte ich behaupten. Aber ich habe gerade mit meinem Ausbilder gesprochen, er sieht das nicht als notwendig an. Die IHK kennt die Umstände über meinen früheren Ausbilder und ich soll es darauf ankommen lassen. Vermutlich wird es nicht stören, also mache ich meinen Kopf frei für die Präsentation. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
k07 Geschrieben 16. Juni 2011 Teilen Geschrieben 16. Juni 2011 Standard ist es nicht. Bei der IHK Pfalz musste es gar nicht vorgezeigt werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 16. Juni 2011 Teilen Geschrieben 16. Juni 2011 Wie viele fehlen denn? Weil (bei uns) die IHK vorschreibt, dass die Hefte monatlich kontrolliert werden sollen. Wenn dann 10 oder so fehlen, ist klar, dass das nicht normal ablief. . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 16. Juni 2011 Teilen Geschrieben 16. Juni 2011 Die IHK kennt die Umstände über meinen früheren Ausbilder und ich soll es darauf ankommen lassen. Geht ja auch nicht um sein Abschluss, sondern um deinen ... man man man. Für ihn sind es 5 Minuten Aufwand. Und sowas soll Ausbilder sein . Naja, wird normalerweise kein Problem sein wenn deine Begründung wirklich nachvollziehbar ist, also mach dir kein Kopf. Aber es ist einfach nur unnötiger Ärger für dich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 17. Juni 2011 Teilen Geschrieben 17. Juni 2011 Standard ist es nicht. Bei der IHK Pfalz musste es gar nicht vorgezeigt werden Bitte nicht so einen Unsinn in die Gerüchteküche werfen. Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt u.A. erst dann, wenn der Ausbildungsnachweis ordentlich geführt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Muh-q Geschrieben 17. Juni 2011 Teilen Geschrieben 17. Juni 2011 Auch wenn es heute wahrscheinlich zu spät ist: Schreib bei solchen Sachen deiner IHK. Wenn du das mit der IHK geklärt hast, kannst du die Antwort ausdrucken und "hast was in der Hand". Dann sollte das auch für den PA okay sein. Durch kurze Rüstzeit versuchen einen ausführlichen Blick ins Berichtsheft zu vermeiden wird schief gehen. Zumindest bei uns nimmt der PA das Heft mit zur Beratung und spätestens da wird das (wenn auch oberflächlich) durchgeprüft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ein Byte namens Bernd Geschrieben 17. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 17. Juni 2011 Naja, es ist zu spät. Ich mach mich auf den Weg und werde nicht weiter drüberdenken, stattdessen mich auf die Präsentation konzentrieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ein Byte namens Bernd Geschrieben 17. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 17. Juni 2011 Okay, ich hab es hinter mir. Das Wort "Berichtsheft" ist nie gefallen und ich habe bestanden. ^__^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bubu44 Geschrieben 17. Juni 2011 Teilen Geschrieben 17. Juni 2011 Erstmal Glückwunsch zum bestehen. Bei mir wäre das Wort Berichtsheft gefallen. Es gibt sicher PAs, die nicht das Berichtsheft verlangen, obwohl sie es eigentlich sollten. Deshalb sollte der Prüfling das Ding auf jeden Fall mit führen und in einem vorzeigbaren Zustand haben. Ihr erspart euch nur Ärger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 17. Juni 2011 Teilen Geschrieben 17. Juni 2011 Erstmal Glückwunsch zum bestehen. Bei mir wäre das Wort Berichtsheft gefallen. Es gibt sicher PAs, die nicht das Berichtsheft verlangen, obwohl sie es eigentlich sollten. Deshalb sollte der Prüfling das Ding auf jeden Fall mit führen und in einem vorzeigbaren Zustand haben. Ihr erspart euch nur Ärger. Mal Butter bei die Fische: Was gucken denn die Prüfer? Wenn da jetzt drei Jahre nur drinsteht "für Chef Bier holen", "Auto putzen", "Kaffee kochen"m Arbeitsinhalte, aber keine Ausbildungsinhalte: Fällt das auf, hakt da jemand nach, hat das für den Betrieb Konsequenzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bubu44 Geschrieben 18. Juni 2011 Teilen Geschrieben 18. Juni 2011 Das Berichtsheft ist quasi der Beweis deiner Ausbildung. Ich persönlich schaue mir das Berichtsheft so an, das ich evtl. Fragen daraus stellen kann. Meist dann, wenn der Prüfling auf der Kippe steht. Im Gegensatz zu der wahrscheinlich landläufigen Vermutung, gibt es auch Prüfer, die dem Prüfling das Bestehen ermöglichen wollen Sollte ich feststellen, dass das Berichtsheft unvollständig ist, oder Unterschriften fehlen, dann bekommt der Prüfling die Gelegenheit das schnellstmöglich nachzuholen. Solange gibt es auch keine Bescheinigung über Bestehen oder nicht Bestehen. Aber, das ist von PA zu PA unterschiedlich. Wer also das Glück hat, von mir geprüft zu werden, der freut sich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 18. Juni 2011 Teilen Geschrieben 18. Juni 2011 Sollte ich feststellen, dass das Berichtsheft unvollständig ist, oder Unterschriften fehlen Mein Berichtsheft ist volständig. Es geht allerdings daraus hervor, dass mein erster Ausbildungsbetrieb nicht ausgebildet hat. Ich habe das der entsprechenden IHK gemeldet: Die Zustände dort beschrieben, beanstandet und um Überprüfung der Ausbildungseignung des Unternehmens entsprechend der seit 2009 geltenden AEVO gebeten. Man hat es dankend zur Kenntnis genommen mit dem Kommentar, es sei immer gut, etwas schriftliches zu haben, "wenn es wieder zu Problemen kommen sollte". Auf meine Nachfrage, ob das Unternehmen trotz AEVO auch ohne Ausbilder ausbilden dürfe, hieß es, darauf könne und dürfe man mir keine Antwort geben. Da das Unternehmen weiterhin einen FIAE-Ausbildungsplatz anbietet, gehe ich davon aus, dass die IHK auch weiterhin die Verwendung von Azubis als Billigaushilfen wohlwollend billigen wird. Andere Azubis haben das Unternehmen (mit Kenntnis der IHK) aus denselben Gründen verlassen. Da also offenbar die Aussagen mehrerer Azubis keinen Wert haben, interessiert mich einfach mal, ob zumindest das Wort von IHK-Prüfern etwas ausrichten würde und ob darauf überhaupt geachtet wird. . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 18. Juni 2011 Teilen Geschrieben 18. Juni 2011 Da also offenbar die Aussagen mehrerer Azubis keinen Wert haben, interessiert mich einfach mal, ob zumindest das Wort von IHK-Prüfern etwas ausrichten würde und ob darauf überhaupt geachtet wird. . Und ob. Wir achten regelmäßig darauf, ob es unter den ausbildenden Unternehmen schwarze Schafe gibt. Dies lässt sich ebendrum sehr gut an Hand der Ausbildungsnachweise und im Fachgespräch feststellen. Im Verdachtsfall gibt es einen entscheidenen Hinweis an die zuständigen Sachbearbeiter und Stellen bei der IHK. Zur Not geht man da mal, geschlossen, eine Treppe höher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.