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Prüfung Winter 2011 - wer is dabei?


SickOfLife88

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Habe mich vielleicht etwas blöd ausgedrückt. Wenn ich z.B etwas für 12.000€ anschaffe und dann im Nutzungszeitraum vollständig abschreibe, dann entstehen mir quasi 12.000€ Kosten durch die Abschreibung. So habe ich am Ende 24.000€ Kosten = 12000 Anschaffung + 12000 Abschreibung (Habe jetzt alle anderen Kostentreiber mal außen vorgelassen bei dem Beispiel).

Oder fließen die Abschreibung nicht in die TCO ein?

nein, die 12.000 werden nicht als aufwand im kaufjahr verbucht, sondern es geht direkt als anlagevermögen in deine bilanz ein

der aufwand wird dann über die gvu via abschreibungen berechnet, du zahlst also nicht doppelt

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Top-Benutzer in diesem Thema

Danke für deine Unterstützung^^. Ansonsten würde ich da wohl auch Einspruch bei der IHK erheben.

Unterstützung hin oder her, so eine Prüfung ist ja keine Demokratie ;). Wenn kein Lizensierungszeitraum angegeben ist könnte beides als richtig gewertet werden. Wär nicht das erste mal. Mal sehen was die Lösungsvorschläge sagen.

Ja, im Netzplan war was falsch, hat aber keinen Einfluss auf die Lösbarkeit der Aufgabe oder das Ergebnis.

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Ach ja, noch eine Frage zum WISO Teil. Bei einer Frage war nach den Pflichten eines Azb gefragt. Die eine war Nachweise führen, aber was war die andere? Selber zur Prüfung anmelden oder nach der schriftl. Prüfung keine Nachweise mehr führen? Also ich musste mich nicht selber zur Prüfung anmelden:D

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@ Wuwu

Da ich aber aus den Abschreibung später wieder neuen Server finanziere, müssten sie doch eigentlich in die TCO des momentan genutzten miteinfließen, oder nicht?

nein, nein und nochmals nein

abschreibungen dienen dazu die wirtschaftliche abnutzung zeitlich korrekt abzubilden (was auch immer im steuerrecht das bedeuten mag, der realität entsprichts ja eh nicht...)

kleiner exkurs in die buchhaltung: aufwand soll in dem zeitraum verbucht werden, in dem er entsteht, so eine anlage wird aber nicht nur für einen tag genutzt, sondern über einen zeitraum, also wird der gesamtaufwand auch über einen zeitraum verteilt, das ganze bezeichnet man als abschreibung

@blx: jap, der gute mann war ja noch in der probezeit, damit 14 tage zum monatsende wie gewünscht, zustellung hat an nem wochentag zu erfolgen

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nein, nein und nochmals nein

abschreibungen dienen dazu die wirtschaftliche abnutzung zeitlich korrekt abzubilden (was auch immer im steuerrecht das bedeuten mag, der realität entsprichts ja eh nicht...)

kleiner exkurs in die buchhaltung: aufwand soll in dem zeitraum verbucht werden, in dem er entsteht, so eine anlage wird aber nicht nur für einen tag genutzt, sondern über einen zeitraum, also wird der gesamtaufwand auch über einen zeitraum verteilt, das ganze bezeichnet man als abschreibung

@blx: jap, der gute mann war ja noch in der probezeit, damit 14 tage zum monatsende wie gewünscht, zustellung hat an nem wochentag zu erfolgen

Laut dieser Definition hier: Total Cost of Ownership (TCO) | Glossar | itelligence fließen die Abschreibungen aber sehr wohl in die TCO mit ein. Ich glaube auch nicht, das die IHK zum Jux angegeben hat, dass die Server vollständig abgeschrieben werden im Laufe der Nutzungsdauer.

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