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Geschrieben

Ich mein das ja nur, weil wir gestern hier auch Diskussion wegen dem Schei** hatten.

Der IHK wird das eh ziemlich egal sein, ob so stimmt oder nicht.

------------------

  • Vampire

Laß' es nicht so enden. Sag' ihnen, daß ich was gesagt hab'.

Geschrieben

Denen ist sowieso alles egal. Und wenn 100% durch die Prüfungen fallen würden (mal abgesegen vom Bestehen durch Unterschrift), würden die immer noch denken, dass sie eine gute Prüfung haben erstellen lassen.

Geschrieben

Also ich hab

2. Arzt holen

3. Erste Hilfe

weil was ist wenn ich nicht die nötigen Geräte habe um diesem Typen zu helfen und er nur noch 10 Minuten zu leben hat?! Dann mach Erste Hilfe und merke wie er mir so langsam wegstirbt das aber nicht passiert wäre, wenn ich den Arzt gerufen hätte?! Aber ist halt von Fall zu Fall anders.

See ya

Geschrieben

Was braucht man bitte bei "Erster Hilfe" für Geräte???

Was hast du mit der armen Person vor?

Also ich habe auch eindeutig ERST "Erste Hilfe" und dann Arzt rufen.

Und klar, wenn wir jetzt wieder das Handyzeitalter betrachten, landen wir in einer endlosen Diskussion!

Richard Rahl

Geschrieben

Nix mit Geräten!!!! Beim Bund lernst du das auch so, dass du erst Puls, Atmung usw. überprüfst und gegebenenfalls dann Erste-Hilfe machst und dann den Arzt holst, sonst stirbt der beim Telefonieren. Wenn er trotzdem stirbt, bist du rechtlich abgesichert, weil du versucht hast ihm zu helfen!

Geschrieben

Hi!

Nach reiflicher Überlegung (Zeit hatten wir ja genug ;) hab ich mich für die Reihenfolge Arzt-Erste Hilfe entschlossen.

Dennoch bin ich der Überzeugung, daß es situationsabhängig, bzw. Ansichtssache ist, z.B. wenn man sich erst versichern will, daß kompetente Hilfe, also der Arzt, auf dem Weg ist.

Gruß!

Geschrieben

nach meinem verständnis (immerhin mehrere auch aktuelle erste-hilfe und wiederbelebungs-kurse ==> DLRG) ist die reihenfolge erste hilfe dann arzt; eventuelle selbstgefährdung und andere pfennigfuchsereien ausgenommen.

Geschrieben

Also Leude, ich bin für

2. Erste Hilfe

3. Arzt

Zwar ist im "IT-Handbuch für ...." (übrigens sehr zu empfehlen das Buch) die richtige Abfolge

1. Strom weg

2. Lebensrettende Sofortmaßnahmen

3. Arzt

4. Erste Hilfe,

allerdings zählt man hier aber unter "lebens. Sofortmaßnahmen", dass, was bei der Prüfung in den Klammern hinter dem Punkt "Erste Hilfe" stand.

Das war sowas wie "Atem Spende" oder "Herzmassage".

Geschrieben

Das Problem ist nur, daß wenn man einmal mit Herzmassage und Atemspende angefangen hat, nicht mehr damit aufhören darf, bis der Arzt eingetroffen ist (außer natürlich der Patient atmet wieder allein).

Geschrieben

Ich habe die Prüfung zwar schon im Oktober geschrieben, aber bei dieser Frage bin ich mir auch ziemlich sicher, daß erst Erste Hilfe und dann Arzt. Die IHK geht ja schließlich nicht davon aus, daß alle ein Handy haben, oder irre ich???

Geschrieben

Ich hab gestern mal mit nem Arzt gesprochen. Der meint, den Arzt zu rufen, zählt schon als erste Hilfe. Außerdem ist es situationsbedingt. Wenn man die Möglichkeit hat, in kurzer Zeit einen Arzt zu verständigen oder verständigen zu lassen, sollte man dies tun, BEVOR man evtl. mit Herzmassage anfängt. Denn Herzmassage kann durchaus eine längere Angelegenheit werden (wie will man dann einen Arzt rufen?!). Sollte der Patient Pulsschlag haben und atmen, sollte man ihn zuerst versorgen (stabile Seitenlage etc.) und danach einen Arzt rufen. Nur halt auf keinen Fall mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen, wenn nicht sichergestellt ist, daß ein Arzt unterwegs ist (sollte in einem Unternehmen auch nicht das Problem darstellen (viele Leute, überall Telefone))

Geschrieben

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von KleineHexe:

Ich habe die Prüfung zwar schon im Oktober geschrieben, aber bei dieser Frage bin ich mir auch ziemlich sicher, daß erst Erste Hilfe und dann Arzt. Die IHK geht ja schließlich nicht davon aus, daß alle ein Handy haben, oder irre ich???

Geschrieben

hallo zusammen,

also leider muss ich euch enteuschen

1. Strom ziehen

2. Erste Hilfe

3. Arzt rufen

4. Angehörige anrufen

5. Berufsgenossenschaft informieren

diese antwort ist facjlich nicht richtig! es fehlt was!!! als alter rot kreuzler kann ich euch ja mal die guteltige loesung zum zweiten mal aufschreiben. leider ist der thread in dem ich gestern gepostet habe verschwunden. liegt wohl eher an demjenigen der diesen thread eroeffnet hat, aber egal nochmal

die rettungskette ist ja bei auffinden einer person:

sofortmassnahmen

notruf

erste hilfe

rettungsdienst

krankenhaus

in eurem pruefungsfall also

1. Strom ziehen ganz klar

2. lebensrettende sofortmassnahmen

3. Arzt rufen genauer gesagt notruf absetzen bei der rettungsleistelle de weite tel nummer 19222

wenn ihr vom handy aus anruft zb. die 110 vergesst bitte nicht die vorwahl, damit ihr gleich bei der richtigen notrufzentrale ankommt!

3. Erste Hilfe

Angehörige anrufen ist nicht euer problem! aber eine freundliche geste!

Berufsgenossenschaft informieren das ist sache des krankenhauses bzw. des behandelten artztes und gehoert auch nicht primaer zu den lebensrettenden massnahmen!

wenn ihr den fuehrerschein macht habt ihr im normalfall auch nur einen lsr also lebensrettenden sofotmassnahmen kurs belegt!

einen eh kurs braut mann dazu seit ein paar jahren nicht mehr.

wenn ihr wollt koenntet ihr ja mal die ihk kontaktieren warum so sachlich falsche fragen gestellt werden, die ua menschenleben kosten kann!

noch fragen? postet es

wer das ganze nachlenen will das ganze steht auch im leitfaden der erste hilfe fuer drk ausbilder

cu

McL

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