bigvic Geschrieben 22. Juni 2011 Teilen Geschrieben 22. Juni 2011 Hi zusammen. Ich hab eben online eine TVÖD-Stellenausschreibung (Bund) gesehen, die folgende Voraussetzung hat: abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur / Diplom-Ingenieurin (FH), Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering der Fachrichtungen Nachrichtentechnik, Kommunikations*technik, Informationstechnik, Informatik oder vergleichbare Kenntnisse, z.B. abgeschlossene Berufsausbildung in einem informationstechnischen Beruf plus einschlägiger praktischer Berufserfahrung Und so bezahlt: eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) Tut sich da was im ÖD? Wird da inzwischen wirklich nach Stelle und nicht mehr nach formalem Abschluss bezahlt? Fände ich ja mal eine gute Entwicklung und gibt vielleicht ein paar FIs im ÖD Hoffnung auf bessere Bezahlung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 22. Juni 2011 Teilen Geschrieben 22. Juni 2011 Als ich mich mit dem ÖD beschäftigt hab, hat es geheißen: Die Stellenanforderung wird bewertet und nicht die Qualifikation des Bewerbers. Hier im Forum findet sich ein Thread, wo FIsis von Stufe 9-11 sprechen. Ich finde Stufe 11 für einen Akademiker nicht gerade hoch. Das ist wohl mit ein Grund, wieso ÖD im gehobenen Dienst für Akademiker eher uninteressant sein dürfte. Wer als Ingenieur, ohne Heimatbindung, würde nach der FH/Uni für dieses Gehalt anfangen? Vor allem sind diese Bundesbehörden meist in Großstädten (u.a. Berlin) und dort sind die Wohn- und Lebenskosten schon hoch. Zu München hab ich mal das Zitat "Unter 60 k würde ich in München nicht anfangen zu arbeiten" gelesen. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carwyn Geschrieben 22. Juni 2011 Teilen Geschrieben 22. Juni 2011 (bearbeitet) Bei uns heisst es immer, die Stelle wird bewertet und anhand der Bewertung gibt es eine Einstufung in die Entgeltgruppe. Heisst wenn Du Master of Gedönsrad bist, aber die Stelle nur auf EG 9 ist, kriegst du wegen der Qualifikation nicht mehr als die angegebene EG. Auf der anderen Seite weiss ich aber nicht wie die Kriterien sind, ab welcher EG welcher Abschluss vorausgesetzt wird. Aber die Entwicklung ist so neu nicht. Ich konnte noch zu BAT-Zeiten mit der FI-Ausbildung eine BAT III (TV-L EG 12) Stelle besetzen. Im TV-L/-ÖD gibt es glaube ich aber auch nicht mehr die Aufteilung in mittleren/gehobenen/usw. Dienst. Nachteil an der Sache war wiederum, dass mein später abgeschlossenes Studium mich aber dadurch nicht automatisch höher stufte, da sich an der Stelle ja nichts geändert hat. Es ist auch eher abhängig von dem Verein oder der Behörde in der man angestellt ist, wie gut sie sich mit der Eingruppierung von IT-Kräften auskennen (siehe schwarzer Engel und seine sagenumwobene Anlage, die anscheinend die meisten Personaler vergessen ). Bearbeitet 22. Juni 2011 von Carwyn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 22. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2011 Ich kannte in Ausschreibungen bislang nur die statische und etwas verkrustete Einteilung in Entgeltgruppen. Gruppe 1 bis 4: Beschäftigte mit Tätigkeiten, die keine oder eine Ausbildung unter drei Jahren Dauer haben. Gruppe 5 bis 8: Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung haben. Gruppe 9 bis 12: Beschäftigte mit Tätigkeiten, die einen Hochschulabschluss voraussetzen. (UNI) Gruppe 13 bis 15: Beschäftigte mit Tätigkeiten, die einen Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule voraussetzen. (Master) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 22. Juni 2011 Teilen Geschrieben 22. Juni 2011 glaube ich aber auch nicht mehr die Aufteilung in mittleren/gehobenen/usw. Dienst. nach wie vor steht bei Ausschreibungen "mittlerer/gehobenerer/höherer Dienst". Laufbahn / Entgeltgruppe Höherer Dienst Beispiel Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung alle Eingruppierungsvorgänge vorläufig sind und weder Besitzstände noch Vertrauensschutz begründen (§ 17 Abs. 3 TVÜ-Bund). Was kommt da neues? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carwyn Geschrieben 22. Juni 2011 Teilen Geschrieben 22. Juni 2011 Deswegen "glaube ich". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schepp Geschrieben 23. Juni 2011 Teilen Geschrieben 23. Juni 2011 Also ich habe letztes Jahr mal eine Ausschreibung bei mir um die Ecke gelesen, die die Härte war. Gesucht wurde ein FI oder ein Bachelor als Administrator und es stand explizit drin, dass ein FI dabei mit E 9 und ein Bachelor mit E 11 eingestuft wird. Da kann man wohl kaum noch davon reden, dass die Tätigkeiten bezahlt werden. Wirklich schade! