Many Geschrieben 9. November 2011 Geschrieben 9. November 2011 Servus Zusammen, kurze, schnelle Frage: sind Post-It erlaubt im Tabellenbuch? War ganz erstaunt das man keine Notizen reinmachen darf... Gruß Manu Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 9. November 2011 Geschrieben 9. November 2011 kurze, schnelle Frage:Kurze, schnelle Antwort: hängt von der IHK ab. Es gibt keine einheitliche Regelung. Zitieren
Many Geschrieben 9. November 2011 Autor Geschrieben 9. November 2011 Hm, dann hoff ich mal das meine bisherige/aktuelle Arbeit nicht umsonst war/ist... :-( Aber Danke aufjedenfall für die schnell Antwort... Falls es zufällig jemand für BW - IHK Südlicher Oberrhein - Ortenau weiß darf sich natürlich im Nachgang noch melden Zitieren
Thelvan Geschrieben 10. November 2011 Geschrieben 10. November 2011 In Hannover war es erlaubt, aber man durfte nichts draufschreiben Zitieren
Maniska Geschrieben 10. November 2011 Geschrieben 10. November 2011 IHK Stuttgart erlaubt "Fähnchen" mit Beschriftung, allerdings nur 1 Wort pro Fahne. Zitieren
tim.kristof Geschrieben 10. November 2011 Geschrieben 10. November 2011 Die Aussage meiner IHK ( Karlsruhe ) war ein wenig schwammig, Klebezettel ja, Beschriftung darauf ...vielleicht :-D Zitieren
gimbo Geschrieben 10. November 2011 Geschrieben 10. November 2011 IHK Stuttgart erlaubt "Fähnchen" mit Beschriftung, allerdings nur 1 Wort pro Fahne. Wow! Dann macht man eben einen zweiten Klebestreifen auf die Seite, oder noch einen und noch einen... Zitieren
Maniska Geschrieben 10. November 2011 Geschrieben 10. November 2011 Wow! Dann macht man eben einen zweiten Klebestreifen auf die Seite, oder noch einen und noch einen... Mach mal, dann wird das Ganze so unübersichtlich, dass du es dir genauso sparen kannst. Man kann Sachen auch absichtlich und unnötig ins Lächerliche ziehen Die Dinger helfen dir ja nur schnell zu bestimmten Kapiteln zu finden. Und wenn ich jetzt die Infos zu RAID suche reicht mir auch der Hinweis "RAID" auf dem Ding. Handschriftliche Änderungen im Buch, egal welcher Art (auch Druckfehler oder falsche Formeln verbessern) werden als Betrugsversuch geahndet. Zitieren
gimbo Geschrieben 10. November 2011 Geschrieben 10. November 2011 Lächerlich ist allenfalls diese Regel. Wozu soll das gut sein? Gegen Spicken? Also mir ist klar, dass damit lediglich eine Indexierung ermöglicht werden soll. Das kann man aber auch einfach sagen! Zitieren
Pixie Geschrieben 10. November 2011 Geschrieben 10. November 2011 Was ich auf so einen Klebezettel bekomme, kann ich mir auch für 90 Minuten merken. Zu Schulzeiten war das eine der besten LErnmethoden: Investiere Arbeit in einen tollen, kurzen und hilfreichen Spicker... dann hat man das ganze so oft zwischen den Ohren gewälzt und auf den Kern komprimiert, das man es endlich wirklich konnte. Zitieren
Many Geschrieben 10. November 2011 Autor Geschrieben 10. November 2011 Guten Abend Zusammen, hab gerade Rückantwort bekommen... Klebezettel sind bei uns erlaubt, ich persönlich finde den Nutzen Enorm! Gruß Zitieren
SilentDemise Geschrieben 11. November 2011 Geschrieben 11. November 2011 Handschriftliche Änderungen im Buch, egal welcher Art (auch Druckfehler oder falsche Formeln verbessern) werden als Betrugsversuch geahndet. Das war in Bayern bei meiner Prüfung anders Da war das sogar erwünscht^^ Guten Abend Zusammen, hab gerade Rückantwort bekommen... Klebezettel sind bei uns erlaubt, ich persönlich finde den Nutzen Enorm! Gruß verlass dich nicht auf das Buch, die Zeit dazu hast du nicht. Zitieren
