Sleven Geschrieben 30. Juli 2011 Teilen Geschrieben 30. Juli 2011 Meine Freundin und ich fangen dieses Jahr zu September unsere Ausbildung zum FI an Sie zum AE und ich SI. Wir beide haben jeweils 26 Urlaubstage. Jetzt wollte ich mal wissen ob man die Urlaubtage nur auf Tage bzw. Wochen verlegen kann wo man keine Berufschule hat. Bzw. ob das möglich ist die 26 Tage Urlaub auf einmal auszugeben für ein Sommerurlaub nach Hong Kong haben da an den Monat August gedacht. Da ich und meine Freund bis zum Ausbildung beginn arbeiten und bislang kein Urlaub uns gegönnt haben wollten wir den August 2012 nach Hong Kong zum einen um Ihr das Land zu zeigen zum anderen um meine Verwandten zu besuchen. Meine Frage ist jetzt ist das möglich die 26 auf einmal rauszuhauen oder muss ich die auf Jahr aufteilen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 30. Juli 2011 Teilen Geschrieben 30. Juli 2011 Das musst du mit deinem Betrieb klären. Da hat jeder Betrieb individuelle Urlaubsregelungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 30. Juli 2011 Teilen Geschrieben 30. Juli 2011 An Tagen mit Berufsschule kann man in der Regel keinen Urlaub nehmen. Ausnahmen gibt es sicherlich für Arztbesuche usw. aber nicht für normalen Urlaub. Das man alle Urlaubstage auf einmal nehmen kann ist auch nicht so ganz üblich. Bei uns z. B. müssen die Azubis zwsichen Weihnachten und Neujahr "Zwangsurlaub" nehmen. Die Abteilungen in denen die eingesetzt sind, sind während dieser Zeit oft gar nicht oder nur mit einer Notmannschaft besetzt. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
computerjan Geschrieben 30. Juli 2011 Teilen Geschrieben 30. Juli 2011 Nicht vergessen: Du hast im ersten Jahr wo du im Betrieb bist nicht die volle Anzahl an Urlaubstagen. Wäre ja unfair wenn ihr im September kommt und im Jahr 2011 noch 26 Tage Urlaub hättet Bei mir waren´s 2010 zehn Urlaubstage, die ich mir nehmen konnte. In die Berufsschule MUSST du gehen. Da kannst du dir glaube ich keinen Urlaub nehmen. Es sei denn ihr habt im Betrieb ein wichtiges Projekt, das genau an dem Tag z.B. auf den Markt kommt und jede Hand gebraucht wird falls es Probleme gibt. Dann kann dich dein Betrieb freistellen MfG Jan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 30. Juli 2011 Teilen Geschrieben 30. Juli 2011 Nicht vergessen: Du hast im ersten Jahr wo du im Betrieb bist nicht die volle Anzahl an Urlaubstagen. Wäre ja unfair wenn ihr im September kommt und im Jahr 2011 noch 26 Tage Urlaub hättet Das mit der anteiligen Berechnung ist zwar richtig, aber hier geht es ja um den Urlaub im nächsten Jahr (August 2012). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sleven Geschrieben 30. Juli 2011 Autor Teilen Geschrieben 30. Juli 2011 (bearbeitet) ah okay hat die Berufschule nicht auch sowas wie Ferien? Sprich wenn wir jetzt August Urlaub machen würden weil da ja normal in Bayern auch Sommerferien sind an den anderen Schulen, dann könnte man ja die 26 Tage dafür ausgeben. Bearbeitet 30. Juli 2011 von Sleven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 30. Juli 2011 Teilen Geschrieben 30. Juli 2011 Während der normalen Schulferien hat natürlich auch die BS zu. Wenn in dem von dir vorgesehenen Zeitraum Ferien sind, dann liegt es nur an deinem Arbeitgeber. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smite Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 Während der normalen Schulferien ist die Berufsschule auch geschlossen. Ich selbst habe Blockunterricht und bin dadurch nur alle 3 Wochen in der Berufsschule, inkl. Sommerferien komme ich so auf 8 schulfreie Wochen, in denen ich mir Urlaub nehmen kann. In die Berufsschule "musst" du gehen, kannst jedoch durch deinen Betrieb freigestellt werden (Schulungen, Projekte, Seminare, etc.). Dann schreibt dein Ausbildungsbetrieb dir eine Freistellung für die Berufsschule. Soweit ich weiß, ist diese Anzahl an Tagen auch begrenzt (vll. 3-5 Tage), hier bin ich mir jedoch nicht sicher. Aber bei uns wird