Wickerman Geschrieben 14. November 2011 Teilen Geschrieben 14. November 2011 Hallo zusammen, kurze Vorgeschichte zum Überblick: Ich bin gerade 30 Jahre alt geworden, komme aus Düsseldorf und habe diesen Sommer meinen Abschluss vor der IHK als Fisi mit der Note 3 abgelegt. Ich war Umschüler und wurde daher logischerweise nicht übernommen. Nach der IHK Prüfung habe ich noch eine Zertifizierung als MCSE angefangen, die ich bisher aber noch nicht komplett beendet habe. Natürlich habe ich mich parallel beworben und ich hatte 2 Vorstellungsgespräche. Hier bekam ich eine Absage nach dem Gespräch und eine andere Absage mit der Begründung die Gehaltsvorstellung wäre zu hoch. Ich hatte 30.000 gefordert. Ich muss dazu sagen das ich schon eine Ausbildung als Elektroniker habe und nach dieser Ausbildung etwa 5 Jahre für 2 verschiedene Unternehmen im Elektro- und EDV-Bereich gearbeitet habe und mich dann entschieden habe, mich umschulen zu lassen (nachdem ich 6 Monate auf Jobsuche war und keinen Job in der IT-Welt bekam). Habe dann wieder Bewerbungen geschrieben und bin mit meinen Vorstellungen auf 28.000 herunter gegangen und wurde wieder zu einigen eingeladen. Von einer Firma habe ich nun eine Zusage erhalten und sie wollen mich einstellen und haben mir am Samstag den Arbeitsvertrag geschickt. Dort steht das ich eine Brutto Gehalt von 26k im Jahr haben werde. Damit kann ich mich erst einmal anfreunden, da ich endlich arbeiten will, wobei mir mein Gefühl sagt, dass es dennoch viel zu wenig ist, weil kein Weihnachts- und Urlaubsgeld und nur 27 Tage Urlaub im Jahr. Wochenarbeitszeit ist 40 Stunden. Ich habe ja schon eine Menge Erfahrung (siehe oben). Im Brief waren auch weitere Zusatzverträge, wie z.B. ein Fortbildungsvertrag. Dort steht u.A. geschrieben, dass ich bei eigener Kündigung die Fortbildung bis zu einem gewissen Zeitpunkt zurück zahlen muss. Der Zeitpunkt umfasst 2 Jahre. Wenn ich also nach einem Jahr nach der Schulung kündige, muss ich die Hälfte zurückzahlen. Wenn der Arbeitgeber mich kündigt, müßte ich "nur" bei grobem Fehlverhalten zahlen. Dazu werden im Arbeitsvertrag weitere Vertragsstrafen erwähnt, sprich wenn ich die Arbeitsstelle doch nicht antrete oder verspätet oder wenn ich mich im Bereich Datenschutz grob fahrlässig verhalte. Ich kenne solche Arbeitsverträge nicht, ist es durchaus üblich in der heutigen IT-Welt? Bei meinen vorherigen Arbeitgebern waren solche Punkte nie Bestandteil der Arbeitsverträge, obwohl es auch dort externe Schulungen und natürlich Datenschutzgesetze gab. Ich bin jetzt etwas hin- und her gerissen und soll mich nun bis Mittwoch entscheiden. Danke fürs lesen und eure Meinung dazu Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 14. November 2011 Teilen Geschrieben 14. November 2011 (bearbeitet) Ich kenne solche Arbeitsverträge nicht, ist es durchaus üblich in der heutigen IT-Welt? Schulung: Üblich würde ich verneinen, aber legal ist es. Nicht/verspätet antreten: Kenne ich so nicht. Weiss auch nicht ob die haltbar sind, wenn es vors Arbeitsgericht geht. Im Zweifel kann man ja auch vor Antritt kündigen und du müsstest dann halt 2 Wochen "arbeiten" (=Kündigungsfrist in der Probezeit) und die Firma muss dich dafür bezahlen. Was das denen bringen soll ist mir schleierhaft. Ich bin jetzt etwas hin- und her gerissen und soll mich nun bis Mittwoch entscheiden. Was ist die Alternative? Wenn keine vorhanden, dann Job annehmen und aus der Festanstellung unverzüglich weiter bewerben. Da ich davon ausgehe, dass du 6 Monate Probezeit hast, kommst ja sehr schnell wieder raus. Und selbst wenn die rum ist, muss halt der neue AG die paar Wochen warten (was ja normal ist, ausser bei Arbeitslosen). DENNOCH würde ich auf jeden Fall da nochmal nachfragen, warum 26.000 Euro auf dem Vertrag stehen und nicht die vereinbarten 28.000 Euro und zwar