beckto Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 Hallo it-community! heute bin ich auf ein dickes problem gestoßen! ich habe am 09.06.2011 meinen letzten Prüfungstag gehabt und habe bestanden. offizieller Fachinformatiker SI. seither arbeite ich normal als azubi weiter, laut ausbildungsvertrag bis 31.08.2011 heute habe ich zufällig gelesen, dass automatisch bei weiterbeschäftigung ein unbefristeter arbeitsvertrag entsteht. das war jedoch weder mir noch meinem chef bewusst, darum existiert auch nichts dazu auf papier. zum eigentlichen problem: -mir steht ja nun facharbeiterlohn seit dem 09.06.2011 zu. welchem betrag soll ich verlangen? gibts da ne vorgabe? tarifverträge gibts soweit ich weiß ja nicht. -zum 01.09.2011 möchte ich den betrieb wechseln. eigentlich wäre der ausbildungsvertrag ja ein tag davor abgelaufen. nun ist aber der 01.08. also müsste ich schleunigst kündigen, wegen 4 wochen kündigungsfrist, richtig? (bin 1 Jahr und 1 Monat azubi dort gewesen) -urlaub hatte noch 6 tage vom lehrvertrag, werden die übernommen? kommen vom neuen unbefristeten vertrag noch 2 urlaubstage für 1 monat hinzu? ich will ja nicht drängeln, aber ich hab angst, dass es mit der stelle zum 01.09. nix wird, da ich hier "festsitze". bitte helft mir Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zomFG Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 Über dein Gehalt musst du mit deinem Chef verhandeln, dazu gibt es hier auch Threads wo man sich ungefähr orientieren kann. Sicherlich sollte es über deinem Azubi Gehalt liegen! Und keine Angst, du musst nicht kündigen, du kannst mit deinem Chef einen Aufhebungsvertrag zum 31.8. machen. Dafür gibt es keine Frist und nichts, dein Chef muss das allerdings auch wollen. Der Chef scheint allerdings auch eine echte Trantüte zu sein, wenn man deinem Bericht so glauben darf... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 Wenn beide Seiten kein Interesse an einer Beschäftigung haben, dann kann das auch niemand erzwingen. Also würde ich das erstmal etwas locker sehen. Es ist aber wirklich peinlich, wenn der ausbildende Betrieb das nicht weiß. Jemanden als Auszubildenden weiter beschäftigen, obwohl er eine ausgelernte Fachkraft ist - das sind ja sittenwidrige Löhne. Bei uns wurde der Prüfungsabsolvent auch die letzten beiden Wochen des Monats wissentlich(!) noch als Auszubildender weiterbeschäftigt und auch entsprechend bezahlt. Begründung: Das sei buchhalterisch einfacher für die Firma. So ein Unsinn. Für den Arbeitnehmer ist es auch einfacher morgens auszuschlafen, deswegen kann er aber trotzdem nicht erst um 12 Uhr Mittags eintrudeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 1. August 2011 Teilen Geschrieben 1. August 2011 Der Chef scheint allerdings auch eine echte Trantüte zu sein, Der Azubi aber auch. Das wird ja wie oft in der BS angesprochen und die IHK sagt es - normalerweise - bei der Übergabe des Scheins "bestanden/ nicht bestanden" auch. Sonst wäre der ja unnötig. Zum Gehalt. es ist von einem "üblichen" Gehalt gesprochen. Ich würde hier einmal auf mind. 2.000 € setzen! Ein Aufhebungsvertrag scheint mir auch das sinnvollste zu sein. GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beckto Geschrieben 2. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 2. August 2011 Ich schwöre hoch und heilig, dass ich davon noch nie was gehört habe. darum ja auch mein schock gestern als ich das gelesen habe. weder die berufsschule noch die ihk hat mich/uns jemals darüber aufgeklärt! ich weiß aber auch nicht, ob es vorsatz war. immerhin erhalte ich nur 1/4 des hier genannten als vergütung. werde es heute ansprechen. lohnnachzahlung verlangen und fragen ob ein aufhebungsvertrag in frage kommt. ansonsten bleibt mir nix übrig, als zum 15.08. zu kündigen, wobei austritt aus der firma dann leider erst der 15.09. wäre Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
axxis Geschrieben 2. August 2011 Teilen Geschrieben 2. August 2011 ich habe am 09.06.2011 meinen letzten Prüfungstag gehabt und habe bestanden. offizieller Fachinformatiker SI. seither arbeite ich normal als azubi weiter, laut ausbildungsvertrag bis 31.08.2011 Ähm, vielleicht bin ich gerad völlig verschattet aber: Ist die Ausbildung nicht mit dem Bestehen der letzten Prüfung beendet (egal wie lange der Ausbildungsvertrag angesetzt ist)? Das sollte die IHK wissen, das sollten deine Lehrer wissen, und vor allem du und dein Chef auch :mod: Habe sowas aber auch noch nicht gehört...sofern nicht tariflich untersagt, wie schon mehrfach erwähnt, im beidseitigem Einverständnis das Arbeitsverhältnis auflösen. Gruß axxis @Prüfer: Wovor hängt denn dein Zettel auf dem neuen Avatar? (Selbiger nur auf Deutsch hängt vor unsrem Not-AUS ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. August 2011 Teilen Geschrieben 2. August 2011 (bearbeitet) Nur mal so aus Interesse. Wer hat dich gestern davon abgehalten einen Zweizeiler mit der Kündigung zu schreiben und deinem Chef in die Post zu legen? Frank Edit: Wenn man genau auf den Kalendar schaut, dann hast Du heute immer noch Zeit um zum Monatsende zu kündigen. Vier Wochen früher wäre der 03.08.2011. Wobei ich mir die genauen gesetzlichen Regelungen nicht durchgelesen habe. Aber Versuch macht klug. Bearbeitet 2. August 2011 von robotto7831a Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 2. August 2011 Teilen Geschrieben 2. August 2011 (bearbeitet) @Prüfer: Wovor hängt denn dein Zettel auf dem neuen Avatar? (Selbiger nur auf Deutsch hängt vor unsrem Not-AUS ) In der Lake View Lodge in Minto, einer kleinen Indianer-Siedlung Mitten in Zentral-Alaska! GG Bearbeitet 2. August 2011 von pruefer_gg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beckto Geschrieben 3. