JokerGermany Geschrieben 20. Juli 2011 Teilen Geschrieben 20. Juli 2011 Ich habe meine Lohnsteuerabrechnung bekommen, einmal für 17-30. und einmal fürn kompletten Monat. Ich bin Lohnsteuerklasse 1 und Zahle ev Kirchensteuern in Niedersachsen. Laut Vertrag bekomme ich 1212,40€ pro Monat. ISt 417,27€ und 767,15€ was am Ende auf meinem Konto landet richtig. (Bevor ich mir die Steuerabzüge bei dem Lohnsteuerjahresausgleich wieder hole) Dort steht auch was von 551,09€ bzw 1532,56€, ist das das was der Arbeitgeber komplett für mich ausgeben muss? (Also inklusive seiner Abgaben?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 21. Juli 2011 Teilen Geschrieben 21. Juli 2011 Ich habe meine Lohnsteuerabrechnung bekommen, einmal für 17-30. und einmal fürn kompletten Monat. Ich bin Lohnsteuerklasse 1 und Zahle ev Kirchensteuern in Niedersachsen. Laut Vertrag bekomme ich 1212,40€ pro Monat. ISt 417,27€ und 767,15€ was am Ende auf meinem Konto landet richtig. (Bevor ich mir die Steuerabzüge bei dem Lohnsteuerjahresausgleich wieder hole) Dort steht auch was von 551,09€ bzw 1532,56€, ist das das was der Arbeitgeber komplett für mich ausgeben muss? (Also inklusive seiner Abgaben?) Ich werde aus deiner Auflistung nicht schlau. Kannst du mal die genaue Berechnung posten ... Sind das Netto beträge oder Brutto? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 21. Juli 2011 Teilen Geschrieben 21. Juli 2011 Ich werde aus deiner Auflistung nicht schlau. Kannst du mal die genaue Berechnung posten ... Sind das Netto beträge oder Brutto? edit: Bei 1212,40 kommen ca 910 Netto heraus Anteilig wären das ca 565 Euro Brutto für den halben Monat (14 von 30 Tagen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JokerGermany Geschrieben 23. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Alo bekomme ich zu wenig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Die Lohnbuchhaltungsprogramme arbeiten in der Regel richtig. Wenn Du aber mal deine ganzen Zahlen erklären würdest, dann könnte man dir diese vielleicht auch erklären. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JokerGermany Geschrieben 23. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 (bearbeitet) Im vollen Monat: Gesamt-Brutto:981,47€ Steuerrechtliche Abzüge:11,89€ sv-rechtliche Abzüge 202,43€ Netto-Verdienst: 767,15€ Auszahlungsbetrag 1.184,42 (inklusive 417,27€ aus dem Vormonat) Für den angebrochenen Monat: Betrag: 551,09€ Steuerrechliche Abzüge: 20,16€ sv-rechtliche Abzüge: 113,66€ Netto-Verdienst: 417,27 Auszahlungsbetrag:417,27€ Falls noch mehr Infos benötigt werden, sagt bescheid. Bearbeitet 23. Juli 2011 von JokerGermany Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 sv-rechtliche Abzüge 767,15€ Hast du dich hier vertippt? Dachte du bekommst ca 1200 Brutto Auf Nettolohn.de kannst du nachschaun, wieviel vom brutto bei dir über bleibt, weil nach Bundesland und allen anderen Sachen eben andere Berechnungen gelten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Die 767,15 EUR sind doch dein Nettolohn und keine SV Abzüge oder? Was ist jetzt eigentlich genau deine Frage? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JokerGermany Geschrieben 23. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Hmm, laut Gehaltsrechner und Brutto Netto Rechner Gehalt bei nettolohn.de! sollte ich 910,06 € bekommen. Ich war in dem vollem Monat allerdings 3 Tage krank, spielt das auch eine Rolle? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Spielt eigentlich keine Rolle. Also wenn du 1200 Euro Brutto bekommen sollst, dir aber nur 981 angerechnet werden, würde ich da mal ganz schnell nachfragen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Was hast Du denn für Werte in den Gehaltsrechner eingegeben? