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Benotung anfechten / Begründung


~XoX~

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Hallo,

ich habe gestern meine Noten im Briefkasten gefunden. 4 für das Fachgespräch und 4 für die Doku. Das Fachgespräch habe ich tatsächlich in den Sand gesetzt, allerdings finde ich die 4 für die Dokumentation ungerechtfertigt.

Kann ich eine Begründung anfordern? Bzw. später evtl gegen die Benotung vorgehen? Gibt's Fristen, die ich einhalten muss?

Ich kann mich sehr gut einschätzen, deshalb habe ich auch kein Problem mit der 4 im Fachgespräch, allerdings stößt mir die Doku sauer auf.

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IHK anrufen und nach Termin für Einsichtnahme fragen. Da müßte dann auch der Bewertungsbogen (unserer sieht so aus: http://www.schwaben.ihk.de/linkableblob/1348840/.3./data/Bewertungsbogen_Fachinformatiker-data.pdf) dabei sein. Da solltest Du dann sehen können, wo man Punkte abgezogen hat und könntest damit argumentieren.

.

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Theoretisch könntest du dies.

Allerdings wirst du mit einem "meiner Meinung nach bin ich besser" nicht weit kommen. Dazu benötigst du fundierte Argumente.

Am besten nimmst du deine Doku, nimmst eine betriebsfremde Person (die allerdings was vom Fach verstehen muss, also durchaus die Grundlagen hat - FiSi / FiAE) und bittest Sie anhand der IHK-Bewertungsmatrix deine Doku ehrlich und neutral(!!!) zu zerlegen.

Für einen selbst und die Mitarbeiter, die wissen worum es geht, ist die Doku/Präsi immer "klar und logisch". Ob Aussenstehende das auch so sehen, ist allerdings immer schwer nachvollziehbar.

Das ganze( das Anfechten des Ergebnisses, nicht die Dokumenteneinsicht) wird allerdings deinen Abschluss verzögern. Solange Streitigkeiten nicht beiseite gelegt sind, bleibst du Azubi.

Um es auf die Spitze zu treiben kann das Ganze auch vor Gericht enden.

Auf jeden Fall geht dir da aber ne Menge Geld verloren (evtl. verschobene Festanstellung), im schlimmsten Fall sogar Gerichts- und Anwaltskosten.

Ob es sich für dich lohnt, musst du selbst entscheiden.

Und wenn du bereits eine Anschlussstelle hast, dann würde ich es lassen. Nach 1-2 Jahren schaut niemand mehr auf dein IHK-Zeugnis. Ab dann interessieren fast ausschließlich nur die Arbeitszeugnisse deines aktuellen Arbeitgebers.

Ist meine persönliche Meinung..

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Bestanden habe ich ja trotzdem, deshalb bin ich schon seit ein paar Tagen festangestellt. Ich habe meine Doku von einer Außenstehenden Person schon zur Kontrolle lesen lassen, grobe Unklarheiten können also nicht bestanden haben.

@ Pixie: Danke für die Tabelle

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Das ganze( das Anfechten des Ergebnisses, nicht die Dokumenteneinsicht) wird allerdings deinen Abschluss verzögern. Solange Streitigkeiten nicht beiseite gelegt sind, bleibst du Azubi.

Um es auf die Spitze zu treiben kann das Ganze auch vor Gericht enden.

Auf jeden Fall geht dir da aber ne Menge Geld verloren (evtl. verschobene Festanstellung), im schlimmsten Fall sogar Gerichts- und Anwaltskosten.

quatsch mit soße! Du bist kein azubi mehr, wenn du bestanden hast!

Du schreibst deine zuständige person bei der ihk an und bittest um einsicht in deine unterlagen und machst dir kopien. dann überlegst du, wo dir punkte nicht gegeben worden sind, die dir zustehen. dann schaust du, ob es sich überhaupt lohnt, das ganze anzufechten ( wenn es ideal für dich laufen würde und du von 3,1 auf 2,8 kämest - lohnt sich dann der ganze aufwand? ) . wenn du meinst, es lohnt sich für dich, dann hast du 1 jahr zeit, einen formlosen, schriftlichen widerspruch einzureichen und den zuständigen prüfungsausschuss bitten, zu deiner benotung stellung zu nehmen. erkundige dich aber vor diesem scritt nach den kosten. in berlin kostet der widerspruch 75 euro, falls ihm nicht stattgegeben wird! wenn du die stellungnahme des pa hast, dann musst du dich argumentativ damit auseinandersetzen - notfalls endet das wirklich vor gericht.

also: erst einsicht nehmen, schauen, wo punkte fehlen, beurteilen, ob sich eine auseinandersetzung lohnt und dann -ganz wichtig- überlege dir, was du möchtest: eine nachbewertung der prüfungsleistung, eine stellungnahme, eine nachprüfung usw.

viel erfolg

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Rechtsmittel

Speziell:

Was muss ich bei einem Widerspruch berücksichtigen?

