Buddel95 Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Hie rmein Lösungsvorschlag, bitte verbessert mich wenn es falsch sein sollte: 1. 5 2. 3,4,6 3. 5 4. 3 5. 2 6. 1,2,4 ? 7. 1 ? 8. ? 9. 1,3,2,5,4,6 10. 1,3,6 11. 3 12. 3,5 13. 4 14a. 2438,90 wohl falsch 14b. 2147,43 15. 1,2,2,4,4,3 ??? 16. 1 17. 4 18. 2 ? 19. 4 20. 3 So und jetzt mal losdiskutieren, das gleiche könntne wir übrigens auf GH1 und GH2 machen oder wollt ihr etwa auf die Lösung der IHK warten (das dauert doch so lange)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zero Cool Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Also bei deiner Lösung für die 19 und die 20 würd ich dir entt zustimmen da hab ich die 2 und bei der 20 die 3 oder umgekehrt! einmal nahc links das angebot und die nachfrage nach rechts weil die steigt ja! na ja euro hab ich richtig die lohnsteuer da hab ich was anderes raus hoffentlich gibt das teilpunkte! ja also ich hoffe eher gesagt ich bette zu GOTT das ich mindestens 50 % in wiso hab die GH1 und GH2 waren ja ober einfach nur war die zeit halt viel viel zu kurz! Und deshalb hab ich da auch nett alle punkte! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Buddel95 Geschrieben 27. November 2001 Autor Teilen Geschrieben 27. November 2001 Hey, ich habe ja nie behauptet das meine Lösung richtig ist, kann auch sein, das du recht hast... Jetzt könnte die Prüfung doch mal im Internet veröffentlicht werden, besser die Lösungen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomy Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Hihu, mal ne ganz dumme Frage, war jetzt OHG oder GBR Richtig ? Es ist schonwieder passiert. Die IHK hat aufeinander zutreffende Fragen gestellt. Das darf doch nicht sein !? Wenn man die eine Falsch hat ´zieht sich 3-5 Fragen hintersich -Thomy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dejeur Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Hab mir in WISO meine Anworten mal aufgeschrieben. Aufgabe 1: 5 2: 1,5,6 3: 5 4: 3 5: 2 6: 1,4,5 7: 1 8: 2 9: 1,3,2,5,4,6 10: 1,6,3 11: 3 12: 3,5 13: 4 14: a)2489,22 b)2147,43 15: 1,2,1,4,1,3 16: 1 17: 4 18: 2 19: 4 Nachfragekurve nach links 20: 3 Nachfragekurve nach rechts Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zero Cool Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 16 bis 18 wie war da nochmal die aufgaben stellung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elli Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Aufgabe 14a) 2411,22 denn die 78,-DM müsst ihr vom Gehalt noch abziehen, denn es war nach dem auszuzahlenden Nettogehalt gefragt, die VL werden direkt vom Arbeitgeber überwiesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dejeur Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Mist, wieviel Punkte gab es für 14 a? Teilpunkte gibt es wohl nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mav2001 Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 <war jetzt OHG oder GBR Richtig ? Es ist schonwieder passiert. Die IHK hat aufeinander zutreffende Fragen gestellt. Das darf doch nicht sein !? Wenn man die eine Falsch hat ´zieht sich 3-5 Fragen hintersich -->Is mir auch aufgefallen! Hab blöderweise Gbr genommen, aber soll wohl OHG richtig sein...kann das jemand bestätigen? Gruß, Mav <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 27. November 2001 15:35: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Mav2001 ]</font> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike Lorey Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Elli: <STRONG>Aufgabe 14a) 2411,22 denn die 78,-DM müsst ihr vom Gehalt noch abziehen, denn es war nach dem auszuzahlenden Nettogehalt gefragt, die VL werden direkt vom Arbeitgeber überwiesen.</STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomy Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Also die VWL werden nich Versteuert ?? Bei uns einer hat erzählt das seine sogar mit Sozizuschläge bestraft worden sind. ( real im Betrieb ) Also ich hab gerechnet Lohn + 56 DM Steuer rausgezogen Lohn - Steuern ( ohne 56 DM)- Sozi/2= Ergebnis --Thomy Tja ist wohl falsch, aber wissen tue ich nix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Euner Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Muss hinter dem Namen nu OHG stehen oder net ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elli Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Original erstellt von Mike Lorey: [QB] Das stimmt do nicht ganz, denn die müssen noch versteuert werde, und die Steuer zahlst natürlich Du. Zum Bruttogehalt die 52,-DM VWL addieren (werden vom Arbeitgeber gezahlt), da sie ja Einkommen sind. Endbetrag ist Steuer und Sozialversicherungspflichtig Beim Nettogehalt werden VWL(52,-DM Arbeitgeber und 26,- Arbeitnehmer)78,-DM abgezogen, da sie direkt an die Versicherung o.ä. vom Arbeitgeber überwiesen wird.Die 26,-DM VWL des Arbeitnehmers stammen ja aus seinem Monatsgehalt. Das auszuzahlende Nettogehalt vermindert sich also um diese 78,-DM <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 27. November 2001 16:47: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Elli ]</font> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TimoV Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 OHG soll wohl richtig sein. Und das muß auch hinter dem Firmennamen stehen. Bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob auch noch "& Co." dran muß - glaube aber schon, denn es hängt noch ein dritter mit drin! Ist aber echt sch.. dass die es einfach nicht gebacken kriegen, unabhängige Fragen zu erstellen. Ansonsten kann ich mich der allgemeinen Meinung anschliessen: 1. GH Aufgabe zu lang für die 90 Min., 2. Teil ok., 3. Teil so lala. Bei der Gehaltsberechnung bion ich wohl vom rechten Weg abgekommen, habe irgendwas bei 1900... Naja! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elli Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Original erstellt von TimoV: [QB]OHG soll wohl richtig sein. Und das muß auch hinter dem Firmennamen stehen. Bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob auch noch "& Co." dran muß - glaube aber schon, denn es hängt noch ein dritter mit drin! Der 3. ist Angestellter der OHG und hat ein Darlehen von 10000 Euro zur Firmengründung gegeben. Dadurch erhält er auch 400 Euro pro Jahr(4% p.A.).Da es ein Darlehen und kein Beteiligung ist, kann es keine KG sein, die müsste sonst auch so eingetragen werden. Dadurch erhält er am Ende des Jahres auch nur die Zinsen seines Darlehens und keine Gewinnanteile.Bei einer KG darf der Teilhaber nicht im Firmennamen erscheinen, da er ja nur mit seiner Einlage haftet. & Co. ist eine alte Form für KG! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Buddel95 Geschrieben 27. November 2001 Autor Teilen Geschrieben 27. November 2001 Das mit der VWL stimmt wohl so: VWL vom Arebitergeber oben mit drauf, dann Steuer weg, dann 78 weg. Mist, habe ich falsch. Die Firma heißt OHG !!! Obwohl & Co besser wäre, da wurde aber nur der eine und der Co genannt. Der zweite Mitgründer viel unter den Tisch, daher meine Meinung OHG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Euner Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Warum läßt man sich ins Handelsregister eintragen ? In welchem Gesetz steht der ****** mit dem Sicherheitebeauftragtem ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike Lorey Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Elli: <STRONG>Original erstellt von Mike Lorey: [QB] Das stimmt do nicht ganz, denn die müssen noch versteuert werde, und die Steuer zahlst natürlich Du. Zum Bruttogehalt die 52,-DM VWL addieren (werden vom Arbeitgeber gezahlt), da sie ja Einkommen sind. Endbetrag ist Steuer und Sozialversicherungspflichtig Beim Nettogehalt werden VWL(52,-DM Arbeitgeber und 26,- Arbeitnehmer)78,-DM abgezogen, da sie direkt an die Versicherung o.ä. vom Arbeitgeber überwiesen wird.Die 26,-DM VWL des Arbeitnehmers stammen ja aus seinem Monatsgehalt. Das auszuzahlende Nettogehalt vermindert sich also um diese 78,-DM</STRONG> Ich hab doch keine Ahnung was in eurer Prüfung dran kam (Disclaimer) , sondern das war nur so allgemein gedacht. Und wech... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MR-H-MAN Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 Also 19-4 und 20-3 ist garantiert richtig. Aufgabe 19: Für andere Firmen wurde das mit den Abschreibungen gestrichen. Dann werden die natürlich weniger zu Schulungen schicken und die Nachfrage sinkt, also Nachfragekurve nach links. Aufgabe 20: Durch Werbung steigert man das Interesse und soit auch die Nachfrage, also Nachfragekurve nach rechts. Da bin ich mir ganz sicher :-) Aufgabe 14b is auch klar: 4200 / 1,95583 = 2147,43 (gerundet) Das Schild war nicht schalten. Zum rest fehlen mir die Aufgaben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ps32 Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 diese prüfung war ja nichts in meine richtung (systeminteg) aber die VWL werden erst nach den steuern und abzüge abgerechnet. das bedeutet für den arbeitnehmer, das er nur die 26dm abgezogen bekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Buddel95 Geschrieben 27. November 2001 Autor Teilen Geschrieben 27. November 2001 Bist Du sicher ????????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sky80 Geschrieben 27. November 2001 Teilen Geschrieben 27. November 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Elli: <STRONG>Original erstellt von TimoV: [QB]OHG soll wohl richtig sein. Und das muß auch hinter dem Firmennamen stehen. Bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob auch noch "& Co." dran muß - glaube aber schon, denn es hängt noch ein dritter mit drin! Der 3. ist Angestellter der OHG und hat ein Darlehen von 10000 Euro zur Firmengründung gegeben. Dadurch erhält er auch 400 Euro pro Jahr(4% p.A.).Da es ein Darlehen und kein Beteiligung ist, kann es keine KG sein, die müsste sonst auch so eingetragen werden. Dadurch erhält er am Ende des Jahres auch nur die Zinsen seines Darlehens und keine Gewinnanteile.Bei einer KG darf der Teilhaber nicht im Firmennamen erscheinen, da er ja nur mit seiner Einlage haftet. & Co. ist eine alte Form für KG!</STRONG> Also zum Thema OHG: Da kommt nix mit 'Co.' dran, weil der dritte, der da ist nur mitarbeitet und nicht an der Gesellschaft beteiligt ist. Die Antwort auf die Frage muss lauten, das P.Rüfling und S.Peicher sich den Gewinn teilen, weil die Zinsen ja schon an H.Acker bezahlt sind. (Zinsen sind Kosten und werden vom Umsatz abgezogen... also bevor der Gewinn errechnet wird.) Zum Thema '& Co. ist eine alte Form für KG!'. Das ist Quatsch... & Co. heißt nur, das da noch mehr sind, als im Namen enthalten... sind es aber nicht :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.