CSharp92 Geschrieben 11. September 2011 Geschrieben 11. September 2011 Hallo, Ich habe 1x 8 Stunden und 1x 6 Stunden (Allerdings habe Ich die ersten beiden frei, also endet der Unterricht wie bei einer 8 Stunde). 7.45 - 15.00. Meine Frage, gibts da eine Rechtslage, die etwas Regelt, wann und wann man nicht zum AG muss? Dazu muss man sagen. Einen Tag darf ich danach nach Hause fahren und an einem Tag sollte ich doch bitte in die Firma kommen. Damit habe Ich selber auch kein Problem. Was meint ihr? Achja, ich bin schon über 18. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 11. September 2011 Geschrieben 11. September 2011 Explizite Regelungen gibt es nur im JArbSchG. Dafür bist du allerdings zu alt. Es können allerdings auch tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelungen greifen. Zum besseren Überblick: schreib doch mal bitte deine Anfangs- und Endzeiten der Berufsschule und der normalen Arbeitszeit rein. BTW: Fahrzeit von der BS zur Arbeitsstätte ist Arbeitszeit. Zitieren
CSharp92 Geschrieben 11. September 2011 Autor Geschrieben 11. September 2011 8 Stunden: 7.45 - 15.00 6 Stunden: 9.35 - 15,00 Arbeitszeiten im Ag: 8:30 - 17:30 Fahrzeiten Berufschule zum Ag: 20-30 Minuten. Zitieren
Servior Geschrieben 11. September 2011 Geschrieben 11. September 2011 Eigentlich gibt es nur eine Antwort: Frag deinen Arbeitgeber / Chef. Jeder handhabt das anders, die einen sagen fahr nach hause und andere wollen dich danach im Betrieb sehen. Manche sagen du musst arbeiten wenn du weniger als X Stunden Berufsschule hast und anderen ist das alles egal. Zitieren
Wuwu Geschrieben 11. September 2011 Geschrieben 11. September 2011 Du musst theoretisch an beiden Tagen noch in den Betrieb, da Du unter 8h Arbeitszeit bist, selbst mit Fahrt, alles was Du frei kriegst ist Kulanz vom Arbeitgeber, wenn Du über 18 Jahre alt bist. Solltest Du jedoch auch im Sozialkundeunterricht gelernt haben Zitieren
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