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Hi! Hier die Antwort zu deiner Frage:

Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem Bruttodurchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaubsantritt. Treten in dieser Zeit oder sogar während des Urlaubs auf Dauer ausgelegt Verdiensterhöhungen inkraft, so sit die Berechnung mit dem erhöhten Verdienst durchzuführen.

Sollten im Berechnungszeitraum verdienstkürzungen erfolgen( Kurzarbeit, Arbeitsausfälle, unverschuldete Arbeitsversäumnisse), so werden diese bei der Berechnung außer Betracht gelassen!

Gruß

Chrissie

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