Thelvan Geschrieben 21. Juni 2011 Teilen Geschrieben 21. Juni 2011 Hi, hab heute die mündliche Prüfung bestanden und hab die Bescheinigung der Abschlussprüfung Sommer 2011 bekommen. Jetzt steht da die Zeile "Bittle legen sie die Bescheinigung unverzüglich dem Ausbildungsbetrieb vor" Ich mache eine schulische Ausbildung am b.i.b. International College. Zurzeit bin ich im abschließenden 10-monatigen Praktikum. Muss ich das jetzt meinem Praktikumsbetrieb vorlegen oder meiner Schule? Und wofür genau brauchen die das? Nur um mein Ergebnis zu erfahren? Oder müssen die damit noch irgendwas machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juni 2011 Teilen Geschrieben 23. Juni 2011 Die Bescheinigung zeigt an, dass Du die Ausbildung erfolgreich absolviert hast und ab sofort kein Auszubildender mehr bist. Dein Ausbildungsvertrag ist damit sofort beendet, egal was für ein Endedatum im Ausbildungsvertrag steht. Da ich mich mit der schulischen Ausbilung nicht auskenne, kann ich nur raten. Deiner Schule musst du den Bescheid höchstwahrscheinlich zeigen. Denn deine Ausbildung ist beendet. Wie das mit dem Praktikum aussieht keine Ahnung. Frag einfach deine Schule. Die müssen das wissen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 23. Juni 2011 Teilen Geschrieben 23. Juni 2011 @ Frank: unter Umständen möchte der Kostenträger (wenn es sich beispielsweise um eine Umschulung handelt) auch noch ein Wörtchen mitreden. Das sollte aber im Ausbildungsvertrag geregelt sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.