itazubi Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Innerhalb einer Schul-/Ausbildungszeit kann es sein, dass einige Zertifikate (AdA, Englisch, Cisco, etc) anfallen. Dazu bekommt man bei der Überweisung des Betrags eine Quittung. In der Regel sollte man die direkt von der Steuer absetzen können. Was ist aber, wenn man noch keine Steuern zu zahlen hat. Kann man diese Quittungen sammeln und zu einem späteren Zeitpunkt (wenn Steuern anfallen) von der Steuer absetzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Nein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 23. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Der Berufsschullehrer meinte, dass man diese Quittungen gut aufheben sollte. Schließlich könnte man diese von der Steuer (ab Eintritt ins Berufsleben) absetzen. Muss also die Zertifizierung innerhalb der Zeit erfolgen, wo Steuern gezahlt werden müssen bzw. abgesetzt werden können? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Wenn Du in dem Jahr wo die Kosten anfallen keine Steuern gezahlt hast, dann kannst Du auch nichts wiederbekommen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 23. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Also könnte ich die Kosten absetzen, wenn ich dieses Jahr noch Steuern zahlen muss? Dann hab ich meine Antwort. Danke euch :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Übersteigen die Kosten + Fahrtkosten den Werbungskostenpauschbetrag von 920,00 EUR? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 23. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Nein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juli 2011 Teilen Geschrieben 23. Juli 2011 Du bekommst grundsätzlich einen Werbungskostenpauschbetrag von 920,00 EUR vom Finanzamt angerechnet. Wenn Du Kosten über 920,00 EUR und entsprechende Belege hast, dann kannst du die höheren Kosten geltend machen. Du bekommst natürlich aber nur so viel wieder, wie Du überhaupt an Steuern gezahlt hast. Sammel mal deine Belege und nächstes Jahr bei der Steuererklärung schaust Du dann. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 25. Juli 2011 Teilen Geschrieben 25. Juli 2011 Also könnte ich die Kosten absetzen, wenn ich dieses Jahr noch Steuern zahlen muss? Du suchst den Verlustvortrag. Dieser ermöglicht dir Kosten in spätere Jahre zu übertragen. Macht natürlich nur sinn, wenn du in dem Jahr der Verrechnung Werbungskosten über den 920€ angeben kannst (wobei das schon bei ca. 14km Arbeitsweg erreicht ist). Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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