GoaSkin Geschrieben 11. Januar 2012 Geschrieben 11. Januar 2012 (bearbeitet) Naja, wie auch immer! Hat denn jemand "irgendwelche Klauseln" die ein Automatisch in 9 oder 10 gruppieren? Wie ich schon sagte. Da muss mit dem Personalrat und im Zweifel mit der Gewerkschaft gesprochen werden. Die tarifliche Eingruppierung richtet sich zunächst nach der Arbeitsplatzbeschreibung. Möglicherweise handelt es sich dabei um eine Beschreibung, die man in TVÖD 6 eingruppieren würde, aber nicht dem entspricht, was man tatsächlich arbeitet. Du erreichst eine höhere Eingruppierung nicht durch die Darlegung kurz und knapper Fakten. Du musst ein solches Gutachten eher mit einer Gerichtsverhandlung vergleichen, bei der es ratsam ist, einen Anwalt (i.ü.S. Personalrat oder anderer Arbeitnehmervertreter) zu haben. Es geht letztendlich um das Ausspielen juristischer Schachzüge, denn der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, wenig Personalausgaben zu haben und wird alles tun, um die Eingruppierung in TVÖD 6 zu verteidigen. Er wird versuchen, die wahrgenommenen Aufgaben, die eine höhere Eingruppierung begründen würden, kleinzureden und unter Umständen sogar deinem Vorgesetzten verbieten wollen, dir schwierigere Aufgaben zuzuweisen (da du eine TVÖD 6 Stelle ausübst, die für bestimmte Sachen nicht gedacht ist). Weiterbildungen bringen dich nur dann weiter, wenn du sie für den Berufsalltag brauchst. Ein promovierter Physiker bekommt als Hausmeister auch nur TVÖD 7-10. Und auch da wird die Arbeitgeberseite versuchen zu behaupten, dass keines der Zertifikate für die Stelle erforderlich sei. Bearbeitet 11. Januar 2012 von GoaSkin Zitieren
Carwyn Geschrieben 11. Januar 2012 Geschrieben 11. Januar 2012 Macht er aber EDV-Tätigkeiten, wird er anhand der in der von schwarzer Engel oft hier angebrachten Anlage zum BAT in einer Tarifgruppe einsortiert werden müssen, die über der EG 6 liegt. Da bis zu einer kompletten Übernahme des TV-L/ÖD noch Übergangsreglungen existieren, hat diese Anlage auch weiterhin Bestand - und dagegen zu argumentieren wird schwierig. Zitieren
mistro Geschrieben 11. Januar 2012 Geschrieben 11. Januar 2012 Mal davon abgesehen das eine Hausmeisterstelle wohl eher selten die E8 übersteigen dürfte, ob Studium oder nicht, muss der Stellenplan natürlich auch entsprechende Eingruppierungen hergeben. Im TVöD läuft dies nach einem Pyramiedenprinzip. Je höher die Eingruppierung eures Geschäftsführers, desto mehr untergeordnete Eingruppierungen gibt es. Beispiel: 1x E15 4x E14 8x E13 16x E12 32x E11 .... Wenn daher keine Stelle mit der entsprechender Entgeldgruppe vorhanden ist, so kann diese auch wenn der Arbeitgeber dir gerne mehr bezahlen wollen würde nicht zugewiesen werden. Zitieren
Joe841 Geschrieben 11. Januar 2012 Geschrieben 11. Januar 2012 (bearbeitet) Ihr müsst ja alle tolle Arbeitgeber haben, das die mit Dienstwagen so umsich herschmeißen können.... alle Achtung.... Wer sagt eigentlich das man im ÖD keinen Dienstwagen haben kann? ÖD heißt im übrigen nicht nur die kleine Behörde von neben an! Im übrigen habe ich noch gar keine 6Jahre Berufserfahrung, sondern auch nur 4, deshalb stimmt obige Rechnung mit den 5% auch nicht ;o) Naja wir haben als Kunden einige Bundesministerien und Städte, ich wüßte nicht das es noch größere gibt?! Naja nen Dienstagen bekommt man meistens nur wenn man auch im Außendienst tätig ist, also Kundentermine vor Ort, im Innendienst bekommt man den natürlich nur schwierig. (aber den tollen AG hab ich auch ;-) ) Wer bekommt denn eigene Dienstwagen mit Tankflat im ö.D.? Minister und Abteilungsleiter? Du hattest weiter oben erklärt du wärst TVÖD E11/4 eingruppiert. Diese Eingruppierung erfordert meines Wissens nach 6 Jahre Berufserfahrung in dieser Stufe, oder werden die Dienstjahre gerechnet inkl. Ausbildung? Bearbeitet 11. Januar 2012 von Joe841 Zitieren