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 23. Juni 2011 Teilen Geschrieben 23. Juni 2011 Ich hoffe es setzt sich mal durch. Wenn ich nur an den Fall denke, dass ein FI mit 10+ Jahren Berufserfahrung im ÖD EG9 mit maximal Stufe 2 angeboten bekommt. So kommst Du nie an gute Leute, sondern nur an Berufsanfänger die mit Glück zu bequem sind den AG zu wechseln (ruhiger Job), eher auf Sicherheit bedacht oder sich sowieso irgendwann in Richtung EG13+ bewerben wollen. Oder mit Glück bei der Stellenbewertung bereits auf EG13 sitzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skywarrior Geschrieben 23. Juni 2011 Teilen Geschrieben 23. Juni 2011 Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit, mit EG10 bzw 11+ als Nicht-Studierter "besoldet" zu werden?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amenos Geschrieben 24. Juni 2011 Teilen Geschrieben 24. Juni 2011 Das schlimmste daran ist, dass meist der FI mehr zu tun hat als der "Studierte". Nicht falsch verstehen.. Aber nach der Uni hat man m.M.n. keine Berufserfahrung. Der FI hat mindestens 2 Jahre Ausbildung im Betrieb hinter sich und weiss wies läuft und muss evtl. das auffangen, was der Studierte noch nicht kann. Dann noch (für mehr Arbeit) weniger zu bekommen ist -freundlich gesagt- nicht schön. Viel schlimmer ist aber die Mentalität, alles und jeden befristet einzustellen. Und wenn die Leute dann eingearbeitet sind, läuft der Vertrag ohne Verlängerung aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 24. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2011 Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit, mit EG10 bzw 11+ als Nicht-Studierter "besoldet" zu werden?! Laut der Stellenbeschreibung von oben ist es möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 24. Juni 2011 Teilen Geschrieben 24. Juni 2011 Das schlimmste daran ist, dass meist der FI mehr zu tun hat als der "Studierte". Nicht falsch verstehen.. Aber nach der Uni hat man m.M.n. keine Berufserfahrung. Der FI hat mindestens 2 Jahre Ausbildung im Betrieb hinter sich und weiss wies läuft und muss evtl. das auffangen, was der Studierte noch nicht kann. Dann noch (für mehr Arbeit) weniger zu bekommen ist -freundlich gesagt- nicht schön. Habe ich früher auch gedacht. Ist aber falsch. Meist ist das Aufgabengebiet nach der üblichen Einarbeitung ein anderes und man kommt sich nicht in die Quere. Sollte der studierte im Bereich des FI eingesetzt werden (z.B. Programmierung, etc) ist das ein falsches Konzept von Seiten des AG. Auch sollte ein FI nicht im Bereich der Analyse und der Konzeption eingesetzt werden (es sei denn er kann es, aber dann sollte dieser auch höher bezahlt werden). Wie bigvic schon sagte: bezahlt wird die Stelle, nicht der Abschluss. Warum studierte bei gleicher Stelle dennoch oft mehr bekommen als FI ist die Tatsache, dass es ihnen zugetraut wird sich schnell in neue und komplizierte Dinge einzuarbeiten. Wenn ein ein Studierter also zunächst als Programmierer eingesetzt wird, wird es ihm durch seine Vorbildung leicht fallen sich bei Bedarf schnell in kompliziertere Aufgabengebiete einzuarbeiten. Diese Vorbildung fehlt uns FIs (siehe mein anderer Post hier irgendwo) und muss erstmal nachgeholt werden während der Studierte, wie gesagt, bereits darauf aufbauen kann. Es sei denn er ist eine Weichflöte. Auch schon paar davon gesehen. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BobDC Geschrieben 7. Juli 2011 Teilen Geschrieben 7. Juli 2011 Beispiel Was kommt da neues? Für den TV-L wurden nie Eingruppierungskriterien definiert, es richtet sich noch immer alles nach dem (nicht mehr gültigen) BAT. Daher immer alles vorläufig. Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit, mit EG10 bzw 11+ als Nicht-Studierter "besoldet" zu werden?! Doch (zumindest im TV-L). Es ist erstmal nicht wichtig mit welcher Entgeltgruppe man eingestellt wird, sondern für welche Entgeltgruppe die Stelle, auf der man "sitzt", vorgesehen ist. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung ist erstmal Entgeltgruppe 8 das Maximum was der Tarifvertrag zulässt, alles dadrüber ist Studierten vorbehalten. Allerdings kannst du dich als "sonstiger Angestellter" qualifizieren. Prinzipiell macht man das, indem man dauerhaft (!) eine bestimmte Zeit die höherwertige Tätigkeit ausführt. Diese Zeit kann sich verkürzen, z.B. durch Berufserfahrung oder "Scheine" von der Uni (auch bei abgebrochenem Studium), aber auch unter Umständen die Ausbildung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mistro Geschrieben 8. Juli 2011 Teilen Geschrieben 8. Juli 2011 Ich bin ebenfalls "nur" FI und arbeite im TVöD und bekomme eine E11. Es ist auch keine seltenheit das FI's im TVöD E9-E11 bekommen. Da gibt es hier aber auch shcon unzählige Threads zu. Das Problematische an der Sache ist, dass es auch stellen mit E5-E7 hier im Forum gibt. Die äußern sich natürlich immer skeptisch wenn einer von E11 spricht und man findet dann wiederum immer gerne die oben aufgeführte Tabelle mit den Eingruppierungen nach Studiengrad. Die Tabelle ist aber lediglich ein Richtwert und kein muss. Nachwievor bleibt es im Angestelltenverhältnis (Achtung, bei Beamten ist die Tabelle wirklich statisch!) im Ermessensraum der Behörde wie eingruppiert wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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