das nicht kontrolliert. Aber im schlimmsten Fall kriegst du einen unentschuldigten Fehltag auf dein Zeugnis. Das interessiert dann höchstens deinen Ausbildungsbetrieb. Jede Firma hat aber ihre eigenen Urlaubsregelungen. In der Regel sollte für einen Betrieb aber nichts gegen einen 5-6 wöchigen Urlaub sprechen, dann wird das bei deinem Ausbildungsplan bedacht, und gut ists :-). Viele Grüße smite Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chablife Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 Ich habe dieses Jahr mit der Ausbildung angefangen, hätte normalerweise 10 Tage Urlaub. Der Chef meinte pech gehabt darfst nicht nehmen-.- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 hä? wieso darfst du in diesem jahr keinen urlaub nehmen, wenn du 10 tage für dieses jahr bekommen hast? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 BUrlG § 4. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wamdue Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 Dabei darf man aber §5 nicht ausser Acht lassen: § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. Quelle:§5 BUrlG Dazu kannst Du Dir auch noch folgendes durchlesen: Arbeitsrecht auf Deutsch Viel Spaß beim Lesen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chablife Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 hä? wieso darfst du in diesem jahr keinen urlaub nehmen, wenn du 10 tage für dieses jahr bekommen hast? sorry habe vergessen zu sagen das der Chef meinte das ab Oktober Urlaubssperre ist. deshalb meinte er ja pech gehabt kannst die nicht nehmen. Eigentlich könnte ich ja im September machen aber wäre bisschen blöd gleich am Anfang der Ausbildung ein Urlaub zu machen, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 und was macht man im dezember über weihnachten? arbeiten?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chablife Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 So weit habe ich noch nicht gedacht:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1mcbane Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 Also jeder noramle Betrieb sagt das man in seiner Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hat. Daher wenn du im September deine Ausbildung anfängst kannst du dir sicher sein das du bis Anfang Dezember keinen Urlaub nehmen kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 Ja nur was gilt jetzt als Probezeit? Die Vertraglich festgelegten 1-4 Monate oder die regulären 6 Monate? Ging ja hier um eine Ausbildung. Wären es also die max. 4 Monate und er hätte im Aug. angefangen, könnte er doch im Dezember Urlaub nehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 die frage meinst du jetzt nicht ernst oder? es gibt im ausbildungsvetrag eine vertraglich festgelegte probezeit, warum sollte eine andere gelten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 ja darum sagte ich doch - max. 4 montige probezeit d.h. warum verbietet der chef dem azubi nach dem oktober seine 10 tage urlaub zu nehmen?! im dez. könnte er urlaub nehmen, sofern er im aug. angefangen hat. denn dann ist seine probezeit um... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1mcbane Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 ja theoretisch gesehen ist im Dezember das natürlich machbar. aber hier war doch grad die frage ob er im August sich urlaub nehmen kann da wo er gerade erst angefangen hat. Oder hab ich mich jetzt da verlesen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 Er will im August 2012 einen längeren Urlaub machen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 ja darum sagte ich doch - max. 4 montige probezeit d.h. warum verbietet der chef dem azubi nach dem oktober seine 10 tage urlaub zu nehmen?! im dez. könnte er urlaub nehmen, sofern er im aug. angefangen hat. denn dann ist seine probezeit um... § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs absatz 1 und 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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