SchwarzerEngel Geschrieben 12. Januar 2012 Geschrieben 12. Januar 2012 [...]Diese Eingruppierung erfordert meines Wissens nach 6 Jahre Berufserfahrung in dieser Stufe[...] Nicht zwangsläufig. Auch im ö.D. ist es durchaus üblich (und auch im §16 TVÖD so geregelt), dass einschlägige Berufserfahrung (auch, wenn sie in der freien Wirtschaft erworben wurde) bei der Einstellung angerechnet wird. In der Regel erfolgt bei einer vorliegenden Berufserfahrung von 3 oder mehr Jahren die Eingruppierung in die Stufe 3. Ab einem Jahr gibt es bereits Stufe 2. Eingruppierung in die Stufe 1 erfolgt eigentlich wirklich nur, wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils zu verkürzen, wenn die Leistungen erheblich über dem Durchschnitt liegen. Geregelt in §17 TVÖD. Ich tippe mal, das eins von beiden auf mistro zutrifft. Auch eine Ausbildung zum FI im ö.D. wäre denkbar. Ich glaube, dass in diesem Fall auch häufig in Stufe 2 eingruppiert wird, vor allem, wenn man beim selben Arbeitgeber übernommen wird. Also nicht ungewöhnlich mit 25 und "nur" 4 Jahren BE bereits in EG11, Stufe 4 zu landen. Trotzdem Glückwunsch, Mistro! Ich habe fast 11 Jahre gebraucht, um ähnliches zu erreichen. Allerdings habe ich noch zu BAT-Zeiten mit Vc angefangen, wurde übergeleitet mit EG10/2 und die 11er-Stelle durch interne Bewerbung erhalten. Bei uns gibt´s aber noch die Programmiererzulage von Anno Dazumal! Greetz S.E. Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 12. Januar 2012 Geschrieben 12. Januar 2012 In der Regel erfolgt bei einer vorliegenden Berufserfahrung von 3 oder mehr Jahren die Eingruppierung in die Stufe 3. Das heißt mit zum Beispiel 6 Jahren Berufserfahrung landet man dann nicht in Stufe 6 sondern auch nur in 3? Zitieren
GoaSkin Geschrieben 12. Januar 2012 Geschrieben 12. Januar 2012 Im TVöD läuft dies nach einem Pyramiedenprinzip. Je höher die Eingruppierung eures Geschäftsführers, desto mehr untergeordnete Eingruppierungen gibt es. Beispiel: 1x E15 4x E14 8x E13 16x E12 32x E11 .... Wenn daher keine Stelle mit der entsprechender Entgeldgruppe vorhanden ist, so kann diese auch wenn der Arbeitgeber dir gerne mehr bezahlen wollen würde nicht zugewiesen werden. Wie kommst du denn auf sowas? In jeder öffentlichen Einrichtung gibt es Tätigkeiten mit einem ganz bestimmten Zweck zu erfüllen, erledigt von Personal in der passenden Entgeltgruppe. Was gibt es z.B. in einem Max-Planck-Institut großartig für Mitarbeiter in niedrigen Entgeltgruppen zu tun? Da gibt es eher viele Leute im höheren Dienst mit ein paar wenigen Assistenten im mittleren und gehobenen Dienst. Zitieren
Carwyn Geschrieben 12. Januar 2012 Geschrieben 12. Januar 2012 Die Frage ist zum einen, ob es überhaupt 6 Stufen gibt (das ist abhängig von der EG - ich habe in meiner EG bspw. nur 5 Stufen). Die andere Sache ist, inwieweit und welcher Höhe Berufserfahrung angerechnet wird. Da die Stufen abhängig von der Beschäftigungszeit sind, und Stufe 3 6 Jahre (1+2+3 Jahre) betrifft, kann es durchaus egal sein, ob man 3 oder 6 Jahre Erfahrung hat. Aber dafür weiss ich zu wenig über die Anrechnung der Erfahrung auf die Stufe. Was mich betrifft, bekam ich bei der Überleitung von BAT auf TV-L einen Stufenaufstieg. Mein Gehalt war mehr als die eigentliche Stufe in der ich hätte sein müssen, aber weniger als die Folgestufe. Da keiner benachteiligt werden sollte, wurde in einem solchen Fall die höhere Stufe gewählt. Allerdings wurde auch dann die Zählung der Jahre zur nächsten Stufe ab diesen Aufstieg "resettet". Heisst, hab ich vorher schon 2 Jahre nach dem letzten Aufstieg gearbeitet, wurde der Zähler dann wieder auf 0 gesetzt. Dafür gab's einen unerwarteten Aufstieg. Edit: Vorstand und Co. werden doch meist aussertariflich bezahlt. Ich wüsste nicht, dass es beginnt mit Vorstand EG15 und dann runter geht. Aber ich kann mich auch irren. Zitieren
SchwarzerEngel Geschrieben 12. Januar 2012 Geschrieben 12. Januar 2012 (bearbeitet) Das heißt mit zum Beispiel 6 Jahren Berufserfahrung landet man dann nicht in Stufe 6 sondern auch nur in 3? Alter...da steht "in der Regel"! [Edit] Außerdem für 6 lumpige Jahre gibt´s höchstens Stufe 4. Und, wie Carwyn schon erwähnt hat, Stufe 6 gibt´s (meiner Kenntnis) nur beim VKA! [/Edit] Okay...vielleicht hätte ich den Rest des Abschnitts zur Stufenzuordnung auch erwähnen sollen. Mein Fehler! Im §16 steht nämlich weiter: [...]darüber hinaus bei Neueinstellungen in begründeten Einzelfällen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Bearbeitet 12. Januar 2012 von SchwarzerEngel Zitieren
