Gast spunki2009 Geschrieben 5. September 2011 Teilen Geschrieben 5. September 2011 Hallo zusammen. Heute ist der 5. September und ich warte noch immer auf meinen Lohn. Situation: Habe am 01 August bei einer Firma angefangen. Habe die erste Woche voll gearbeitet. In der zweiten Woche war ich ab Dienstag krank mit AU. Ab dem Freitag in der Woche begannen für mich 2 Wochen Urlaub der per Urlaubsantrag und gegenseitigem Einverständnis vereinbart wurde. Gleichzeitig habe ich im Urlaub die Kündigung eingereicht. Probezeit => daher 2 Wochen Frist. Nun komme ich aus dem Urlaub, der neue Monat hat angefangen und ich habe noch kein Geld auf dem Konto. Zwar habe ich ja "nur" 1 Woche gearbeitet, hatte jedoch eine AU für die zweite Woche und einen Genehmigten Urlaub. Somit steht mir doch trotzdem das volle Gehalt zu oder? Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schepp Geschrieben 5. September 2011 Teilen Geschrieben 5. September 2011 Hallo, wilde Story Dir steht aber leider nicht das volle Gehalt zu, denn während der ersten 4 Wochen hat man keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, siehe § 3 EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Durch den Urlaub solltest du aber keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 5. September 2011 Teilen Geschrieben 5. September 2011 Also ich weiss nicht wegen dem Urlaub, da du ja erst vollen Anspruch nach 6 Monaten erhälst und vorher nur Anspruch auf Teilurlaub hast. Also ich würde dir als AG nur 1 Woche bezahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schepp Geschrieben 5. September 2011 Teilen Geschrieben 5. September 2011 Stimmt, Absatz 3 beim Teilurlaub sagt das gezahlte Urlaubsentgelt kann nach erfüllter Wartezeit nicht zurück verlangt werden, d.h. es steht vermutlich doch keine Bezahlung für den Urlaub zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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