Systemlord Geschrieben 25. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2011 Hallo, dank der Zwangsbewerbungen (vulgo "Vermittlungsvorschlag) der Arbeitsagentur durfte ich mich bei einem "Personaldienstleister" bewerben. Auf dem Personalbogen, den man mir jetzt zugeschickt hat, wird unter anderem nach dem Datum meiner Eheschließung gefragt :beagolisc Das geht die doch so was von gar nichts an oder sehe ich das falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 25. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2011 das datum der eheschließung ist nur relevant für die lohnsteuerklasse und den resultierenden freibeträgen. finde auch, dass das niemanden etwas angeht, außer, man ändert seine lohnsteuerklasse. dann muss man seinem arbeitgeber natürlich mitteilen, ab wann die änderung gilt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 25. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2011 Das ist steuerlich relevant, wenn es in diesem Jahr war. Man kann sich aber auch einfach mal über Kleinigkeiten aufregen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 25. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 25. Oktober 2011 Das ist steuerlich relevant, wenn es in diesem Jahr war. Nein, wir feiern dieses Jahr dritten Hochzeitstag ;-) Man kann sich aber auch einfach mal über Kleinigkeiten aufregen... Es geht mir eher darum, das ich einem potentiellen AG nicht blindlinks irgendwelche Informationen gebe, die er zwar gerne hätte, die ihn aber nichts angehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 25. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2011 Man kann sich aber auch einfach mal über Kleinigkeiten aufregen... Jein. Es gibt Grenzen. Und nur, weils ja eigentlich nichts schlimmes ist, ist das keine Rechtfertigung, danach zu fragen. Ich habe in meinem tollen neuen Arbeitsvertrag eine Frage nach einer Schwerbehinderung. Habe ich wahrheitsgemäß beantwortet... allein das vorhandensein der Frage verstößt aber gegen das aktuell geltende EU-Recht zur Diskriminierung. Mein vorheriger AG hat beim Vorstellungsgespräch ganz subtil von Stressresistenz und Belastbarkeit zur völlig anderne Art von Stress mit drei Kindern übergeleitet und dann noch subtiler zur Frage, ob ich denn Kinder haben wolle. Auch das ist nicht zulässig. Klar sinds alles "nur" Kleinigkeiten. Es läppert sich aber irgendwann zusammen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 25. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2011 ob ich denn Kinder haben wolle ich schließe daraus, dass du weiblich bist... ich als mann wurde das noch nie gefragt - komisch... mein chef hat ganz schön belämmert geschaut, als ich ihm mitgeteilt habe, dass ich 4 monate elternzeit nehme. mal gespannt, wie lange es dauert, bis die "alten männer" die heutigen realitäten mitbekommen haben:old Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 25. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 25. Oktober 2011 ich schließe daraus, dass du weiblich bist... Wenn man diese Frage einem Mann stellen würde, wäre sie ja heutzutage auch gar nicht mal so abwegig. Immerhin nehmen ja immer mehr Väter Elternzeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 25. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2011 ich schließe daraus, dass du weiblich bist... Der Kandidat gewinnt 10 Punkte mein chef hat ganz schön belämmert geschaut, als ich ihm mitgeteilt habe, dass ich 4 monate elternzeit nehme. :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 25. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 25. Oktober 2011 Der Kandidat gewinnt 10 Punkte Und was muss man für die übrigen 90 Punkte machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 26. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Wir sind hier nicht bei der IHK! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 26. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 (bearbeitet) @Systemlord: Fragen wir mal so: Diskriminiert dich die Frage in irgendeiner Art und Weise, oder bringt sie dir irgendwelche Nachteile? Also soweit ich das erkennen kann nicht - sondern eher im Gegenteil. Sie bringt dir steuerliche Vorteile, wenn du erst dieses Jahr geheiratet haben solltest. Von daher verstehe ich absolut nicht, was an der Frage schlimm sein sollte, oder wieso du sie ihm nicht beantworten willst. Die Fragen die hier genannt wurden oder auch so bekannt sind wie "Schwerbehinderungen vorhanden?" oder "Sind Sie schwanger?" können dir einen Nachteil verschaffen (Schwangere stellen wir nicht ein und auch keine Leute mit Behinderung.), wenn man sie wahrheitsgemäß beantwortet und von daher ist man laut Gesetz nicht dazu verpflichtet, die Frage wahrheitsgemäß zu beantworten. Das ist aber ja ein ganz anderer Sachverhalt, als die Frage nach dem Hochzeitsdatum. Diese Information könnte der Arbeitgeber sich durchaus auch über das Einwohnermeldeamt, oder evtl Finanzamt, besorgen. Von daher gewinnst du keinen Blumentopf, wenn du die Frage nicht beantwortest. Wenn du eh nicht zu dem Dienstleister willst - ok. Aber solltest du die gleiche Frage vielleicht bei deinem Traumjob in den Unterlagen finden, weiß ich nciht, ob du die Frage nciht besser beantworten solltest. Es kann nämlich durchaus sein, dass dein Verhalten sonst als befremdlich und feindselig gedeutet wird, wodraus dir DANN durchaus Nachteile erwachsen könnten. Bearbeitet 26. Oktober 2011 von Crash2001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 26. