test555 Geschrieben 16. Juni 2011 Geschrieben 16. Juni 2011 ich habe meine schulprüfung nicht bestanden. ich habe meine doku aber schon fertiggestellt und bereite mich demnächst auf die präsentation vor. kann ich trotzdem die präsentation/ doku erfolgreich abschliessen und einfach die schulprüfung in nem halben jahr nochmal wiederholen? oder muss ich ein 2.mal mein projekt machen? Zitieren
Nathalia Geschrieben 17. Juni 2011 Geschrieben 17. Juni 2011 Das ist in Baden Württemberg IHK abhängig. Meistens ist es jedoch so, dass du wieder in die Berufsschule musst und die Präsentation/Doku ebenfalls erst ein halbes Jahr später machen darfst. Frag da aber am besten direkt bei deiner zuständigen IHK nach. Zitieren
test555 Geschrieben 17. Juni 2011 Autor Geschrieben 17. Juni 2011 müsste ich dann ein neues thema aussuchen für das projekt? weil das projekt ist ja abgeschlossen und die doku bereits abgeschickt... Zitieren
mapr Geschrieben 17. Juni 2011 Geschrieben 17. Juni 2011 Du musst dir ein neues Projekt-Thema suchen. Zitieren
test555 Geschrieben 19. Juni 2011 Autor Geschrieben 19. Juni 2011 werden die noten die ich hatte, in der schule übernommen in das halbe jahr das ich wiederhole? oder werden neue noten gemacht? bzw. muss ich dann klassenarbeiten mitschreiben und wie zählen diese dann=? Zitieren
mapr Geschrieben 19. Juni 2011 Geschrieben 19. Juni 2011 Die Noten werden nicht übernommen. Klassenarbeiten müssen mitgeschrieben werden und zählen bis zur Beendigung deiner Ausbildung. Zitieren
test555 Geschrieben 21. Juni 2011 Autor Geschrieben 21. Juni 2011 schriftliche ihk prüfung bestanden,aber schule nicht laut meinem lehrer ist die schule nicht bestanden,da ich 4,1 habe statt einer benötigten 4,0 habe im gesamtdurchschnitt... laut ihk habe ich aber die prüfung bestanden GA 1: 36 Pkte. GA 2: 54 Pkte. WISO: 79 Pkte. muss ich die schule somit wiederholen? wenn die ihk teile alle geschafft sind, was würde den die halbjährige verlängerung der schule bringen? Zitieren
bigvic Geschrieben 21. Juni 2011 Geschrieben 21. Juni 2011 (bearbeitet) Mir wäre neu, wenn das Berufsschulzeugnis irgendeine Relevanz für dein IHK-Abschluss hat. Aber ich kenne auch keine "Schulprüfung". Welche IHK ist es denn? Bearbeitet 21. Juni 2011 von bigvic Zitieren
Grand0815 Geschrieben 22. Juni 2011 Geschrieben 22. Juni 2011 aut meinem lehrer ist die schule nicht bestanden,da ich 4,1 habe statt einer benötigten 4,0 habe im gesamtdurchschnitt... Seit wann benötigt man denn eine 4,0 um zu bestehen? Selbst wenn du eine 4,4 hättest, wäre es bestanden. 4 ist nun mal 4 ... ob da 3,8 oder 4,2 steht... Allerdings kann ich "Schriftliche Schulprüfung" jetzt auch nicht einordnen...:confused: Zitieren
robotto7831a Geschrieben 22. Juni 2011 Geschrieben 22. Juni 2011 Als Hinweis: Er kommt aus Baden Württemberg. Dort gelten teilweise andere Spielregeln. Frank Zitieren
Superflymaster Geschrieben 22. Juni 2011 Geschrieben 22. Juni 2011 Laut meines wissen obwohl ich aus Hessen komme hast du nur den schulischen Teil nicht geschafft. Hier gilt glaube ich 4,0. Du bekommst also kein Abschlusszeugniss sonder ein Abgangszeugniss das du von der schulischer Sicht nicht gut genug warst. Von der IHK bekommst du ein ganz normales Zeugniss der IHK da du über 50% warst vorausgesetzt du hast die mündliche nicht versaut. Zum Abschluss der Ausbildung zählt das IHK Zeugniss. Laut dem bist du nun fertig mit der Ausbildung. Frage bitte nochmal nach wie das in BW ist. In Hessen ist es so wie oben beschrieben. Zitieren
