Pixie Geschrieben 27. Juli 2011 Geschrieben 27. Juli 2011 Hallo, demnächst ist bei unserer IHK der Termin zur Einsicht in die Prüfungen. Findet am frühen Nachmittag statt, erfordert eine Anmeldung und erfolgt in den Räumlichkeiten der IHK. Mit ÖPNV brauche ich für einen Weg eine halbe Stunde. Ich wäre danach am Nachmittag vermutlich noch eine Stunde da und müsste ohnehin wegen eines privaten Termins am Abend pünktlich gehen. Kann dafür ein halber Tag Urlaub gerechent werden, wenn ich diese eine Stunde nicht mehr in die Firma komme? Zitieren
robotto7831a Geschrieben 27. Juli 2011 Geschrieben 27. Juli 2011 Prüfungseinsicht ist dein Privatvergnügen also Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern. Wenn Du während der Arbeitszeit nicht in der Firma bist und auch nicht dienstlich unterwegs, dann ist es unerlaubte Abwesenheit. Frank Zitieren
Pixie Geschrieben 27. Juli 2011 Autor Geschrieben 27. Juli 2011 Okay. Wo ich gerade beim Thema bin: Wie ist das mit Augenarztterminen wegen Bildschirmarbeitsplatz? Privatvergnügen? Zitieren
itazubi Geschrieben 27. Juli 2011 Geschrieben 27. Juli 2011 Arztbesuche fallen immer in die Freizeit? Zitieren
bigvic Geschrieben 27. Juli 2011 Geschrieben 27. Juli 2011 Wo ich gerade beim Thema bin: Wie ist das mit Augenarztterminen wegen Bildschirmarbeitsplatz? Privatvergnügen? https://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/arztbesuch_waehrend_der_arbeitszeit/#c1282 => Wenn möglich, dann ausserhalb der Arbeitszeit. Wenn nicht, dann während der Arbeitszeit. Zitieren
Pixie Geschrieben 27. Juli 2011 Autor Geschrieben 27. Juli 2011 Ärzte arbeiten selten am Wochenende oder nachts. Da wirds schon zur Arbeitszeit sein müssen. Die Frage ging eher dahin, dass die augenärztliche Utnersuchung durch die Bildschirmarbeitsplatzverordnung vorgeschrieben ist. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber dazu, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung zu ermöglichen. Nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung haben Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen Anspruch auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Sie sollte schriftlich angeboten werden und während der Arbeitszeit stattfinden. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Quelle: Bildschirmarbeitsplatzverordnung G37 Wenn da steht "Kosten trägt der Arbeitgeber", dann meint das Arbeitszeit und Versichertenkarte? Zitieren
bigvic Geschrieben 27. Juli 2011 Geschrieben 27. Juli 2011 Ärzte arbeiten selten am Wochenende oder nachts. Naja, aber du wirst ja nicht jeden Tag von 0700 bis 1800 Uhr arbeiten, oder? Mal abgesehen davon, dass das garnicht erlaubt wäre. Zitieren
Pixie Geschrieben 27. Juli 2011 Autor Geschrieben 27. Juli 2011 Nein, tue ich nicht Die Ärzte aber leider auch nicht. Die Praxis meines Hausarztes ist z.B. morgens ab 7:30 besetzt... er selbst aber erst ab 10 in der Praxis. Der letztmögliche Sprechstundentermin ist um 17h, an einem Tag der Woche auch bis 20h. Und nu rate mal, wieviele Monate man warten muss, wenn man an diesem Tag abends einen Termin will... Zitieren
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