ganz höflich. Nach dem Motto: "Es gibt da noch ein Schreibfehler im Vertrag. Dort stehen 26.000 Euro, anstatt 28.000 Euro wie im Gespräch vereinbart. Sowas kann ja immer mal passieren. Schicken sie mir eine korrigierte Version zu oder wie sollen wir weiter verfahren?" P.S: Ob dein Gehalt angemessen ist hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bearbeitet 14. November 2011 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 14. November 2011 Teilen Geschrieben 14. November 2011 Hört sich imho sehr dubios an. Wenn möglich würde ich vorher versuchen das mit einem Anwalt zu klären was da auf dich zukäme wenn du in der Probezeit kündigst. Wobei ich mir auch nicht vorstellen kann das da Vertragsstrafen greifen, aber ich bin auch kein Anwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wickerman Geschrieben 14. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2011 Ich dank euch schon einmal für euer Feedback. Zu dem Gehalt, klar hängt das von den Faktoren ab. Ich weiß aber, dass die Azubis die in der Firma übernommen werden und den selben Job machen wie ich, nur unwesentlich weniger verdienen (etwa 1,500 Euro im Jahr). Und ich denke (ohne arrogant klingen zu wollen), dass ich den Azubis in Sachen Berufserfahrung und Abschlüssen doch schon etwas voraus habe. Schwere Entscheidung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcoDrost Geschrieben 14. November 2011 Teilen Geschrieben 14. November 2011 Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern die persönliche Autorenmeinung Die Klauseln „Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer“ , „Rückzahlung von Fortbildungskosten“ und „grobe Fahrlässigkeit“ kommen m.E. nach in der Praxis vor und sind nicht unbedingt als dubios anzusehen: Ein neuer Arbeitgeber möchte sich absichern. Er hat das Interesse, dass der neue Mitarbeiter seine Stelle auch wirklich antritt und sich nicht, nachdem er den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben hat, im letzten Moment für ein anderes Unternehmen entscheidet. Ein gutes Unternehmen richtet sich ja schließlich auch auf einen neuen Mitarbeiter ein und investiert in einen neuen Arbeitsplatz, notwendige Softwarelizenzen, usw.. Falls der neue Mitarbeiter kurz vor dem ersten Arbeitstag absagt, entsteht dem Unternehmen ein Schaden, da man sich in der Regel kurzfristig um eine Alternative kümmern muss. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Fortbildung des Arbeitnehmers, so hat er Interesse daran, die erworbenen Kenntnisse des Arbeitnehmers im Betrieb zu nutzen. Aus diesem Grund wird er versuchen, den Arbeitnehmer nach Abschluss der Fortbildung für eine gewisse Zeit an den Betrieb zu binden und vereinbart mit ihm, dass er die Fortbildungskosten an den Arbeitgeber zurückbezahlen muss, wenn er vor einem bestimmen Zeitpunkt aus dem Betrieb ausscheidet. Auch eine Absicherung gegen grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers ist für mich nachvollziehbar. In wieweit die individuellen Vertragsklauseln im Einzelnen rechtlich zulässig sind, ist eine andere Sache. Dafür gibt es schließlich Rechtsanwälte. Die wichtigste Frage ist, ob Dir die Stelle grundsätzlich (nicht zuletzt wegen des Gehalts) zusagt. Falls nicht, würde ich den Vertrag auch nicht unterschreiben. Falls doch: Warum nicht einfach die Klauseln im Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber erklären lassen? Vertrag kommt schließlich von vertragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 14. November 2011 Teilen Geschrieben 14. November 2011 Ein neuer Arbeitgeber möchte sich absichern. Er hat das Interesse, dass der neue Mitarbeiter seine Stelle auch wirklich antritt und sich nicht, nachdem er den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben hat, im letzten Moment für ein anderes Unternehmen entscheidet. Also ist der Zweck