chrischieeee Geschrieben 2. August 2011 Teilen Geschrieben 2. August 2011 (bearbeitet) Hallo zusammen, ich bräuchte mal schnell euren Rat. Laut meinem Arbeitsvertrag (Außendienstmitarbeiter) sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten. Nun sitze ich seit knapp 4 Monaten bei einem Großkunden (Langzeitprojekt) 40h die Woche + 10h Fahrerei. Nun will mein Chef aber, dass ich nebenbei noch andere Sachen mache, wie z.B Cisco Router beim anderen Kunden einrichte oder sowas. An diesem Tag wäre ich dann ca. 14h (Fahrtweg + Arbeit) unterwegs. Wie würdet ihr darauf reagieren? Was würde ihr zu ihm sagen? Noch ein Paar Eckdaten: Gehalt 2700€ + Firmenwagen + Erstattung der Fahrtkosten + Verpflegungsmehraufwand Langzeitprojekt bei 40h/Woche = 160h/Woche = 7200€ für Chef Grüße Christian Bearbeitet 2. August 2011 von chrischieeee Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. August 2011 Teilen Geschrieben 2. August 2011 Was sagt der Arbeitsvertrag zum Dienstort? Dementsprechend wären Fahrzeiten als Arbeitszeit zu berechnen. Zudem: ArbZG §§ 3 und 5. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 2. August 2011 Teilen Geschrieben 2. August 2011 45 €/h als Stundensatz onsite beim Kunden? Denk immer daran, dass er von den 7200 € Rohertrag dein Gehalt, deinen Firmenwagen, deine Lohnnebenkosten etc. bezahlen muss. Was dann übrig bleibt dient der Deckung der Fixkosten im Unternehmen (übrige Personalkosten, Versicherungen etc.). Für mich klingt das eher nach einem Verlustgeschäft. Immerhin dient deine zusätzliche Arbeit dazu, weiteren Rohertrag zu generieren. Sprich mit deinem Chef offen darüber. Im Zweifel macht der Laden Verlust und du bist raus. Wie groß ist dein Arbeitgeber? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chrischieeee Geschrieben 2. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 2. August 2011 Was sagt der Arbeitsvertrag zum Dienstort? Dementsprechend wären Fahrzeiten als Arbeitszeit zu berechnen. Zudem: ArbZG §§ 3 und 5. Hallo Chief Wiggum, Arbeitsweg = Arbeitszeit Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chrischieeee Geschrieben 2. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 2. August 2011 ... Hallo bla!zilla, Wir sind zurzeit 3 Techniker (inklu Chef) + 2 Vertriebler + 1 Telefonisten + 1 Sekretärin Weiß der Geier was er noch hat -> Freelancer in irgendwelche Projekte! Ich habe schon eine 50h/Woche. Wenn ich wenigstens ein bisschen mehr dafür bekommen würde! Eigentlich müsste ich für Mai und Juni noch Bonuszahlungen bekommen. Nur reagiert der Chef auf die E-Mail nicht, die ihm die Sekretärin schickt. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 2. August 2011 Teilen Geschrieben 2. August 2011 Keine Mail schicken, anrufen, Fall schildern und eine angemessene Zeit warten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chrischieeee Geschrieben 2. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 2. August 2011 Keine Mail schicken, anrufen, Fall schildern und eine angemessene Zeit warten. Ich warte bis nächste Woche Dienstag, da haben wir ehe Servicemeeting. Nur schreibt ihm die Sekretärin schon, dass mir Bonuszahlungen (achja laut Vertrag) zustehen und darauf hat er bis heute nicht reagiert. So nun zurück zu meinem o.g Fall! Wie würdet ihr reagieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 2. August 2011 Teilen Geschrieben 2. August 2011 Ja nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Sprich das Thema an. Grundsätzlich gibt es Vorgaben durch das ArbZG. Es ist immer nur die Frage wie klug sowas ist. Willst du noch länger da bleiben? Wie regeln das deine Kollegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chrischieeee Geschrieben 2. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 2. August 2011 Ja nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Sprich das Thema an. Grundsätzlich gibt es Vorgaben durch das ArbZG. Es ist immer nur die Frage wie klug sowas ist. Willst du noch länger da bleiben? Wie regeln das deine Kollegen? Mein anderer Kollege hat das Problem nicht, er ist zu weit weg! Der Firmensitz ist in Frankfurt a.M. und die Kunden sitzen halt auch dort und ich bin im Projekt auch in FFM. Das Projekt macht mir sehr viel Spaß... Daher will eigentlich nicht gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seven1984 Geschrieben 2. August 2011 Teilen Geschrieben 2. August 2011 Hallo, erstmal: ich finde 50h Arbeitszeit incl. Fahrerei nicht besonders viel. Vorallem weil du dir ne Frankfurter Firma ausgesucht hat die dich in Frankfurt einsetz, von daher kannst du die Pendelei kaum deinem Chef anrechnen! Wenn ich aufgefordert werden würde