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Ob diese Frage diskriminiert oder einem zum Nachteil gereicht wird, kann man ja teilweise gar nicht beurteilen. Vielleicht werden verheiratete Menschen als unattraktivere bzw. unflexiblere Arbeitnehmer betrachtet? So etwas zu hinterfragen ist absolut richtig, oder ist die Politikerspreche "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" mittlerweile so fest in den Köpfen verankert? Nicht derjenige, der die Informationen vorenthält muss sich rechtfertigen, sondern derjenige der die Informationen abfragt. Es wäre ja kein Problem, die Frage nach dem Heiratsdatum entsprechend mit einem Hinweis ("nur steuerlich relevant falls das Jahr der Heirat im Jahr des Arbeitsbeginns liegt" o.ä.) zu versehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 26. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Wird allmählich OT, vielleicht mag das jemand ausgliedern...? Ob diese Frage diskriminiert oder einem zum Nachteil gereicht wird, kann man ja teilweise gar nicht beurteilen. Vielleicht werden verheiratete Menschen als unattraktivere bzw. unflexiblere Arbeitnehmer betrachtet? Vielleicht eher anders herum: Wer verheiratet ist, wird als reifer und gesetzter angesehen. Verheiratete sind auch (meistens) nicht "auf der Suche" und brigen dadurch Unruhe ins bestehende soziale Gefüge der Firma. oder ist die Politikerspreche "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" mittlerweile so fest in den Köpfen verankert? Nicht derjenige, der die Informationen vorenthält muss sich rechtfertigen, sondern derjenige der die Informationen abfragt. Es kann nämlich durchaus sein, dass dein Verhalten sonst als befremdlich und feindselig gedeutet wird Und genau da habe ich das Problem. Ich habe durch meine Unterschrift die Frage nach der Schwerbehinderung wahrheitsgemäß verneint, aber auch nichts dazu gesagt. Ich gehe auch davon aus, dass meine Kollegen sie nicht im Vertrag haben. Hätte ich etwas sagen sollen? Ich bin Berufsanfänger und so ziemlich die entbehrlichste Person in der Firma. Und ich finds sch****, dass das Thema in dieser Art und Weise behandelt wurde. Aber hey, ich muss dankbar sein, ich habe einen Arbeitsplatz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 26. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Ob diese Frage diskriminiert oder einem zum Nachteil gereicht wird, kann man ja teilweise gar nicht beurteilen. Vielleicht werden verheiratete Menschen als unattraktivere bzw. unflexiblere Arbeitnehmer betrachtet? [...]Wenn man doch vorher schon irgendwo angegeben hat "verheiratet" (denn ich denke nur dann muss mand as Feld ja ausfüllen), ist doch sowieso schon klar, dass derjenige verheiratet ist. Von daher weiß ich nicht, wieso man den Tag nicht auch angeben sollte (vorausgesetzt man weiß ihn denn auswendig noch )... Es hat nichts zu tun mit "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten", sondern die Information, DASS man verheiratet ist, hat derjenige doch eh schon. Also wieso ein großes Spiel um ein Datum machen. Gut - dem AG bringt das Datum wirklich nur was, wenn man erst in dem aktuellen Jahr geheiratet hat. Aber schlimm ist es doch auch nciht, wenn er es weiß, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eleu Geschrieben 26. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Vielleicht hat ein Mann einen Mann geheiratet und durch das Datum bekommt der Cheffe das dann raus. Und vielleicht will man"n" das nicht, dass Cheffe das weiß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 26. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 (bearbeitet) Und genau da habe ich das Problem. Ich habe durch meine Unterschrift die Frage nach der Schwerbehinderung wahrheitsgemäß verneint, aber auch nichts dazu gesagt. Oftmals bringt eine Schwerbehinderung bei der Arbeitssuche Vorteile, da es Quoten für die Arbeitgeber gibt, die sie erfüllen müssen oder eben Strafzahlungen leisten. Daher findet man auch häufig den Satz .."Schwerbehinderte (und Frauen) werden bei gleiche Qualifikation bevorzugt eingestellt". Insofern finde ich die Frage danach nicht zwangsläufig diskriminierend (auch wenn sie rechtlich seit neuestem nicht mehr erlaubt ist). Spätestens nach der Probezeit sollte man das offenbaren und geniesst dadurch ja auch nochmal einen speziellen Kündigungsschutz. Bearbeitet 26. Oktober 2011 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 26. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Oftmals bringt eine Schwerbehinderung bei der Arbeitssuche Vorteile, da es Quoten für die Arbeitgeber gibt, die sie erfüllen müssen oder eben Strafzahlungen leisten. Bei größeren Firmen oder staatlichen Stellen. Bei kleienren firmen wie meinem AG wäre der Vertrag nicht zustande gekommen. Ein Grund, warum ich nie einen GdB beantragt habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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