Wuwu Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Habe mich vielleicht etwas blöd ausgedrückt. Wenn ich z.B etwas für 12.000€ anschaffe und dann im Nutzungszeitraum vollständig abschreibe, dann entstehen mir quasi 12.000€ Kosten durch die Abschreibung. So habe ich am Ende 24.000€ Kosten = 12000 Anschaffung + 12000 Abschreibung (Habe jetzt alle anderen Kostentreiber mal außen vorgelassen bei dem Beispiel). Oder fließen die Abschreibung nicht in die TCO ein? nein, die 12.000 werden nicht als aufwand im kaufjahr verbucht, sondern es geht direkt als anlagevermögen in deine bilanz ein der aufwand wird dann über die gvu via abschreibungen berechnet, du zahlst also nicht doppelt Zitieren
tecneeq Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Danke für deine Unterstützung^^. Ansonsten würde ich da wohl auch Einspruch bei der IHK erheben. Unterstützung hin oder her, so eine Prüfung ist ja keine Demokratie . Wenn kein Lizensierungszeitraum angegeben ist könnte beides als richtig gewertet werden. Wär nicht das erste mal. Mal sehen was die Lösungsvorschläge sagen. Ja, im Netzplan war was falsch, hat aber keinen Einfluss auf die Lösbarkeit der Aufgabe oder das Ergebnis. Zitieren
Jezzzz Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 (bearbeitet) @ Wuwu Da ich aber aus den Abschreibung später wieder neuen Server finanziere, müssten sie doch eigentlich in die TCO des momentan genutzten miteinfließen, oder nicht? Bearbeitet 23. November 2011 von Jezzzz Zitieren
mandre Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Was redet ihr alle von TCO? Bei mir im Buch stand, dass das ein Prüfsiegel sei :x Zitieren
blackodemx Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Was redet ihr alle von TCO? Bei mir im Buch stand, dass das ein Prüfsiegel sei :x Hab ich auch gedacht. Sind aber die gesamt Betriebskosten Zitieren
Jezzzz Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Ach ja, noch eine Frage zum WISO Teil. Bei einer Frage war nach den Pflichten eines Azb gefragt. Die eine war Nachweise führen, aber was war die andere? Selber zur Prüfung anmelden oder nach der schriftl. Prüfung keine Nachweise mehr führen? Also ich musste mich nicht selber zur Prüfung anmelden:D Zitieren
Detective123 Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 ich schon nachweise sind bei mir bei der praktischen/muendlichen gefordert! Zitieren
Jezzzz Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 ich schon nachweise sind bei mir bei der praktischen/muendlichen gefordert! Jep die Nachweise muss ich auch zur mündlichen Prüfung vorzeigen. Also ist es sicher, dass man sich selber zur Abschlussprüfung anmelden muss? Dann habe ich zumindest richtig geraten ;-) Zitieren
qordis89 Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 @ jezz zur AP anmelden! Zitieren
blackodemx Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Dann hab ich ja wenigstens eine Aufgabe richtig Zitieren
qordis89 Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 also wiso aufgaben sollten das geringste prob sein^^ 75% ein muss da eig^^ ga2 eher problematisch^^ Zitieren
Jezzzz Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Wie sieht das genau mit dem Bestehen aus? Mindestens 50 Punkte je Ganzheitliche oder? Was passiert, wenn man in einer knapp drunter rutscht? Zitieren
mandre Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Wie sieht das genau mit dem Bestehen aus? Mindestens 50 Punkte je Ganzheitliche oder? Was passiert, wenn man in einer knapp drunter rutscht? Meine letzte Info war: Insgesamt über 50%; keine der Teilprüfungen darf unter 30% sein. Zitieren
qordis89 Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 richtig ingesamt 50...aber keine darf unter 30...du kannst selbst ga1+ga2 mit 48 bestehen wenn du wiso 70 z.b hast^^ Zitieren
chako123 Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Wenn du in GA1 und GA2 30% hast, kannst du mit 90% im WiSo Teil auch noch bestehen Zitieren
Jezzzz Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Das beruhigt mich ungeheim, Danke. WISO sollten eigentlich nah an den 100% gewesen sein. Bei GA1 und GA2 habe hingegen ich mittlerweile eher ein durchschnittliches Gefühl^^ Zitieren
chako123 Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Der WiSo Teil kommt mir wie eine 100%tige Kopie aus der Sommerprüfung vor Zitieren
blx Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Bei der Kündigung (Wiso) habt ihr da auch 16.12.2011? Zitieren
Wuwu Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 @ Wuwu Da ich aber aus den Abschreibung später wieder neuen Server finanziere, müssten sie doch eigentlich in die TCO des momentan genutzten miteinfließen, oder nicht? nein, nein und nochmals nein abschreibungen dienen dazu die wirtschaftliche abnutzung zeitlich korrekt abzubilden (was auch immer im steuerrecht das bedeuten mag, der realität entsprichts ja eh nicht...) kleiner exkurs in die buchhaltung: aufwand soll in dem zeitraum verbucht werden, in dem er entsteht, so eine anlage wird aber nicht nur für einen tag genutzt, sondern über einen zeitraum, also wird der gesamtaufwand auch über einen zeitraum verteilt, das ganze bezeichnet man als abschreibung @blx: jap, der gute mann war ja noch in der probezeit, damit 14 tage zum monatsende wie gewünscht, zustellung hat an nem wochentag zu erfolgen Zitieren
Jezzzz Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Bei der Kündigung (Wiso) habt ihr da auch 16.12.2011? Ja ;-) Zitieren
chako123 Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Bei der Kündigung (Wiso) habt ihr da auch 16.12.2011? Jop ! Wenigstens bin ich nicht der einzige Zitieren
mandre Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 Wenn du in GA1 und GA2 30% hast, kannst du mit 90% im WiSo Teil auch noch bestehen Nach meiner Rechnung kommst du dann nur auf 42%. edit: 16.12. scheint richtig. Bin allerdings von 4 Wochen ausgegangen :-/ Zitieren
Jezzzz Geschrieben 23. November 2011 Geschrieben 23. November 2011 nein, nein und nochmals nein abschreibungen dienen dazu die wirtschaftliche abnutzung zeitlich korrekt abzubilden (was auch immer im steuerrecht das bedeuten mag, der realität entsprichts ja eh nicht...) kleiner exkurs in die buchhaltung: aufwand soll in dem zeitraum verbucht werden, in dem er entsteht, so eine anlage wird aber nicht nur für einen tag genutzt, sondern über einen zeitraum, also wird der gesamtaufwand auch über einen zeitraum verteilt, das ganze bezeichnet man als abschreibung @blx: jap, der gute mann war ja noch in der probezeit, damit 14 tage zum monatsende wie gewünscht, zustellung hat an nem wochentag zu erfolgen Laut dieser Definition hier: Total Cost of Ownership (TCO) | Glossar | itelligence fließen die Abschreibungen aber sehr wohl in die TCO mit ein. Ich glaube auch nicht, das die IHK zum Jux angegeben hat, dass die Server vollständig abgeschrieben werden im Laufe der Nutzungsdauer. Zitieren
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