JokerGermany Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 (bearbeitet) Ich arbeite knapp 2 Monate bei meinem Arbeitgeber. Ich habe im ersten Monat vom 17-30. gearbeitet. Ist das schon nen Tag Urlaub?^^ Habe 24 Tage Urlaub pro Jahr Bearbeitet 20. Juli 2011 von JokerGermany Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MamiMembi Geschrieben 21. Juli 2011 Teilen Geschrieben 21. Juli 2011 Rechne und beantworte dir die Frage selber 24 Tage Urlaub / 12 Monate Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 21. Juli 2011 Teilen Geschrieben 21. Juli 2011 Rechne und beantworte dir die Frage selber 24 Tage Urlaub / 12 Monate Also Pro Monat 2 Urlaubstage und für den 17. bis 30. wären das anteilig nochmal vierzehn-dreizigstel. Also 2*14/30 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
waynekayne Geschrieben 21. Juli 2011 Teilen Geschrieben 21. Juli 2011 Also Pro Monat 2 Urlaubstage und für den 17. bis 30. wären das anteilig nochmal vierzehn-dreizigstel. Also 2*14/30 Falsch. Urlaubsanspruch erwirbt man nur für volle Monate. Wenn du am 2.1. in einem Unternehmen anfängst, hast du bis 31.12. 11/12 Urlaubsanspruch. Du bist am 17. in ein Unternehmen eingetreten, hast bisher 2 volle Monate dort gearbeitet. Dann hast du 2/12 * 24 Tage Urlaubsanspruch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 21. Juli 2011 Teilen Geschrieben 21. Juli 2011 Also ob Monate anteilig angerechnet werden oder nicht, hängt vom Unternehmen ab. Manche machen das, andere nicht. Einfach mal nachfragen... wobei in deinem Arbeitsvertrag eigentlich drin stehen sollte, wie viele Tage Urlaub dir für dieses Jahr anteilig zustehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
waynekayne Geschrieben 21. Juli 2011 Teilen Geschrieben 21. Juli 2011 Laut Bundesurlaubsgesetz § 5 Absatz 1 besteht Anspruch nur bei vollen Kalendermonaten. Wenn Tarif- oder Einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wurde kann es natürlich vom BUrlG abweichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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