mistro Geschrieben 12. Januar 2012 Geschrieben 12. Januar 2012 Danke schwarzerengel, in der tat traffen bei mir sogar beide (§16 und §17) zu, dafür müsste ich aber auch entsprechend kämpfen. Habe meine Ausbildung im übrigen in der Privatwirtschaft gemacht. In der tat gibt es im TvÖD einen Stellenplan der strikt geregelt ist. Dieser wird je nach Behörde/Einrichtung u.a. vom BVA herausgegeben und setzt sich auch anhand des Gehaltes des Leiters/Führung zusammen. Das ist auch gut so, da auch der TVöD irgendwie wirtschaften muss. Nähere Informationen hierzu kann euch bestimmt auch die Personalabteilung geben. Zitieren
wutzteang15 Geschrieben 13. Januar 2012 Geschrieben 13. Januar 2012 Mal ne andere Frage, Im TVöD §16 (2) steht ja das Berufserfahrung angerechnet werden kann, im Bezug auf die Stufen... Im Protokoll dazu erklärt steht drin: 1. ""Einschlägige Berufserfahrung ist eine Berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit"" 2. " Das sogar ein Praktikum als Berufserfahrung zählt....." Ich wurde trotz allem in Stufe 1 gepackt, obwohl ich die selben aufgaben bereits in meiner Ausbildung gemacht. Zählt denn die Ausbildung nicht als "Berufserfahrung" ? - - - Aber wenn sogar ein Praktikum gilt ?? Zitieren
GoaSkin Geschrieben 13. Januar 2012 Geschrieben 13. Januar 2012 Man hat manchmal das Glück, das Vorerfahrungen (aller Art, sofern brauchbar) einen Einstieg in Stufe 2 oder 3 ermöglichen und manchmal das Pech, dass das nicht interessiert. Ob man die nötigen Voraussetzungen für eine direkte Höhergruppierung durch die Ausbildung mitbringt, interpretiert zunächst jeder Arbeitgeber für sich individuell. Das ist aber manchmal auch Verhandlungssache, sodass man als Arbeitnehmer auch selbst den Mund aufmachen sollte. So wie es in der freien Wirtschaft Gehaltsverhandlungen gibt, kann man im Öffentlichen Dienst zumindest über die Eingruppierung verhandeln - die Eingangsstufe immer, die Eingruppierung dann, wenn die Stelle mit einer Eingruppierung in Entgeltgruppe "bis zu" X ausgeschrieben wurde. Ich kenne Leute, die nach dem Studium direkt in Stufe 2 oder 3 eingestiegen sind - Stufe zwei sehr häufig. Und das obwohl die Leute fast nur Theorie-Wissen mitbrachten. Zitieren
wutzteang15 Geschrieben 16. Januar 2012 Geschrieben 16. Januar 2012 (bearbeitet) Hmm... http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/122300/publicationFile/13284/TVoeD.pdf Hier steht bei 16§ .... das bedeutet doch, es ist gesetzlich vorgeschrieben ist.....wenn sogar ein Praktikum, als Erfahrung zählt. Es kann doch nicht sein, dass ein Arbeitgeber dort noch frei interpretieren kann. "§ 16 (VKA) Stufen der Entgelttabelle (1) 1Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. 2Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 (VKA) geregelt. (2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstel-lung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Arbeitge-ber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorhe-rigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berück-sichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist." Protokollerklärung zu Absatz 2: Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. September 2005 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung. Seite: 21 Protokollerklärungen zu den Absätzen 2 und 3: 1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertra-genen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.2. Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergel-tung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. Sep-tember 2005 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung Zu: 1. --> Das bedeutet doch vereinfacht gesagt, Ich habe irgendwo in der freien wirtschaft mal Windows XP system aufgesetzt, dies tue ich nun im öD auch. Also habe ich die aufgabe bereits vorher gemacht und dies soll laut Text als "einschlägige Beurfserfahrung" gelten Bearbeitet 16. Januar 2012 von wutzteang15 Zitieren
GoaSkin Geschrieben 16. Januar 2012 Geschrieben 16. Januar 2012 Es kann doch nicht sein, dass ein Arbeitgeber dort noch frei interpretieren kann. Ein Rechtsstreit würde wohl dazu führen, dass der Arbeitnehmer höher eingruppiert wird. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Viele Arbeitnehmer akzeptieren es, zu niedrig eingruppiert zu werden - auch aus Angst davor, sich schon gleich am Anfang unbeliebt zu machen - oder aus Angst, den Job nicht zu bekommen und hinterher noch eine Sperre vom Arbeitsamt. Zitieren
wutzteang15 Geschrieben 17. Januar 2012 Geschrieben 17. Januar 2012 naja ich bin schon unbefristet übernommen worden.... Zitieren
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