[..]

Dagegen ist es so gut wie unmöglich, gegen eine Benotungsentscheidung anzugehen. Die Benotung liegt im Ermessensspielraum Ihres Prüfungsausschusses und der hat in dem Punkt von Rechts wegen die absolute Lufthoheit, in die sich nicht einmal das Bundesverwaltungsgericht einmischen würde. Also versuchen Sie es lieber erst gar nicht.

Bearbeitet von bigvic
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Ich habe meine Doku von einer Außenstehenden Person schon zur Kontrolle lesen lassen, grobe Unklarheiten können also nicht bestanden haben.

Ist diese Person Mitglied (D)eines Prüfungsausschusses?

Du musst Dir darüber im Klaren sein, dass Deine Prüfung von 3 - 4 Personen bewertet wurde. Und dass das Ergebnis keine sonderlich großen Diskrepanzen aufgeworfen haben dürfte, da sich die Prüfer sonst zusammen gesetzt hätten.

Eine Einsicht ist möglicher Weise interssant für Dicht, um festzustellen, wo Du Deine Punkte hast liegen lassen. Eine Änderung der Bewertung ist nahezu undenkbar. Selbst wenn Du klagen solltest!

GG

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Die Person war zwar nicht Mitglied des PAs, hat allerdings schon länger Ausbildungsverantwortung und auch schon mehrfach Projektarbeiten und Dokus begleitet.

Des weiteren wurden mir richtig gegebene Antworten als falsch angekreidet/nicht akzeptiert, deshalb werde ich auf jeden Fall Einsicht beantragen.

Klagen will ich eigentlich nicht, allerdings interessiert mich echt, was diese I***** da geritten hat :rolleyes:

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Im Fachgespräch? Wie willst Du das beweisen? Da stehen drei Aussagen gegen eine?

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Jeder Punktabzug muss dokumentiert werden. Wenn sie sich zur Aufgabe gemacht haben, mir meine Note zu versauen und da falsche Angaben reingeschrieben haben, hab ich natürlich Pech gehabt.

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Wenn sie sich zur Aufgabe gemacht haben, mir meine Note zu versauen und da falsche Angaben reingeschrieben haben,

Wenn Du nicht gerade einem der Prüfer die Lebensabschnittsgefährtin ausgespannt, sein Haus angesteckt und den Lack an seinem neuen Auto zerkratzt hast, haben die da eigentlich keinen Grund zu. Und das gestaltgewordene Böse sucht sich sicher als irdische Form auch nicht gerade einen IHK-Prüfer aus. Also warum sollten die Dich ins Verderben reißen wollen?

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Jeder Punktabzug muss dokumentiert werden.

Jeder einzelne abgezogene Punkt wird da aber auch nicht dokumentiert.

Letztlich ist es wie beim Fußball eine Tatsachenentscheidung. Wenn der Prüfer der Ansicht war, dass für Fehler XY 5 Punkte statt 3 Punkte abgezogen werden sollten, dann ist das halt so. Selbst die Bewertungsmatrix ist in ihren Grenzen verschiebbar.

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Jeder einzelne abgezogene Punkt wird da aber auch nicht dokumentiert.

Letztlich ist es wie beim Fußball eine Tatsachenentscheidung. Wenn der Prüfer der Ansicht war, dass für Fehler XY 5 Punkte statt 3 Punkte abgezogen werden sollten, dann ist das halt so. Selbst die Bewertungsmatrix ist in ihren Grenzen verschiebbar.

Beim Fachgespräch wird kein Punkteabzug dokumentiert, sondern es werden die Antworten (in ihrer Gesamtheit) bewertet (und protokolliert). Außerdem sitzen da mind. 3 Prüfer drin - häufig auch noch mehr.

Mir fällt es immer schwer zu glauben, dass alle Prüfer richtige Antworten als falsch werten. Meistens liegt die Einschätzung des Prüflings daneben. Das erlebe ich oft, wenn wir einem Prüfling eröffnen müssen, dass er durchgefallen ist!

Was die Einschätzung von PA-Externen bzgl. einer Doku angeht, bin ich auch immer sehr vorsichtig. Vor allen Dingen, wenn derjenige noch nie in einem PA gearbeitet hat!

GG

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ich hatte gerade selber einen Fall, bei dem es wegen der Bewertung einer Doku Fragen gab. Da gab es dann auch Kommentare, dass das Thema doch toll und gut ist. Für manche ist nicht gleich verständlich, das es nicht ums Thema geht, sondern ums Projekt und dessen abarbeitung. Wenn dann auch noch Lücken in der Kostenplanung dazukommen, Backupstrategien und Testabläufe vergessen werden, dann gibt das Punktabzug. Und dieser schlägt je nach Gewichtung zu buche.

Ansonsten siehe pruefer_gg

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