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Was hast Du denn für Werte in den Gehaltsrechner eingegeben? Frank Monat Gehalt 1.212,40 € Abgaben - Rentenversicherung (19.9%) 120,64 € - Arbeitslosenversicherung (3%) 18,19 € - Pflegeversicherung (2.2%) 14,86 € - Krankenversicherung (15.5%) 99,43 € Summe Sozialabgaben 253,12 € Steuern - Lohnsteuer 45,16 € - Soli-Zuschlag 0,00 € - Kirchensteuer 4,06 € Summe Steuern 49,22 € Netto 910,06 € 981,47 Brutto wären dann richtig gerechnet 764,67 Netto Allerdings bleibt die Frage, wieso er nicht die im Vertrag stehenden 1212,40 bekommt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JokerGermany Geschrieben 23. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 [...] /signed Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JokerGermany Geschrieben 26. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 Mein Chef meint, es liegt an den 3 Krankheitstagen, die ich innerhalb der ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnis krank war. Fehlen mir laut meiner Rechnung aber trotzdem noch irgendwie 50€... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 26. Juli 2011 Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 Ist es überhaupt zulässig, die Krankheitstage abzuziehen? Das darf man doch erst ab 60 Tagen und dann zahlt die Krankenkasse den ausfall ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JokerGermany Geschrieben 26. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 Ist es überhaupt zulässig, die Krankheitstage abzuziehen? Das darf man doch erst ab 60 Tagen und dann zahlt die Krankenkasse den ausfall ... Also mein Chef meinte, dass zahlt die Krankenkasse... Den Tipp hat ihm wohl sein Steuerberater gegeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 26. Juli 2011 Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 Meiner Meinung nach zahlt das die Krankenkasse ab dem 60. Tag. Davor ist der AG verpflichtet Lohnfortzahlung zu gewährleisten. Ich such mal was gestzliches heraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 26. Juli 2011 Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 (bearbeitet) Meiner Meinung nach zahlt das die Krankenkasse ab dem 60. Tag. Davor ist der AG verpflichtet Lohnfortzahlung zu gewährleisten. Ich such mal was gestzliches heraus. Sorry nicht 60 Tage, 6 Wochen! Auszug aus wikipedia.de: Dieses Gesetz gilt für alle Beschäftigten, sofern nicht im jeweils zuständigen Tarifvertrag andere Vereinbarungen enthalten sind (es gilt das Günstigkeitsprinzip). Danach wird Arbeitnehmern und Auszubildenden im Falle der Arbeitsunfähigkeit maximal für die Dauer von sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter gezahlt. Weiterhin gilt aber auch deis hier: Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben nicht nur vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, sondern auch Teilzeitkräfte. Dies umfasst auch Ferienaushilfen oder Mitarbeiter im Studentenjob oder einem so genannten Minijob mit bis zu 400 Euro Verdienst im Monat. Die Entgeltfortzahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen (In Tarifverträgen kann von dieser Frist abgesehen werden, so bspw. im TVöD - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - geschehen). Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig sein, d. h. er muss zur geschuldeten Arbeitsleistung nicht in der Lage sein. So kann beispielsweise eine Heiserkeit bei einer Sängerin, nicht aber bei einer Raumpflegerin eine Arbeitsunfähigkeit bedeuten. Die Arbeitsunfähigkeit muss Folge einer Krankheit sein. Der Arbeitnehmer darf seine auf Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet haben, wobei hier ein „grober Verstoß“ gemeint ist. Der eine Erkältung verursachende Spaziergang im Regen reicht beispielsweise nicht aus, der auf Trunkenheit am Steuer zurückzuführende Verkehrsunfall schon. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 EntgFG gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Bearbeitet 26. Juli 2011 von 3r4zZ1n Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. Juli 2011 Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 Anscheinend greift hier, wie 3r4zZ1n schon angemerkt hat, § 3 EntgFG Abs. 3. Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. § 3 EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.