dieser Klausel nun genau welcher? Einschüchterung? Druck aufbauen? Wem soll das etwas bringen? Klar, wenn ich mit jemanden einen Vertrag mache, erwarte ich auch, dass sich der andere daran hält. Das kann soweit jeder nachvollziehen. Unter seriösen Partnern ist das aber ohnehin selbstverständlich. Also wen will man damit erreichen? Doch wohl die Leute, die einen Vertrag eher als lose Abmachung ansehen. Als Unternehmer sollte man fast froh sein, so jemanden gar nicht erst an seine Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten heran kommen zu lassen. Wer keine Lust hat bei einer Firma anzufangen, den kann man effektiv auch nicht zur Arbeit zwingen. So eine Person wird sich krank schreiben lassen, lustlos herumhängen bis er die Mindestprobezeit erreicht hat und dann kündigen oder sich einfach nicht darum scheren. Ich finde, dass diese Klausel einfach nicht greift. Schlimmer noch, sie kann vom Arbeitnehmer als Druckmittel oder als Misstrauen verstanden werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wickerman Geschrieben 14. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2011 Die Personen aus meinem familiären Umfeld haben nach Sichtung des Vertrages auch von dem Antritt abgeraten. Auch aus den von Euch schon genannten Gründen. Für mich ein schwerer Schritt. Nach vielen Jahren des Lernens und bewerben will man natürlich wieder einen regelmäßigen Alltag erleben und auch den Lohn, sprich Gehalt, ernten. Da ist man natürlich dazu geneigt, dass erst konkrete Angebot anzunehmen, auch wenn es nicht genau den eigenen Zielen und Forderungen entspricht. Ich habe etwa 22 Bewerbungen seit September geschrieben, davon gerade einmal 4 Einladungen zu einem Gespräch. Davon halt hier die Zusage und 3 Absagen wegen zu hoher Gehaltsforderung und bei der anderen wurden keine genauen Gründe genannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcoDrost Geschrieben 14. November 2011 Teilen Geschrieben 14. November 2011 Also ist der Zweck dieser Klausel nun genau welcher? Einschüchterung? Druck aufbauen? [...] Ich finde, dass diese Klausel einfach nicht greift. Schlimmer noch, sie kann vom Arbeitnehmer als Druckmittel oder als Misstrauen verstanden werden. Ich glaube nicht, dass diese Klausel ein Druckmittel sein soll. Warum immer vom Schlechten ausgehen? Ich denke vielmehr, dass wenn ein Arbeitnehmer einen Job sucht, seine Bewerbung verschickt hat, ein gutes und einvernehmliches Gespräch mit dem Arbeitgeber hatte und nun ein Stelle angeboten bekommt, die er gerne antreten will, dann wird er den Vertrag trotz dieser Passage unterschreiben. Anders ist es wahrscheinlich, wenn sich der Arbeitnehmer nicht sicher ist, ob der angebotenen Job für ihn der Richtige ist. Dann regt die Passage sicherlich zum Nachdenken an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 14. November 2011 Teilen Geschrieben 14. November 2011 (bearbeitet) Warum immer vom Schlechten ausgehen? Welchen Vorteil hat der Arbeitnehmer von dieser einseitigen Klausel? Mir fällt keiner ein. Mir wäre die Klausel auch relativ egal, aber sie ist affig, vor allem bei solchen Gehaltsregionen und der Arbeitgeber verunsichert durch solche unnötigen Spirenzchen nur seinen neuen Mitarbeiter, wie man ja sehr gut sieht. Und meistens - wie in dem Fall - rundet das ja auch noch den Gesamteindruck eines Arbeitgebers ab. Für mich ein schwerer Schritt. Nach vielen Jahren des Lernens und bewerben will man natürlich wieder einen regelmäßigen Alltag erleben und auch den Lohn, sprich Gehalt, ernten. Da ist man natürlich dazu geneigt, dass erst konkrete Angebot anzunehmen, auch wenn es nicht genau den eigenen Zielen und Forderungen entspricht. Eben. Ich halte es für fahrlässig, wenn du das Angebot ablehnst nach so vielen Bewerbungen und ohne konkrete Perspektive auf einen anderen Job. Wie gesagt, du kannst