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Rechtsfrage Hardwareeinbau


Fraggla

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Hi,

Ich hoffe mal ihr könnt mir helfen. Folgendes Problem:

Bekannter von mir hat sich eine neue Grafikkarte bestellt.

Vor dem Einbau lief sein Rechner normal. Vor dem Einbau der neuen Grafikkarte hat er sich entmagnetisiert und hat anschließend die neue Grafikkarte eingebaut.

Beim Starten des PCs hat es ihm den Bioschip geröstet -> Des Motherboards Ende.

Kann man sowas irgendwie Reklamieren? Der Gute ist vom Fach, wird also dabei wohl kaum Unfug getrieben haben. Mobo wird vermutlich nicht mehr in der Gewährleistung sein, weiß ich aber nicht genau.

Irgendwelche Ideen?

Mfg

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Naja es ist ja nicht auszuschließen, dass während des Einbaus etwas beschädigt wurde oder etwas aufs Motherboard gefallen ist das dort nichts zu suchen hat (z.B Büroklammer). Ich denke auch das, dass Motherboard entsprechend abgesichert ist und nicht sofort den Tod sucht.

Nebenbei kann auch der Treiber dafür verantwortlich sein, wenn dieser vorher nicht richtig entfernt wurde.

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Hallo,

ohne beim Einbau dabei gewesen zu sein, bzw. den Rechner anzuschauen kann man nur Vermutungen anstellen. Eine rechtsverbindliche Auskunft wird es hier nicht geben. Aber ich vermute ebenso einen Kurzschluss herbeigeführt durch den Einbau. Da könnte allerhöchstens eine Versicherung greifen.

Grüße

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Vor dem Einbau der neuen Grafikkarte hat er sich entmagnetisiert und hat anschließend die neue Grafikkarte eingebaut.
Ich gehe mal davon aus, dass er sich geerdet hat, um mögliche statische Elektrizität auszugleichen. Mit Magnetismus hat das erstmal nichts zu tun.

Kann man sowas irgendwie Reklamieren?
Tja, wird schwer.

Die Beweislast liegt bei deinem Kumpel.

Er muss beweisen, dass genau diese Karte (Hardware, nicht sein Umgang damit) ursächlich für den Fehler war.

Das ist in meinen Augen (ianal!) allerdings ziemlich unmöglich.

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