FISI16 Geschrieben 17. August 2011 Teilen Geschrieben 17. August 2011 Hallo Com, derzeit habe ich einigen Ärger mit meinem Arbeitgeber, denn ich habe die Ausbildung vor einem Monat mit einem guten Ergebnis abgeschlossen und Ihm zum 01. Oktober diesen Jahres gekündigt. Seither habe ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, weiß aber, dass ein mündlicher Vertrag gilt. Nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich die nächste drei Wochenenden, jeweils Samstag und Sonntag, auf Arbeit erscheine. Da ich keinen schriftlichen Vertrag habe und Details des mondlichen nicht kenne, frage ich mich ob es sinnvoll ist, den Arbeiten zuzustimmen? Es wird dafür keinen Ausgleich geben, weder in Form von Geld, oder die Freistellung eines anderen Arbeitstages. Meinen Chef habe ich auch um einen schriftlichen Vertrag gebeten. Dies ist zwei Wochen her, wie sollte ich mich weiter verhalten? Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 17. August 2011 Teilen Geschrieben 17. August 2011 Hallo, an welchen Tagen in der Woche wird überlichweise gearbeitet? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI16 Geschrieben 17. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2011 Hallo, Montag bis Freitag regulär. Samstag und Sonntag kommen sporadisch dazu. Wie gesagt, ein Ausgleich findet nicht statt, daher unter anderem auch die Kündigung. Beste Grüße Fisi16 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 17. August 2011 Teilen Geschrieben 17. August 2011 Meine persönliche Meinung die keine Rechtsauskunft ist: Alles was über die reguläre Arbeitszeit Montag - Freitag hinaus geht ist Mehrarbeit und entsprechend zu vergüten. Oder es gibt einen Arbeitsvertrag wo dies entsprechend geregelt ist mit sowas wie mit dem Gehalt abgegolten oder so ähnlich. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
It-Specialist Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 Das klingt ja wieder mal nach "3-Mann-Klitschen-Manier", der Chef meint, nur weil er als selbstständiger ackern muss ohne Ende, soll das auch der Arbeitnehmer tun, und das ohne Ausgleich?! Lass stecken, ich würde ablehnen. Wieso sollst du einen Mehrwert für den Arbeitgeber schaffen, wenn dieser das nichtmal ansatzweise zu würdigen weiß? Man hat ja wohl an seinem Wochenende wirklich besseres zutun, als den armen Samariter für Cheffe zu spielen. Such dir ein vernünftiges Unternehmen mit menschlichen Arbeitsbedingungen. Sowas ist unprofessionell, deiner Arbeit gegenüber verachtend (keine Wertschätzung) und gehört verboten. Viel Erfolg! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uwe_B Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 Hallo, Montag bis Freitag regulär. Samstag und Sonntag kommen sporadisch dazu. [...] ...Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können entstehen u.a. durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Du müsstest also prüfen, ob irgendetwas davon bei Euch existiert...eine Betriebsvereinbarung z.B. wäre meines Wissens nach auch für Deinen mündlichen Vertrag für Dich gültig. Ebenso müsste ein bestehender Tarifvertrag für Dich gültig sein...aber bitte: ebenso wie bei robotto ist das keine Rechtsauskunft! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zip Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 Würde ich nicht pauschal beantworten. Bist Du auf den Job angewiesen oder er auf dich? Ich würde "aus meiner Sicht" meinen Vorrednern zustimmen (käme für mich nicht in die Tüte). In jedem Fall würde ich ein Gespräch suchen, mach dich dabei nicht kleiner als du bist! DU bist im Recht! WENN er dich überzeugen kann dennoch zu kommen mach es, lass ihn aber wissen das du IHM dabei massiv entgegen kommst und lass dich nicht Einschüchtern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
