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Geschrieben

Da liest doch einfach selber: Link zur Seite: http://www.sozialnetz-hessen.de/ergo-online/Recht/G_Sich-betreu.htm

Könnte es sein, daß da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht? Demnachen müßten Sie beide Antworten gelten lassen. Ich hoffe das dringt bis zu denen durch!!!

Welche Unternehmen müssen SiFas

bestellen?

Die Bestellung von SiFas ist nach der Unfallverhütungsvorschrift UVV 122 in allen Unternehmen erforderlich. Die Einsatzzeiten der

Sicherheitsfachkräfte richten sich dabei nach der Art des Unternehmens. Im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft kann von dieser

Verpflichtung abgesehen werden, wenn die Anzahl der Beschäftigten, je nach Art des Unternehmens, weniger als 100 Arbeitnehmer/innen

beträgt. In diesem Falle muß der Unternehmer die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrnehmen - Unternehmermodell.

Geschrieben

Mal was anderes, schon mal aufgefallen, daß nicht nur eine OHG eine Personengesellschaft ist (Frage 4), sondern auch eine "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts". Dazu kann man dann in der Folgefrage (5) auch "P.Rüfling & S.Peicher" angeben. (Bei Gbr's immer der Name des / der Gesellschafter)

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