test555 Geschrieben 26. Juni 2011 Autor Geschrieben 26. Juni 2011 also müsste ich nur schule wiederholen wenn ich es wollte? Zitieren
Superflymaster Geschrieben 26. Juni 2011 Geschrieben 26. Juni 2011 Ja so wäre das bei uns in Hessen sodass du dein Abgangszeugniss mit besseren noten zu einem Abschlusszeugniss bringen kannst. Aber frag lieber nochmal nach. Zitieren
Nathalia Geschrieben 26. Juni 2011 Geschrieben 26. Juni 2011 Nein, das geht so in Baden-Württemberg nicht... hier gibt es sowas wie Abgangszeugnisse nicht. Durch die schulische Prüfung musst du wohl oder übel nochmal durch Zitieren
bullyboy Geschrieben 5. Juli 2011 Geschrieben 5. Juli 2011 Um das richtig zu stellen: IHK Stuttgart Bin in der Berufsschule auch "durchgefallen" (eine 5 zuviel) 1. Man bekommt ein Abgangszeugnis 2. Besteht man die IHK-Prüfung (GAI+GAII+WISO+Doku+Präsi) hat man die Ausbildung bestanden. 3. Man darf sich wirklich fragen warum man die Berufsschule besucht hat 4. Die Berufsschule ist nur relevant wenn du z.B. mit dem Zeugnis an einer FH studieren willst (was selbst mit nem 1,0 Zeugnis schwer wird) Zitieren
Nathalia Geschrieben 5. Juli 2011 Geschrieben 5. Juli 2011 Dann ist es eben wie so üblich in BaWü, das jeder sein eigenes Süppchen kocht. Hier bei uns gibt es keine Abgangszeugnisse, man geht wieder in die Schule und muss nochmal durch die Prüfung durch. Zitieren
bullyboy Geschrieben 5. Juli 2011 Geschrieben 5. Juli 2011 Kann ich mir fast nicht vorstellen, wie machen das dann die externen Prüflinge? Oder gibts sowas bei euch nicht. Mit hat der Lehrer auch nen Wisch in die Hand gedrückt auf dem ich mich eintragen sollte, zur Wiederholung der Prüfung, mit dem netten Spruch "dann sehen wir uns im November wieder". Nach Rücksprache mit Schulleiter und IHK kam dann dabei raus, dass das bestehen der IHK Prüfung ausreicht, der Besuch der Berufsschule dient nur zur Theorievermittlung und "Prüfungsvorbereitung". Wer möchte, vorrausgesetzt er ist nicht mehr Schulpflichtig, muss die Berufsschule überhaupt nicht besuchen. Zitieren
Nathalia Geschrieben 5. Juli 2011 Geschrieben 5. Juli 2011 Klar gibt es bei uns Externe, die bekommen bei durchfallen ebenfalls kein Abgangszeugnis, müssen ebenso wiederholen. Ansonsten bekommst du hier keine Zulassung zur IHK Abschlussprüfung. Die Berufsschule gar nicht besuchen, geht bei uns nur als Externer. Ansonsten ist es Pflicht, da die Noten ja auch ins IHK Zeugnis mit einfliessen. Ein Abgangszeugnis ist ja ehrlich gesagt sowieso für die Katz, versuch dich damit mal zu bewerben. Da würde ich freiwillig wiederholen... Zitieren
Pixie Geschrieben 5. Juli 2011 Geschrieben 5. Juli 2011 Die Berufsschule gar nicht besuchen, geht bei uns nur als Externer. Ansonsten ist es Pflicht, da die Noten ja auch ins IHK Zeugnis mit einfliessen. Bei uns (IHK Schwaben) nur auf Antrag. Wer nicht mehr schulpflichtig ist, muss nicht zur BS. Man kann mit entsprechender Beruferfahrung auch direkt zur Abschlussprüfung antreten. Was entsprechende Berufserfarhung ist und ob die jeweils ausreicht, ermittelt die IHK im Einzelfall. . Zitieren
bullyboy Geschrieben 5. Juli 2011 Geschrieben 5. Juli 2011 Wir bekommen ein Zeugnis der Schule und ein Zeugnis der IHK. Die Schulnoten der Berufsschule sind irrelevant, im IHK Zeugnis stehen die Noten der schriftlichen- und der mündlichen Prüfung. Ich denke das vor allem das IHK Zeugnis von Wert ist, die stellen gemeinsam mit der Schule die Prüfung, und diese gilt es auch zu bestehen. Relevant für eine Berwerbung, sofern man nicht übernommen wird, ist vor allem der "Wisch" ich bin Ausgebildeter XY und das Arbeitszeugnis. Wie man die im Verhältnis "schwere" Abschlussprüfung schafft und die Berufsschule nicht, da kann man sich drüber streiten wer da an der Realität "vorbeiprüft". Zitieren