a3quit4s Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 Einschuechtern lassen? Von was? Dass er nurnoch 5 Wochen dort arbeitet beruecksichtigt hier irgendwie niemand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zip Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 Einschuechtern lassen? Von was? Wenn dem nicht so wäre hätte er wohl längst die Konfrontation gesucht, statt hier im Forum zu posten. Ist eine Typfrage... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 ...Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können entstehen u.a. durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.[...]Wo steht DAS denn bitte? :confused: Wenn du dir einmal die ganzen Pflege- und Gastronomie-Berufe anschaust... glaubst du, die dürfen das nur, weil es im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen steht? Ich glaube eher nicht... Und gerade im IT-Bereich ist es oftmals so, dass Änderungen (z.B. Updates einspielen, Netzwerkanbindungen umschwenken, etc) nur samstags, sonntags und/oder aber nachts gemacht werden können. Ich würde meinem Chef klipp und klar sagen, dass ich solange ich keinen schriftlichen (mit mir abgesprochenen Vertrag) vorliegen habe, zu keinerlei Sonderdiensten bereit bin und auch nur dazu bereit sein werde, falls diese entweder entlohnt werden, oder aber zumindest Freizeitausgleich gegeben ist. Wer nicht dazu bereit ist, an Samstagen und Sonntagen gerecht zu entlohnen, für den kann es auch nicht so wichtig sein, dass an diesen beiden Tagen gearbeitet wird. Oder aber du klärst das vorher ab (entweder vor Zeugen, oder aber schriftlich), dass du für die Tage entsprechend entlohnt wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 Wo steht DAS denn bitte? :confused: ArbZG §9 (1) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uwe_B Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 Wo steht DAS denn bitte? :confused: Wenn du dir einmal die ganzen Pflege- und Gastronomie-Berufe anschaust... glaubst du, die dürfen das nur, weil es im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen steht? Ich glaube eher nicht... ...Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §9 und §10, sowie §§11 und 12 Und gerade im IT-Bereich ist es oftmals so, dass Änderungen (z.B. Updates einspielen, Netzwerkanbindungen umschwenken, etc) nur samstags, sonntags und/oder aber nachts gemacht werden können. ...was wiederum in §10 geregelt wäre...und in den §§ 11/12 eingeschränkt wird Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 [edit] Hat sich nach deinem Editieren erledigt. [/edit] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 Also ich sehe in §10 nichts, was auf eine Sonntagsarbeit im IT Bereich hindeutet, helft mir mal, bitte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uwe_B Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 ...§10 Satz14 "...sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,..." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 §10 (14) ...sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 22. August 2011 Teilen Geschrieben 22. August 2011 Danke! Manchmal ist man blind. BTT: Wenn ich noch ein paar Wochen hätte, bereits einen neuen Job in der Tasche, ein Arbeitszeugnis auf dem Tisch zuhause und mich meiner bisherigen Arbeitsstelle einschliesslich der Kollegen nicht verpflichtet fühlte, ginge ich nicht hin. Die neue Stelle wird dich sicher beanspruchen, da brauchst du nicht mit durchgearbeiteten Wochenenden antreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI16 Geschrieben 24. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 24. August 2011 Hallo Leute, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. In der Tat ist das Verhältnis zwischen meinem Arbeitgeber und mir sehr angespannt, es läuft immer mehr zu einem Spitzroutenlauf hinaus. Dennoch wollte ich ihm die Zeit bis Oktober gewähren, um einen Ersatz oder ähnliches zu finden. Da es sich bei den Wochenendarbeiten nicht um die Aufrecherhaltung unserer Systeme handelt, sondern vielmehr um Besprechungen, neue Aufgabenplanungen, etc. werde ich ihn diese Woche noch darüber informieren, dass ich meine private Zeit nicht für die Firma "opfern" möchte. Was it-Specialist geschrieben hat, trifft sehr passend zu. Mein Chef arbeitet sehr viel, dass ist richtig, dennoch möchte er, dass ich dies auf einem ähnlichen Niveu wie er mache. Einen neuen Arbeitsplatz habe ich schon sicher, daher werde ich diesen einen Monat noch hinter mich bringen (ohne Wochenendarbeiten, sofern keine tech. Ausfälle, etc.). Vielen Dank Fisi16 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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