dich ja sofort weiter bewerben. Daran hindert dich nichts. Ausserdem steigen deine Chancen dadurch immens, da es immer Vorbehalte gibt gegen Bewerber aus der Arbeitslosigkeit. Bearbeitet 14. November 2011 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcoDrost Geschrieben 14. November 2011 Teilen Geschrieben 14. November 2011 Welchen Vorteil hat der Arbeitnehmer von dieser einseitigen Klausel? Mir fällt keiner ein. [...] Und meistens - wie in dem Fall - rundet das ja auch noch den Gesamteindruck eines Arbeitgebers ab. Internetrecherche mit den Suchbegriffen "Standardarbeitsvertrag" und "Musterarbeitsvertrag". Bei beiden Suchen finde ich den Mustervertragsvorschlag der IHK Frankfurt ganz ober. Der Paragraph § 10 (Vertragsstrafe) in diesem Mustervertrag beinhaltet die strittige Klausel. Soll man nun allen Unternehmen, die diesen Entwurf übernommen haben, unterstellen, dass sie ihre potentiellen Angestellten verunsichern wollen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 14. November 2011 Teilen Geschrieben 14. November 2011 Soll man nun allen Unternehmen, die diesen Entwurf übernommen haben, unterstellen, dass sie ihre potentiellen Angestellten verunsichern wollen? Von "wollen" spricht keiner, aber der Effekt ist ja nun mal da. Ausserdem sehe ich nach wie vor keinen Sinn dahinter. Wenn jemand sich nach der Vertragsunterzeichnung umentscheidet, dann kann man noch vor Arbeitsantritt kündigen. Um der Vertragsstrafe zu entgehen ist man dann halt für 2 Wochen anwesend und erhält dafür auch noch Lohn. Was ist der Mehrwert für eine Firma? Im Gegenteil, es entstehen durch den Passus sogar zusätzliche Kosten. Das Ziel der "Abschreckung" für Leute die mehrere Verträge unterschreiben ist wohl mehr Wunschdenken bzw. ein Schuss der nach hinten los geht (siehe u.a. Verunsicherung vom TE). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 14. November 2011 Teilen Geschrieben 14. November 2011 Ich denke vielmehr, dass wenn ein Arbeitnehmer einen Job sucht, seine Bewerbung verschickt hat, ein gutes und einvernehmliches Gespräch mit dem Arbeitgeber hatte und nun ein Stelle angeboten bekommt, die er gerne antreten will, dann wird er den Vertrag trotz dieser Passage unterschreiben. Anders ist es wahrscheinlich, wenn sich der Arbeitnehmer nicht sicher ist, ob der angebotenen Job für ihn der Richtige ist. Dann regt die Passage sicherlich zum Nachdenken an. Ich würde einen Vertrag wegen einer einzelnen Klausel, die ohnehin das Selbstverständliche betont, auch nicht ablehnen. Wer kann sich aber als Bewerber schon wirklich 100% sicher sein, ob er die richtige Stelle gefunden hat? Man kann das schon als zusätzliche Verunsicherung oder als "harte Bandage" empfinden. Würde man andersrum als Bewerber so eine Klausel fordern, wäre der Arbeitgeber ja vermutlich auch etwas verwundert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wickerman Geschrieben 15. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 15. November 2011 Ich bin immer noch in und her gerissen. Aber es gibt halt viel was gegen diesen Arbeitgeber spricht. Es scheint dort eine große Personalrotation zu geben, da ich dort bisher nur Mitarbeiter kennen gelernt habe die maximal 2 Jahre dort sind. Unter Arbeitgeber bewerten und Erfahrungsberichte lesen. KUNUNU.COM hat der Betrieb auch eine sehr schlechte Bewertung bekommen. Dazu gibt es kein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Sonstige betriebliche Zusatzleistungen und auch keine bezahlte Überstunden oder GZ-Konto und weniger Urlaubstage als auch üblich. So wie ich es verstanden habe, hat das Unternehmen trotz eine Größe von etwa 120 Mitarbeitern keinen BR. Anderseits was tut man nicht alles um einen Job zu haben. Aber um welchen Preis? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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