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Geschrieben

Hallo,

ich hab mal eine Frage. Was wollte die bei dieser Videoanlage hören? Es handelte sich doch da um einen Mangelhafte Lieferung und einen versteckten Mangel, oder?

Als Möglichkeit habe ich eine Ersatzlieferung vorgeschlagen, sofern das zeitlich möglich ist. Folgende Rechte kann man doch in Anspruch nehmen: Wandelung, Minderung, Umtausch und Schadensersatz.

Wie siehts bei euch aus? Hätte gerne mal ein paar andere Lösungsvorschläge gehört.

Geschrieben

Hallo,

ich vermute 'mal, dass du die Aufgabe meinst, als man das Vorgehen (!!) beschreiben für die Gewährleistung beschreiben sollte.

Auf diesen **** gab' es 14 Punkte und ich hab' absolut nicht verstanden was die liebe IHK von mir wollte. :-((

In der Aufgabenstellung stand ja irgendwas von "..beschreiben Sie das Vorgehen beim Prüfen der Gewährleistungsansprüche... (kein O-Ton)". Naja, es war wohl das Wort Vorgehen, dass mich total verwirrt hat.

Ich hätte zwar Rechtsansprüche des Lieferverzugs, etc. nennen könnnen (im Nachhinein), aber ich sollte ja das Vorgehen beim Prüfen der rechtlichen Lage beschreiben, oder etwa doch nicht?

Wie habt ihr die Aufgabe gelöst?

Viele Grüße,

Thomas :-

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