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 3. August 2011 Nur mal so aus Interesse. Wer hat dich gestern davon abgehalten einen Zweizeiler mit der Kündigung zu schreiben und deinem Chef in die Post zu legen? Frank ganz einfach, ich kündige nicht, wenn ich nicht zu 101% sicher sein kann, dass es auch klappt mit der neuen stelle. ich dachte ja am 31.08. läuft die ausbildung aus und was ich dann mache kann mir ja keiner vorschreiben. echt dumm gelaufen. aber ich bin dran den eintritt um einen monat zu verschieben... so könnte ich einfach nächsten monat kündigen. noch offen wäre, ob mein urlaub vom ausbildungsvertrag übernommen wird? oder kann ich mir den nur zu "azubi-konditionen" auszahlen lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 3. August 2011 Teilen Geschrieben 3. August 2011 Warum setzt du dich nicht mit deinem Chef zusammen und ihr macht einen Aufhebungsvertrag? Eine Kündigung ist eine einseitige Sache; um die jeweils andere Seite zu schützen (sprich: der Arbeitgeber soll nicht plötzlich ohne Arbeitskraft dastehen, bzw. der Arbeitnehmer nicht unvermittelt auf der Straße sitzen) gibt es daher Fristen, die eingehalten werden müssen. Das fällt bei so einem beidseitig geschlossenen Vertrag weg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MCCornholio Geschrieben 3. August 2011 Teilen Geschrieben 3. August 2011 (bearbeitet) Warum setzt du dich nicht mit deinem Chef zusammen und ihr macht einen Aufhebungsvertrag? Eine Kündigung ist eine einseitige Sache; um die jeweils andere Seite zu schützen (sprich: der Arbeitgeber soll nicht plötzlich ohne Arbeitskraft dastehen, bzw. der Arbeitnehmer nicht unvermittelt auf der Straße sitzen) gibt es daher Fristen, die eingehalten werden müssen. Das fällt bei so einem beidseitig geschlossenen Vertrag weg. Trotz allem kann der Threadersteller durchaus sein Gehalt geltend machen und vor Gericht damit zu 99,999% durchkommen. Zumindest solange er vorher nicht unterschreibt und gleich zum Anwalt geht. Netter Chef hin oder her aber sich doof stellen und alles bedauern schützt vor Strafe nicht Er hat 2 Optionen : 1. Chef zahlt Gehalt nach und beschäftigt unbefristet weiter 2. Chef zahlt Gehalt nach und stimmt Aufhebungsvertrag zu Alles andere ist dumm. Bearbeitet 3. August 2011 von MCCornholio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 3. August 2011 Teilen Geschrieben 3. August 2011 (bearbeitet) Trotz allem kann der Threadersteller durchaus sein Gehalt geltend machen und vor Gericht damit zu 99,999% durchkommen. Zumindest solange er vorher nicht unterschreibt und gleich zum Anwalt geht. Warum sollte er sein Gehalt nicht mehr geltend machen können, wenn er zuerst den Aufhebungsvertrag beschließt? Wenn der Geschäftsführer den Aufhebungsvertrag unterschreibt, würde ich das eher als Anerkennung einer Übernahme interpretieren. Edit: Der Aufhebungsvertrag darf natürlich keine Klausel beinhalten, die einen Gehaltsverzicht oder so etwas vereinbart. Bearbeitet 3. August 2011 von gimbo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uwe_B Geschrieben 5. August 2011 Teilen Geschrieben 5. August 2011 [...] ansonsten bleibt mir nix übrig, als zum 15.08. zu kündigen, wobei austritt aus der firma dann leider erst der 15.09. wäre ...m.E. nicht richtig: Kündigungen innerhalb der Probezeit sind 14 Tage zu jedem Wochentag. Und Probezeit ist es noch, denn Azubi-Ende führte zu unbefristeter Übernahme und damit zu neuem Arbeitsvertrag mit neuer Probezeit (auch wenn kein neuer Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten wurde). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beckto Geschrieben 5. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 5. August 2011 ich gehe dann aber mal davon aus, dass die probezeit 4 woche beträgt?! wurde aber am 09.06.2011 schon versehentlich übernommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uwe_B Geschrieben 5. August 2011 Teilen Geschrieben 5. August 2011 ...ich denke nicht...normalerweise wird die Probezeit im Arbeitsvertrag geregelt (i.d.R. 6 Monate, weniger darf vereinbart werden, mehr jedoch nicht)...während dieser Zeit gelten die 14 Tage Kündigungsfrist (s. Zitat BGB). "§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen [...] (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden." Ich würde bei Dir davon ausgehen, dass die 6 Monate Probezeit gelten und damit kannst Du mit den 14 Tagen Frist kündigen. Aber: I'm not a Laywer! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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