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Ergänzungsvertrag - neue Kündigungsfrist


SeeeD

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Guten Tag zusammen :)

Ich hatte vor ein paar Woche eine Gehaltserhöhung und jetzt vor kurzen einen Ergänzungsvertrag bekommen.

Jetzt kommt mit dem Ergänzungsvertrag (den ich noch nicht unterschrieben habe) eine neue Kündigungsfrist auf mich zu.

Die neue Kündigungsfrist wären drei Monate zum Quartalsende, vorher waren es drei Monate zum Monatsende.

Würde ich also jetzt kündigen könnte ich das Unternehmen erst zum 01. April verlassen.

Bevor jemand fragt, die Kündigungsfrist ist beidseitig.

Jetzt einfach mal ein paar Fragen in die Runde:

- Ist eine solche Frist üblich? Was habt ihr für eine?

- Gibt es irgendeine Möglichkeit wie ich die neue Frist umgehen kann?

Kündigen möchte ich die nächste Zeit nicht, aber ich will auch nicht an das Unternehmen gefesselt sein (Wenn ihr versteht.. :D)

Grüße :)

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Jetzt einfach mal ein paar Fragen in die Runde:

- Ist eine solche Frist üblich? Was habt ihr für eine?

6 Wochen zum Quartalsende hatte ich damals und fand das für beide Seiten fair. Üblich oder nicht ist nebensächlich. Die Frage ist, ob du damit zufrieden bist. Aber wenn du jetzt schon 3 Monate zum Monatsende hast, dann kommt es aufs Quartalsende auch nicht mehr an, meinst nicht?

- Gibt es irgendeine Möglichkeit wie ich die neue Frist umgehen kann?

Klar, deinem AG mitteilen, dass dir das zu lange ist und eine kürzere vereinbaren.

Bearbeitet von bigvic
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Klar, deinem AG mitteilen, dass dir das zu lange ist und eine kürzere vereinbaren.

Das habe ich in der Tat schon gemacht und auch meinen Standpunkt erklärt, mir wurde aber gesagt das sei aufgrund Firmenrichtlinien nicht möglich.

Der kleine Teil mit dem Quartalsende kann aber bis zu 3 Monate mehr ausmachen. Deswegen gefällt mir die Sache ja nicht :-/

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Das habe ich in der Tat schon gemacht und auch meinen Standpunkt erklärt, mir wurde aber gesagt das sei aufgrund Firmenrichtlinien nicht möglich.

Klingt komisch, da der erste Vertrag ja anscheinend auch ging ohne diese lange Kündigungsfrist.

Was passiert, wenn du den Ergänzungsvertrag nicht unterschreibst?

Meine Strategie in einem Konzern wäre wohl erstmal aussitzen versuchen und nicht unterschreiben. Manchmal klappt das, wenn der Prozess nicht ordentlich ist ;)

Bearbeitet von bigvic
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Wenn ich den Ergänzungsvertrag nicht unterschreibe, dann geht´s wie bisher weiter, nur eben ohne mehr Geld.

Hatte ich auch schon mal im Vertrag aber ein halbes Jahr Vorlaufszeit da schlucken potentielle neue Arbeitgeber oft sprich du kannst dich eigentlich nur immer zum Ende der Quartale hin bewerben.

Bei mir lief es dann auf einen Aufhebungsvertrag hinaus.

Ein Aufhebungsvertrag wurde mir auch als Möglichkeit angeboten, allerdings wurde das schon bei anderen gesagt die am Ende doch keinen bekommen hatten.

Also alles ein bisschen schwierig.

Ich werde wohl noch ein bisschen warten.

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Eure Firma hält Leute fest die nicht mehr für sie arbeiten wollen?

Klingt wirklich komisch. In der Regel kann man sich mit seinem aktuellen Chef irgendwie einigen, wenn man die Firma verlassen möchte. Kein Chef, der klar bei Verstand ist, wird einen Mitarbeiter bis zum letzten Tag in der Firma haben wollen, der im Kopf schon lange gekündigt hat. Solche Mitarbeiten neigen oft zum berühmten "Dienst nach Vorschrift" und das wirkt sich nicht unbedingt positiv auf die Motivation seiner Kollegen aus.

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Das Gesetz sieht es vor, dass individuelle Kündigungsfristen vereinbart werden können, sofern sie länger als die gesetzliche Kündigungsfrist sind.

Sollte es aber wirklich einen Grund geben, warum du irgendwann aufhören solltest, ohne die vereinbarte Kündigungsfrist abwarten zu können, gibt es immernoch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag einzugehen. Dort kann dann auch ein Kündigungstermin vereinbart werden, der nicht der im Arbeitsvertrag geregelten Frist entspricht. Der Arbeitgeber muss zwar auf keinen Aufhebungsvertrag eingehen, aber so etwas lässt sich verhandeln. Insbesondere dann, wenn es wirklich einen wichtigen Grund für dich gibt (familiäre Gründe, mit dem Partner zusammen ziehen etc.)

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