alfredo110 Geschrieben 11. November 2011 Geschrieben 11. November 2011 Warum werden solche Unterschiede von IHK zu IHK gemacht in Essen ist nicht erlaubt in Düsseldorf und Köln erlaubt, habe immer gedacht das alle die gleichen Voraussetzungen haben sollen oder nicht?? Zitieren
robotto7831a Geschrieben 11. November 2011 Geschrieben 11. November 2011 Da es im Gesetz keine Regelung zu diesem Punkt gibt, kann jede IHK es entsprechend gestalten. Frank Zitieren
alfredo110 Geschrieben 11. November 2011 Geschrieben 11. November 2011 Aber das ist doch für die betroffenen Prüflinge ein krasser Nachteil. Finde ich. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 11. November 2011 Geschrieben 11. November 2011 Aber das ist doch für die betroffenen Prüflinge ein krasser Nachteil. Finde ich. Och, weisst du: machen wir es doch wieder einheitlich, wie die IT-Prüfungen in der Anfangszeit geschrieben wurden: gar kein Tabellenbuch erlauben. Willst du einen Abschluss als Informatiker oder Abschreibkünstler? Zitieren
Pixie Geschrieben 11. November 2011 Geschrieben 11. November 2011 Och, weisst du: machen wir es doch wieder einheitlich, wie die IT-Prüfungen in der Anfangszeit geschrieben wurden: gar kein Tabellenbuch erlauben. Willst du einen Abschluss als Informatiker oder Abschreibkünstler? Jau... warum schreibt man dann als Antwort nicht gleich nur noch die Seitenzahl von Tabellenbuch rein? Und wer benutzt beim Programmieren im Alltag mal einen ganzen tag kein Google? Zitieren
>o< vs. --o-- Geschrieben 12. November 2011 Geschrieben 12. November 2011 Das war in Bayern bei meiner Prüfung anders Da war das sogar erwünscht^^ Hmm. Bei uns war es nicht erlaubt (ebenso Bayern). Zitieren
darkfader Geschrieben 12. November 2011 Geschrieben 12. November 2011 Aber das ist doch für die betroffenen Prüflinge ein krasser Nachteil. Finde ich. Ich bin da eher bei ChiefWiggum (in einem der Posts hier gerade) Wir (2.jahrgang) durften Buch mitnehmen, aber nichts markieren. Reingeschaut hat so gut wie niemand. Die die es zu benutzen versuchten, haben dadurch Zeit verloren und nichts davon gehabt. Die IHK Podiumssitzung nach der Pruefung haben wir dann verlassen, als Beschwerden kamen, dass die Zeit zum Nachlesen im Buch nicht gereicht haette. WTF! Der Nachteil auf Seite der Prueflinge, die in das Buch reinschauen muessen. Nicht bei denen, die da nicht drin markieren duerfen oder so. (Sortierung mit Post-ITs macht es ein wenig besser. Aber ob es das rausreisst?) Lernt den Zeug und werft das Buch in die Tonne. Zitieren
Wuwu Geschrieben 13. November 2011 Geschrieben 13. November 2011 Och, weisst du: machen wir es doch wieder einheitlich, wie die IT-Prüfungen in der Anfangszeit geschrieben wurden: gar kein Tabellenbuch erlauben. Willst du einen Abschluss als Informatiker oder Abschreibkünstler? Ja Brechreizlernen ist natuerlich viel aussagekraeftiger als mit Sekundaerliteratur umgehen zu koennen, gerade zweiteres benoetigt man im Berufsleben ja auch nie, schliesslich hat man ja in der Ausbildung schon alles auswendig gelernt, nicht wahr Am besten wir verbieten das auch fuer Seminar-, Bachelor- und Diplomarbeiten, und dass es bei Doktorarbeiten auch noch verboten gehoert, haben wir ja erst in juengster Vergangenheit eindrucksvoll bewiesen bekommen Zitieren
Schrotti.f Geschrieben 13. November 2011 Geschrieben 13. November 2011 bei uns war es sogar von der Aufsichtsführenden Lehrerin abhängig. Mir wurde das Buch zerschnitten weil ich Ergänzungen im Buch hatte. Ein Raum weiter hatten die quasi doppelt so dicke Bücher durch Ergänzungen .... Zitieren
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