Nathalia Geschrieben 5. Juli 2011 Geschrieben 5. Juli 2011 Bei uns (IHK Schwaben) nur auf Antrag. Wer nicht mehr schulpflichtig ist, muss nicht zur BS. Man kann mit entsprechender Beruferfahrung auch direkt zur Abschlussprüfung antreten. Was entsprechende Berufserfarhung ist und ob die jeweils ausreicht, ermittelt die IHK im Einzelfall. . Genau das nennt man "Externe Prüflinge". Dafür muss man allerdings wie du bemerkt hast, bestimmte Qualifikationen vorweisen. Ohne diese geht es nicht. @bullyboy: Natürlich sind die Noten der Schulprüfung irrelevant. Dennoch ist es so, das ein bestimmter Prozentsatz der "Schulnoten" mit in das IHK Zeugnis einfliessen. Hat man in der Schule 4en und 5en, wirkt sich das dementsprechend auf die Noten im IHK Zeugnis aus. "Lustig" anzusehen ist wie immer jedes Jahr: die einen schaffen super Noten in der schriftlichen Prüfung, versagen dafür in der Mündlichen. Die andren haben mittelmäßige bis schlechte Noten im Schriftlichen, dafür top Noten im Mündlichen. An der Realtität vorbei prüft meiner Meinung nach keiner. Man merkt dabei einfach nur, wer im praktischen Arbeiten fit ist und wer lieber auswendig lernt. Zitieren
Pixie Geschrieben 5. Juli 2011 Geschrieben 5. Juli 2011 "Lustig" anzusehen ist wie immer jedes Jahr: die einen schaffen super Noten in der schriftlichen Prüfung, versagen dafür in der Mündlichen. Die andren haben mittelmäßige bis schlechte Noten im Schriftlichen, dafür top Noten im Mündlichen. An der Realtität vorbei prüft meiner Meinung nach keiner. Man merkt dabei einfach nur, wer im praktischen Arbeiten fit ist und wer lieber auswendig lernt. Oder: Der ZPA würfelt mal besser mal realitätsfremder die schriftlichen Prüfungen zusammen. Die Prüfer in der mündlichen sind Leute aus der Praxis und meistens Menschen. Die können durch ihre Notenvergabe die Endnote bestimmen. Eine BS-Lehrerin meinte einmal sinngemäß, die schriftlichen Prüfungen seien deshalb so, wie sie nunmal sind, damit keine zu hohen Abschlussnoten erzielt werden und die Betriebe nicht auf Basis dieser Noten mit zu hohen Gehaltswünwschen konfrontiert. Schließlich ist die IHK nichts anderes als die Repräsentation der Unternehmen der Region und die müssen ihre Interessen schützen. Wie gesagt: Sinngemäßtes Zitat einer BS-Lehrerin, kein Anspruch auf irgendwas. . Zitieren
Nathalia Geschrieben 5. Juli 2011 Geschrieben 5. Juli 2011 Oder: Der ZPA würfelt mal besser mal realitätsfremder die schriftlichen Prüfungen zusammen. Die Prüfer in der mündlichen sind Leute aus der Praxis und meistens Menschen. Die können durch ihre Notenvergabe die Endnote bestimmen. Eine BS-Lehrerin meinte einmal sinngemäß, die schriftlichen Prüfungen seien deshalb so, wie sie nunmal sind, damit keine zu hohen Abschlussnoten erzielt werden und die Betriebe nicht auf Basis dieser Noten mit zu hohen Gehaltswünwschen konfrontiert. Schließlich ist die IHK nichts anderes als die Repräsentation der Unternehmen der Region und die müssen ihre Interessen schützen. Wie gesagt: Sinngemäßtes Zitat einer BS-Lehrerin, kein Anspruch auf irgendwas. . Da ist schon was wahres dran.. Zitieren
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