Carlos87 Geschrieben 3. Juli 2011 Teilen Geschrieben 3. Juli 2011 Hallo, diesem Sommer fange ich meine Ausbildung als FIAE an, für die Ausbildung benötige ich eine Lohnsteuerkarte, die es aber seit 2011 nicht mehr gibt. Das ist meine erste Ausbildung und deshalb besitze ich noch keine Lohnsteuerkarte. Brauche ich eine Ersatzbescheinigung oder wird das automatisch über den Arbeitgeber mit dem Finanzamt geregelt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1x40 Geschrieben 3. Juli 2011 Teilen Geschrieben 3. Juli 2011 Also bei mir war's so, ich musst zum Finanzamt gehen und mir dort so nen Zettel Ausdrucken lassen der als Lohnsteuerkarte zählt Darfst aber den Ausweis nicht vergessen. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 3. Juli 2011 Teilen Geschrieben 3. Juli 2011 Die Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr - sie wurde durch Steuer-Identifikationsnummer ersetzt. http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39828/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/I/007__Identifikationsnummer-Steuer-ID-Nummer.html Wende dich ggf. an deine Gemeinde-bzw. Stadtverwaltung oder an das zuständige Finanzamt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patrick1905 Geschrieben 5. Juli 2011 Teilen Geschrieben 5. Juli 2011 Beim Finanzamt erhältst du eine Bescheinigung. Dein Arbeitgeber kann aber auch LSK I ohne diese ansetzen. Für das Jahr 2011 wird es keine neue Lohnsteuerkarte mehr geben. Da die ELStAM-Datenbank vollumfänglich erst 2012 zur Verfügung stehen wird, ist geplant, dass die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit einschließlich der eingetragenen Freibeträge behält. Nimmt ein Arbeitnehmer zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und hat daher keine Lohnsteuerkarte 2010, kann das Finanzamt auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ausstellen. Zur Vereinfachung sind Ausnahmen geplant, zum Beispiel soll der Arbeitgeber für Ausbildungsdienstverhältnisse auch ohne diese Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 die Lohnsteuerklasse I zugrunde legen können. Quelle: Lohnsteuerkarte - Steuertipps-Lexikon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carlos87 Geschrieben 8. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2011 Hallo, erstmal vielen Dank für eure Antworten. Also dann werde ich mal zum Finanzamt gehen und mir eine Bescheinigung geben lassen ;-) Gruß Carlos87 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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