nach meinen ~8 Stunden bei meinen Kunden noch woanders zu arbeiten, würde ich dafür ganz klar eine monetäre oder zeitliche Vergütung verlangen. Das kann nun nicht in dem Gehalt abgegolten werden. Sollte ich hier nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommen würde ich meine Konsequenzen ziehen. Weitere Argumentation wäre vll...: Wenn du Abends noch bei einem zweiten Kunden arbeitest, kannst du die Projekte bei deinem Hauptauftraggeber nicht ordentlich erledigen. Ich hätte damit ein Problem wenn einer meiner Consultents sagen würde, dass er um 16.30 gehen muss weil er um 17.00 Uhr einen Termin bei einem zweiten Kunden hat und meine Produktion ist ausgefallen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. August 2011 Teilen Geschrieben 2. August 2011 Der Firmensitz ist in Frankfurt a.M. und die Kunden sitzen halt auch dort und ich bin im Projekt auch in FFM.Das heisst, dass du pinzipiell auch eine Stunde Fahrt ins Büro deine Arbeitgebers (nicht deines Kunden!) hättest? Der Weg zur Arbeitsstelle ist üblicherweise Privatvergnügen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motularisierer Geschrieben 3. August 2011 Teilen Geschrieben 3. August 2011 Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten Haben Sie in Ihrem Arbeitsvertrag auch eine solche Klausel: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Diese oder ähnliche Formulierungen finden sich in vielen Arbeitsverträgen – und immer wieder gibt es darüber Streit. Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 40-Stunden-Woche. Jetzt hat er in einem Monat auch noch 20 Überstunden gemacht. Der Arbeitgeber will diese Stunden jedoch nicht zusätzlich bezahlen, da im Arbeitsvertrag steht, dass diese bereits im Grundlohn enthalten sind. So geht es nicht! Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07, entschieden. Eine Überstundenklausel verstößt danach gegen das so genannte Transparenzverbot für vorformulierte Arbeitsverträge, wenn keine Festlegung einer Höchstgrenze vorliegt. Andernfalls sei nicht erkennbar, in welchem Umfang das Monatsgehalt die Mehrarbeit bereits mit abdecke. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber bei einer solchen Klausel die Überstunden bezahlen muss. Sie sind gerade nicht im Grundgehalt erhalten, da die Klausel unwirksam ist. Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten - ArbeitnehmerRecht 24 Also immer gut deine Überstunden dokumentieren. Wenn du das Unternehmen einmal im Streit verlassen solltest, kannst du klagen und dir die Überstunden auszahlen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jay Cutler Geschrieben 5. August 2011 Teilen Geschrieben 5. August 2011 Solange man das nicht beweisen kann, bringt das doch auch nichts (z.B. wenn der AG nicht unterschreibt). Schließlich kann man ja dokumentieren was man will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motularisierer Geschrieben 5. August 2011 Teilen Geschrieben 5. August 2011 Solange man das nicht beweisen kann, bringt das doch auch nichts (z.B. wenn der AG nicht unterschreibt). Schließlich kann man ja dokumentieren was man will. Irgendwo muss die Arbeitszeit ja nachweisbar dokumentiert sein. Schließlich will der Arbeitgeber ja auch wissen, wieviel man arbeitet. Also z.B. Kopien der Stempelkarte machen oder ähnliches. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 6. August 2011 Teilen Geschrieben 6. August 2011 Irgendwo muss die Arbeitszeit ja nachweisbar dokumentiert sein. Schließlich will der Arbeitgeber ja auch wissen, wieviel man arbeitet. Also z.B. Kopien der Stempelkarte machen oder ähnliches. Nicht unbedingt. Es kann zB. darauf ankommen, wie abgerechnet wird. Wird ein bestimmter Schritt pauschal abgerechnet, dann ist es für den Arbeitgeber erstmal unwichtig, wie lange der Arbeitnehmer dafür beim Kunden gearbeitet hat. Es zählt vorrangig, dass der Schritt erfolgreich abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass selbst bei Arbeit beim Kunden die Arbeitszeit nicht immer dokumentiert wird. Noch vielmehr kann das bei hausinterner Arbeit sein. Vorrangig zählt hier der Erfolg, sprich, ein funktionierendes System. Ich habe auch schon von Sprüchen in der Art "Wenn Sie das in der normalen Arbeitszeit nicht schaffen, dann arbeiten Sie zu langsam" gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 6. August 2011 Teilen Geschrieben 6. August 2011 Noch ein aktuelles Urteil: Kolumne „Mein Urteil“: Ist der Zeitaufwand bei Dienstreisen mit dem Lohn abgegolten? - Mein Urteil - Beruf und Chance - FAZ.NET Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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