Visionar Geschrieben 28. Juni 2011 Teilen Geschrieben 28. Juni 2011 (bearbeitet) Halölle IT-Community, habe folgendes gemacht, habe meinen Arbeitsvertrag am 07.06.2011 zum 30.06.20100 gekündigt. Ist die wirksam? Wann ist mein letzter Arbeitstag? Habe ich da jetzt Mist gemacht und kann man nur zum 15 o. zum Ende des Monats kündigen? VG, Visionar Bearbeitet 28. Juni 2011 von Visionar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 28. Juni 2011 Teilen Geschrieben 28. Juni 2011 Kommt drauf an ... Probezeit? Spezielle Regelung im Arbeitsvertag? Wie lange dabei? Hier siehst die Fristen: Kündigungsfristen im Arbeitsrecht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visionar Geschrieben 28. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 28. Juni 2011 Ahh hätte ich ja erwähnen müssen: 3.Arbeitsjahr, bin aber unter 24 (2,5Jahre Ausbidlung, 0,5Jahre Festanstellung) und nicht in der Probezeit. Bin mir aber nicht sicher, ob die jetzt wirksam ist? Und ob der 30.06 mein letzter Tag ist.... Sollte das ja ein bisschen ernster nehmen Habe auch etwas von einer Klagefrist bei Kündigung mit falschen Fristen innerhalb von drei Wochen gelesen, damit die dann nichtig ist und dann die Möglichkeit besteht zum nächst möglichen Termin zu kündigen... Klärt mich bitte auf... VG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 28. Juni 2011 Teilen Geschrieben 28. Juni 2011 Eigentlich steht alles in dem ersten Satz. BGB - Einzelnorm (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Und bis zum 30.06 sind es keine 4 Wochen. Die Kündigung ist afaik nicht unwirksam und wird somit auf den "korrekten" Termin angewandt. Damit wäre dein letzter Arbeitstag der 15.07. Aber was sagt dein Chef? Wenn es dem Wurst ist, dann kannst auch am 30.06. deinen letzen Arbeitstag haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visionar Geschrieben 28. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 28. Juni 2011 Danke, also ist das mit der drei Wochen Klagefrist Käse, eine Künding zum falschen Termin ist dann zum nächst möglichen wirksam? Ah gerade gesehen, dass nur Kündigungen zum Endes eines jeden Monats zulässig sind. Heisst dann der 31.07 ist dann mein letzter Arbeistag. Möchte natürlich noch das Gehalt mit ins Studium nehmen. Klär das morgen einmal ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 28. Juni 2011 Teilen Geschrieben 28. Juni 2011 (bearbeitet) Danke, also ist das mit der drei Wochen Klagefrist Käse Du meinst Kündigungsschutzgesetz § 7 Wirksamwerden der Kündigung. Ich weiss garnicht ob das für den Arbeitgeber überhaupt gilt, denn das ist ja ein Gesetz zum Schutz des Arbeitnehmers. Aber wenn dein AG nicht widersprochen hat, dann würde ich an deiner Stelle einfach am 30.06. den letzten Arbeitstag machen. Brauchst ja keine schlafenden Hunde wecken. Bearbeitet 28. Juni 2011 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visionar Geschrieben 28. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 28. Juni 2011 Also wenn der nicht klagt dann ist mein letzter AT offziel der 31.07.? Oder wie ist das jetzt genau? Möchte wie gesagt am liebsten noch ein Gehalt mitnehmen....:rolleyes: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 28. Juni 2011 Teilen Geschrieben 28. Juni 2011 Also du kündigst selbst zum 30.06. ... leider falsche Frist ... und willst selbst sagen: sorry, hab falsche Frist gesetzt und würde gerne noch gern bis zum 31.07. weiterarbeiten. Wieso hast dann überhaupt auf 30.06. gekündigt?! Sehr schräg. Geh am besten hin - unabhängig der Kündigungsfrist - und frag ob noch bis zum 31.07. arbeiten kannst. Wenn dein AG das nicht will, dann hast so oder so Stress und müsstest theoretisch darauf klagen, dass deine eigene Kündigung unwirksam ist und du weiter beschäftigt werden willst. Und ich sehe jetzt schon voraus, dass der Richter dir den Vogel zeigen würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 28. Juni 2011 Teilen Geschrieben 28. Juni 2011 Hi, Sollte das ja ein bisschen ernster nehmen das sehe ich allerdings auch so. Einfach mal auf gut Glück eine Kündigung einreichen mit irgendeinem Datum ist schon recht gewagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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