JokerGermany Geschrieben 26. Juli 2011 Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 1. Ich habe gestern durch ein Fehler des Zeitprogramms erfahren, dass mir automatisch die Arbeitszeit abgezogen wird, wenn ich zu wenig Pause mache. (Bin verpflichtet das auf die Pausenzeiten acht gegeben wird und die Peitsche wäre irgendwie nicht richtig) Super, nun habe ich das gestern efahren und alleine für diesne Monat habe so etwa 2-5Std. umsonst gearbeitet... Ist das wirklich so vom Gesetzgeber gedacht? 2. Ich habe noch Urlaubstage und mein Beschäftigungsverhältnis endet bald und ich ich kann nicht mehr alles abbauen. Plans ist, dass ich für ein paar Tage eine Vertragsverlängerung bekomme und dort dann meinen Urlaub mache. Bis jetzt habe ich dafür noch keinen Vertrag bekommen. Was passiert, wenn bis zum Ende der Beschäftigung nichts passiert und ich noch Urlaub übrig habe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe841 Geschrieben 26. Juli 2011 Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 Gesetzlich ist es geregelt das du ab einer Arbeitsdauer von 6 Std eine halbe Stunde Pause machen musst und ab ich meine 9Std nochmal weitere 15minuten. Das MUSS vom Arbeitgeber abgezogen werden. Auch wenn du die Pausen nicht gemacht hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JokerGermany Geschrieben 26. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 Wo steht denn das? Mir wird 60 Minuten für 8 Std. und 75Minuten für 10Std. abgezogen. Bzw: sind bei deinen Stundenangaben die Pausen schon drin oder kommen die drauf? also 6STd Arbeit + 30Minuten Pause zwischen dirn. oder 5,5 Std. Arbeit + 30 Minuten Pause zwischen drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 26. Juli 2011 Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 1.: so sichert sich der AG ab, dass kein Verstoß gegen § 4 Arbeitszeitgesetz vorliegt 2.: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugeltenQuelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schepp Geschrieben 26. Juli 2011 Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 1. Ja das ist völlig richtig so, dass das Zeiterfassungssystem die Pause abzieht. 2. Verlängerung um Urlaub zu machen? Wie wäre es mit einfach auszahlen lassen? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 26. Juli 2011 Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 Noch als Anmerkung (falls es für dich relevant ist). JArbSchG - Einzelnorm (1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, 2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Das fanden unsere Azubis unter 18 überhaupt nicht lustig. Die mussten somit jeden Tag 30 Minuten länger in der Firma bleiben als die über 18jährigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JokerGermany Geschrieben 26. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 Das fanden unsere Azubis unter 18 überhaupt nicht lustig. Die mussten somit jeden Tag 30 Minuten länger in der Firma bleiben als die über 18jährigen. Dafür dürfen sie auch eher nach Hause gehen, wenn in der Berufsschule mal was ausfällt, wenn ich mich nicht irre (fange erst Ausbildung an) 1. Ja das ist völlig richtig so, dass das Zeiterfassungssystem die Pause abzieht. Na wunderbar, hätte ich das mal eher gewusst... 2. Verlängerung um Urlaub zu machen? Wie wäre es mit einfach auszahlen lassen? Ist das nicht wegen den Steuern schlechter? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 26. Juli 2011 Teilen Geschrieben 26. Juli 2011 @Berufsschule: bitte unter §7 JArbSchG nachlesen, teilweise muss die Zeit nachgearbeitet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JokerGermany Geschrieben 29. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 29. Juli 2011 1. Ab wann gilt man als "Berufsschulpflichtig"? 2. Gilt das mit den 8 Stunden pro Schultag bzw 40 pro Woche auch für über 18 Jährige? Weil bei Blockunterricht würde mann ja dann wenn man weniger hat (wie ich) überstunden machen^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 29. Juli 2011 Teilen Geschrieben 29. Juli 2011 In vielen Ausbildungsverträgen steht sowas wie der Azubi ist zum Besuch der BS verpflichtet. Damit bist Du ab der Unterschrift Berufsschulpflichtig und diese endet mit Ende des Ausbildungsvertrages. Bei Volljährigen kann der Arbeitgeber, auch bei Blockunterricht, die Anwesenheit des Azubis nach der Schule im Betrieb verlangen um seine Arbeitszeit laut Ausbildungsvertrag nachzukommen. Dabei wird die Zeit in der Schule natürlich pro Tag mitgezählt. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SilentDemise Geschrieben 29. Juli 2011 Teilen Geschrieben 29. Juli 2011 genauso wie die Zeit zwischen Berufsschule und Arbeitgeber afaik. Das war bei uns 45 Minuten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 29. Juli 2011 Teilen Geschrieben 29. Juli 2011 1. Ab wann gilt man als "Berufsschulpflichtig"? 2. Gilt das mit den 8 Stunden pro Schultag bzw 40 pro Woche auch für über 18 Jährige? Weil bei Blockunterricht würde mann ja dann wenn man weniger hat (wie ich) überstunden machen^^ wieso solltest du überstunden machen? sagen wir deine schule fängt 8 uhr an, dann kann dich dein chef bis 16:30 im betrieb hocken lassen, wenn du über 18 bist, falls du denn eher aus hast Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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